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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29209
BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22 (https://dejure.org/2023,29209)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2023 - EnVR 43/22 (https://dejure.org/2023,29209)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2023 - EnVR 43/22 (https://dejure.org/2023,29209)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Festlegung des individuellen Effizienzwerts eines Gasverteilernetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur: Systemische Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen durch das für den Effizienzvergleich in der dritten Regulierungsperiode Gas herangezogene ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Effizienzvergleich II

    § 21a Abs 5 S 1 EnWG, § 73 Abs 1 EnWG, § 12 Abs 1 S 1 Anl 3 Nr 2 S 2 ARegV, § 13 ARegV
    Festlegung des individuellen Effizienzwerts eines Gasverteilernetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur: Systemische Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen durch das für den Effizienzvergleich in der dritten Regulierungsperiode Gas herangezogene ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Festsetzung des Effizienzwerts eines Betreibers eines Gasverteilernetzes auf dem von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode Gas; Systemische Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Das für den Effizienzvergleich in der dritten Regulierungsperiode Gas herangezogene Modell steht - auch unter Berücksichtigung des weiten Regulierungsermessens der Bundesnetzagentur - mit den Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG insoweit nicht in Einklang, als es den ...

  • rechtsportal.de

    Beruhen der Festsetzung des Effizienzwerts eines Betreibers eines Gasverteilernetzes auf dem von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode Gas; Systemische Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Effizienzvergleich II

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässiger Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2023, 2286
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 53/16

    Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode: …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Dabei stehen ihr - wie auch bei anderen Entscheidungen über die Umsetzung der in den §§ 12 ff. ARegV enthaltenen Vorgaben - erhebliche Spielräume zu (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 10, 21 bis 28 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 58/12, juris Rn. 13, 19 bis 27;… RdE 2014, 495 Rn. 13, 19 bis 27 - Stromnetz Berlin GmbH; vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 55 - Stadtwerke Essen AG;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 43/16, juris Rn. 34;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 54/17, juris Rn. 55).

    So liegt der Anteil von mit Hochdruck (mehr als 16 bar) betriebenen Leitungen bei fast 100 % und wird das Gas in diesen Netzen über große Entfernungen und in hohen Durchsatzmengen transportiert bei einer im Verhältnis dazu geringen Zahl von Anschlusspunkten und sonstigen Betriebseinrichtungen, was bei einigen Vergleichsparametern zu Werten führt, die sich von denjenigen anderer Verteilernetze fundamental unterscheiden (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 47 - Stadtwerke Essen AG).

    Vielmehr wäre die Durchführung eines gesonderten Effizienzvergleichs für solche regionalen Transportnetzbetreiber durch die gesetzlichen Vorgaben nur dann geboten, wenn aufgrund der Versorgungsaufgabe oder anderer objektiver Umstände bestehenden Unterschieden durch die geeignete Ausgestaltung eines gemeinsamen Effizienzvergleichs nicht angemessen Rechnung getragen werden könnte (BGH, RdE 2018, 424 Rn. 45 - Stadtwerke Essen AG).

    Rn. 62 (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG;… Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).

    Damit erweist sich ihre Entscheidung nach den geltenden Maßstäben (…vgl. oben Rn. 18; BGH, RdE 2018, 424 Rn. 56 - Stadtwerke Essen AG) als rechtsfehlerhaft.

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Dabei stehen ihr - wie auch bei anderen Entscheidungen über die Umsetzung der in den §§ 12 ff. ARegV enthaltenen Vorgaben - erhebliche Spielräume zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 10, 21 bis 28 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 22. Juli 2014 - EnVR 58/12, juris Rn. 13, 19 bis 27;… RdE 2014, 495 Rn. 13, 19 bis 27 - Stromnetz Berlin GmbH;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 55 - Stadtwerke Essen AG;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 43/16, juris Rn. 34;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 54/17, juris Rn. 55).

    Vor diesem Hintergrund war eine weitergehende Überprüfung der übermittelten Daten rechtlich nicht geboten (vgl. auch BGH, RdE 2014, 276 Rn. 84 f. - Stadtwerke Konstanz GmbH).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine solche Neuberechnung erforderlich sein kann, wenn die Regulierungsbehörde die Datenabfrage missverständlich gestaltet hat und der betreffende Netzbetreiber aus diesem Grund unrichtige Angaben macht (BGH, RdE 2014, 276 Rn. 124 bis 126 - Stadtwerke Konstanz GmbH).

