Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2020 - VII ZA 3/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsvollstreckung: Wirksamkeit einer Forderungspfändung; Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 851c Abs. 1 ZPO, § 851c Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 835 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 851c ZPO, § 766 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde; Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet; Allein in der ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde; Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet; Allein in der ... - datenbank.nwb.de
Zwangsvollstreckung: Wirksamkeit einer Forderungspfändung; Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfändungsschutzvorschriften nicht beachtet: Pfändung (un-)wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- jura-online.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Wirksamkeit der Forderungspfändung als Voraussetzung eines Überweisungsbeschlusses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pfändungsschutzvorschriften nicht beachtet: Pfändung (un-)wirksam? (IBR 2020, 557)
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt, 06.03.2017 - 41 M 218/16
- LG Darmstadt, 05.04.2019 - 5 T 282/17
- BGH, 02.07.2020 - VII ZA 3/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1131
- MDR 2020, 1145
- MDR 2020, 1235
- NZI 2020, 965
- WM 2020, 1548
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2008 - VII ZB 16/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - VII ZA 3/19
Allein in der Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften liegt kein besonders schwerer und offenkundiger Fehler der Pfändung einer Forderung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211).Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, das heißt unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 1994 - IX ZR 165/93, BGHZ 127, 146 juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08 Rn. 7 m.w.N., NJW-RR 2009, 211).
Allein in der Nichtbeachtung von Pfändungsschutzvorschriften liegt kein besonders schwerer und offenkundiger Fehler des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08 Rn. 7 m.w.N., NJW-RR 2009, 211).
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - VII ZA 3/19
Deshalb gehört eine wirksame Pfändung der Forderung zum Tatbestand der Überweisung (BGH, Urteil vom 22. September 1994 - IX ZR 165/93, BGHZ 127, 146 juris Rn. 15;… MünchKommZPO/Gruber, 5. Aufl., § 803 Rn. 33;… Musielak/Voith/Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl., § 803 Rn. 9a).Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, das heißt unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1994 - IX ZR 165/93, BGHZ 127, 146 juris Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08 Rn. 7 m.w.N., NJW-RR 2009, 211).
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 284/79
Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Schiffsladung - Verkörperung eines …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - VII ZA 3/19
Solange die Fehlerhaftigkeit nicht durch die dafür zuständige Stelle festgestellt ist, müssen die im Namen des Staates getroffenen Entscheidungen beachtet und befolgt werden (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 284/79, MDR 1980, 1016, juris Rn. 20).
- KG, 03.11.2022 - 2 U 1060/20
Wirksame Ausübung von Vorkaufsrecht an Geschäftsanteil von GmbH
Rn. 28 Eine Pfändung ist daher wirksam, wenn sie nicht ausnahmsweise nichtig ist, d.h. unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, NJW-RR 2020, 1131).Wenn derartig schwere Fehler nicht vorliegen, ist eine Vollstreckungshandlung als staatlicher Hoheitsakt wirksam, auch wenn sie bei richtiger Sachbehandlung hätte unterbleiben müssen (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, NJW-RR 2020, 1131).
Ihre Fehlerhaftigkeit führt lediglich dazu, dass sie auf entsprechenden Rechtsbehelf wieder aufzuheben ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, NJW-RR 2020, 1131).
Solange die Fehlerhaftigkeit nicht durch die dafür zuständige Stelle festgestellt ist, müssen die im Namen des Staates getroffenen Entscheidungen beachtet und befolgt werden (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, NJW-RR 2020, 1131).
Rn. 29 Auf dieser Grundlage geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Pfändungsbeschluss nichtig ist, wenn der Schuldner nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, wenn das unzuständige Vollstreckungsorgan gehandelt hat, wenn schon der äußeren Form nach ein Vollstreckungstitel nicht vorliegt, wenn wesentliche Förmlichkeiten des Vollstreckungsaktes nicht eingehalten wurden oder wenn die gepfändete Forderung dem Schuldner gegen den Drittschuldner nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, NJW-RR 2020, 1131 f.).
- BGH, 25.01.2024 - IX ZR 19/22
Erfordernis der Genehmigung der Deutschen Bundesbank bei einer Pfändung in ein …
Grundsätzlich hat das Gericht einen zwar anfechtbaren, aber nicht nichtigen Pfändungsbeschluss bis zu seiner Aufhebung zu beachten (BGH, Urteil vom 16. Februar 1976 - II ZR 171/74, BGHZ 66, 79, 80 f;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, WM 2008, 2265 Rn. 7; vom 2. Juli 2020 - VII ZA 3/19, WM 2020, 1548 Rn. 16).
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