    Es hat damit der ausdrücklichen Vorgabe des § 13 Abs. 3 Satz 3 ARegV Rechnung getragen, dass die herangezogenen Parameter nicht in ihrer Wirkung ganz oder teilweise wiederholend sein sollen (vgl. dazu für den Effizienzvergleich in der ersten Regulierungsperiode BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 Rn. 48 f. - SWM Infrastruktur GmbH; RdE 2014, 276 Rn. 48 - Stadtwerke Konstanz GmbH).

  • BGH, 07.12.2021 - EnVR 6/21

    Kapitalkostenaufschlag - Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).

    Eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde erfolgt daher im Grundsatz nur noch in Bezug auf den nach den vorgenannten Maßstäben fortgeltenden nationalen Regulierungsrahmen sowie anhand unionsrechtlicher Vorgaben (…BGH, RdE 2022, 119 Rn. 15 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II; WM 2023, 630 Rn. 10 - Kapitalkostenabzug).

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18

    Effizienzvergleich

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Rn. 62 (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats die Ausreißeranalyse zur Identifikation und Aussonderung von Extremwerten genutzt werden, die sich aus objektiven Besonderheiten einzelner Netze ergeben (…vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 58 f. - Stadtwerke Essen AG; Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 466 Rn. 39 - Effizienzvergleich).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (…BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).
  • BGH, 26.10.2021 - EnVR 17/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II - Regulierung der …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Rn. 10 Diese Regelungen finden - wie die übrigen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 - Kapitalkostenabzug mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - EnVR 7/20

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor - Energiewirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab folgt aus den Grenzen der rechtlichen Determinierung und Determinierbarkeit der Aufklärung und Bewertung komplexer ökonomischer Zusammenhänge und ist deshalb sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 27 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I;… RdE 2022, 119 Rn. 16 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 5. Juli 2022 - EnVR 77/20, RdE 2022, 527 Rn. 38 mwN - REGENT; BVerwG…, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1/16, BVerwGE 158, 301 Rn. 31 f.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Ähnlich wie es das Bundesverwaltungsgericht bei telekommunikationsrechtlichen Entscheidungen angenommen hat (BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12, BVerwGE 148, 48 Rn. 34 bis 36), ist bei einem derartigen Entscheidungsspielraum die eigentliche Bewertung der Behörde auch darauf nachzuprüfen, ob sie im Hinblick auf die Kriterien, die in der Rechtsnorm ausdrücklich hervorgehoben oder in ihr angelegt sind, ihre Festlegung plausibel und erschöpfend begründet hat.
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums ist grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu erstrecken und zu beschränken, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat; denn die notwendige Abwägung und ihre Darstellung im Bescheid sollen zumindest auch die nachgehende gerichtliche Kontrolle ermöglichen, die angesichts des ohnehin eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst nicht hinreichend wirksam wäre (BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - EnVR 59/12, RdE 2014, 495 Rn. 29 - Stromnetz Berlin GmbH;… vom 7. Juni 2016 - EnVR 62/14, RdE 2016, 462 Rn. 42 - Festlegung volatiler Kosten;… vom 12. Juni 2018 - EnVR 29/16, RdE 2018, 485 Rn. 34;… vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 Rn. 40 - Eigenkapitalzinssatz III).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab folgt aus den Grenzen der rechtlichen Determinierung und Determinierbarkeit der Aufklärung und Bewertung komplexer ökonomischer Zusammenhänge und ist deshalb sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes vereinbar (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 27 f. - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I;… RdE 2022, 119 Rn. 16 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 5. Juli 2022 - EnVR 77/20, RdE 2022, 527 Rn. 38 mwN - REGENT; BVerwG, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1/16, BVerwGE 158, 301 Rn. 31 f.).
  • BGH, 03.03.2020 - EnVR 26/18

    Rechtsfehlerfreie Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der …

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 88/10

    SWM Infrastruktur GmbH

  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von …

  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die …

  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 58/12

    Gestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des Beginns der …

  • BGH, 07.10.2014 - EnVR 25/12

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten …

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 29/16

    Berücksichtigung nur "großer" Netzbetreiber bei Ermittlung ansatzfähiger …

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 43/16

    Ordnungsgemäße Durchführung des Effizienzvergleichs für die zweite …

  • BGH, 20.12.2022 - EnVR 45/21

    Ermessensausübung der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung …

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 54/17

    Festlegung von Erlösobergrenzen auf der Grundlage eines Effizienzwerts für die …

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25
    Mit Beschlüssen vom 26.09.2023 (u.a. EnVR 43/22 - Effizienzvergleich II) entschied der Bundesgerichtshof in mehreren, diese anderen Netzbetreiber betreffenden Rechtsbeschwerdeverfahren, dass das in die Erlösobergrenzenfestlegungen eingeflossene Effizienzvergleichsmodell gegen die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG verstoße, weil es zum einen den objektiven strukturellen Unterschieden der von den am Vergleich beteiligten Netzbetreibern zu erfüllenden Versorgungsaufgaben nicht hinreichend Rechnung trage.

    Diesen Netzbetreibern kommt im Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode trotz ihrer geringen Zahl (von lediglich acht) ein überproportionaler Einfluss auf den nach der DEA bestimmten Effizienzwert zu, weil - anders als noch in der zweiten Regulierungsperiode - sechs von ihnen nach der Ausreißeranalyse im Datensatz verblieben sind, diese allesamt - ohne dass dies durch eine höhere Effizienz begründet wäre - einen individuellen Effizienzwert von 100 % aufweisen und damit als Peer-Unternehmen in der DEA die Effizienzgrenze aufspannen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 43 ff.;… EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff.; EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.; ferner u.a. BGH, Beschl. v. 30.01.2024 - EnVR 32/22, juris Rn. 119).

    Rn. 65 Hinsichtlich der SFA resultiert die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Effizienzvergleichs daraus, dass selbst die als am effizientesten ausgewiesenen Netzbetreiber - unter Verstoß gegen die Vorgaben in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV und anders als bei der DEA - keinen Effizienzwert von 100 % erreichen konnten und die Regulierungsbehörde die methodenbedingte rechnerische Nichterreichbarkeit eines Effizienzwerts von 100 % infolge des methodenimmanenten Abzugs der Störtermkomponente nicht anderweitig ausgeglichen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 66 ff., insb. Rn. 70;… EnVR 37/21, juris Rn. 42 ff., insb. Rn. 46;… EnVR 44/22, juris Rn. 67 ff., insb. Rn. 71;… ferner u.a. BGH, Beschl. v. 30.01.2024 - EnVR 32/22, juris Rn. 115).

    Erst der Bundesgerichtshof hat in der Rechtsbeschwerdeinstanz den durchgeführten Effizienzvergleich als fehlerhaft beanstandet (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - u.a. EnVR 43/22, juris Rn. 43 ff., 66 ff.).

    Rn. 79 Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungsgründen zeigen überdies, dass die Bewertung der Rechtmäßigkeit des Effizienzvergleichs angesichts der damit verbundenen schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen, den vorzunehmenden statistischen und ökonomischen Bewertungen sowie des der Bundesnetzagentur dabei zukommenden weiten Regulierungsermessens (…vgl. etwa BGH, Beschl. v. 21.01.2014 - EnVR 12/12, juris Rn. 23 ff.;… Beschl. v. 12.06.2018 - EnVR 53/16, juris Rn. 55 f.; Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 18) von einer solchen Komplexität ist, dass sich die Annahme der Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Erlösobergrenzenfestlegung zum Zeitpunkt ihres Erlasses wegen der Fehlerhaftigkeit des ihr zugrunde liegenden Effizienzvergleichs ersichtlich verbietet; zumal auch die Gutachter der Bundesnetzagentur dessen Tauglichkeit nicht in Frage gestellt haben.

    Rn. 102 Entscheidend für die Rechtswidrigkeit des Effizienzvergleichs in der SFA-Methodik ist die unterlassene Hochskalierung (Nachjustierung) auf einen Effizienzwert von 100 %, sei es durch Zuschläge oder eine Anhebung des Niveaus, zum Ausgleich der bei Anwendung der SFA methodenbedingt bestehenden Differenz (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 70).

    Rn. 107 Für die prinzipielle Erkennbarkeit des SFA-Methodenfehlers im Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode Gas spricht im Übrigen auch, dass andere Netzbetreiber diesen Fehler in den ihre Erlösobergrenzenfestlegungen betreffenden Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren - bei gleicher Ausgangslage - offenbar explizit gerügt haben (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.05.2022 - VI-5 Kart 3/21 [V], juris Rn. 201; nachgehend BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 66 ff.;… ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2023 - VI-5 Kart 5/21 [V], juris Rn. 83 f.), wie sich auch aus den Feststellungen des angefochtenen Beschlusses vom 16.06.2025 (dort S. 3) ergibt, weshalb davon auszugehen ist, dass dies grundsätzlich auch der Beschwerdeführerin möglich gewesen wäre und sie sich insofern den Eintritt der Bestandskraft entgegenhalten lassen muss.

    Rn. 110 Zwar ist zuzugeben, dass das Erkennen des DEA-Fehlers durch die vorhandenen Schwärzungen in den insoweit auch vom Bundesgerichtshof benannten relevanten Teilen des Gutachtens - dies betrifft etwa die individuellen Effizienzwerte aller 183 am Effizienzvergleich beteiligten Netzbetreiber (…vgl. Gutachten, Tabelle 75, S. 244 ff.; dazu BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - u.a. EnVR 43/22, juris Rn. 50 ff.) - erschwert wird.

    Seinerzeit hatte der Bundesgerichtshof dieses Erfordernis durch die sowohl bei der Modellbildung als auch bei der Ermittlung der individuellen Effizienzwerte durchgeführten Ausreißeranalysen (noch) als erfüllt angesehen, weil diese zur Aussonderung sämtlicher betroffenen Netzbetreiber in der DEA geführt hatten, so dass diese keinen (verzerrenden) Einfluss auf die Ergebnisse des Effizienzvergleichs nehmen konnten (…vgl. BGH, a.a.O., Rn. 52 f., 60; dazu auch BGH, Beschl. v. 23.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 62, 64).

    Rn. 116 Sämtliche im Datensatz verbliebenen sechs "auffälligen" Netzbetreiber sind mithin Peer-Unternehmen und beeinflussen damit den nach der DEA bestimmten Effizienzwert der anderen Netzbetreiber in einer Weise, der nicht ihrem Anteil an der Gesamtgruppe der Netzbetreiber entspricht, so dass ein verzerrender Effekt nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 53, 64).

    Dabei gilt es auch in Ansatz zu bringen, dass den durch die Bundesnetzagentur erfolgten Erläuterungen der Gutachtenergebnisse in den vorerwähnten Beschwerdeverfahren seitens des Bundesgerichtshofs in den Gründen seiner Entscheidungen vom 26.09.2023 ausdrücklich teils eine lediglich die vorausgegangene Bewertung "stützende", mithin nicht tragende Funktion beigemessen wird (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 26.09.2023 - EnVR 43/22, juris Rn. 52).

  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22

    Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV - Energiewirtschaftsrechtliche …

    Rn. 114 f) Schließlich greift auch die in der mündlichen Verhandlung erhobene Rüge nicht durch, die Festlegung des Produktivitätsfaktors Strom sei schon deshalb aufzuheben, weil der Bundesgerichtshof mit zum Effizienzvergleich ergangenen Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, WM 2023, 2286 - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris und EnVR 44/22, juris) die stochastische Effizienzgrenzenanalyse (SFA) für rechtswidrig erklärt habe.

    Der Senat hat in den Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, aaO Rn. 66 bis 71;… EnVR 44/22, aaO Rn. 67 bis 72;… EnVR 37/21, aaO Rn. 42 bis 47) für die Festlegung des individuellen Effizienzwerts der dortigen Betroffenen bei der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen ausgesprochen, dass nach der Vorgabe in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV für Netzbetreiber, die im Effizienzvergleich als effizient ausgewiesen werden, ein Effizienzwert in Höhe von 100 % gilt.

    Dem steht nicht entgegen, dass die rechnerische Erreichbarkeit eines Effizienzwerts von 100 % in der SFA aufgrund des methodenimmanenten Abzugs der Störtermkomponente selbst für den effizientesten Netzbetreiber ausgeschlossen ist, weil ein Wert von 100 % für die relativ effizientesten Unternehmen auch auf andere Weise - etwa durch Zuschläge oder Anhebung des Niveaus - festgesetzt werden kann (EnVR 43/22, aaO Rn. 69 f. - Effizienzvergleich II).

    Sie soll angesichts des Umstands, dass dafür nach der Anreizregulierungsverordnung eine doppelte Bestabrechnung vorzunehmen ist (vgl. EnVR 43/22, aaO Rn. 24), so dass einige Netzbetreiber ihre Effizienzwerte aus der DEA und andere aus der SFA erhalten, sicherstellen, dass gleichwohl alle als effizient ermittelten Netzbetreiber einen Effizienzwert von 100 % erhalten.

    Rn. 119 (3) Auch dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof den von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode Gas vorgenommenen Effizienzvergleich für mit § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG nicht in Einklang stehend erachtet hat, weil das dort von der Bundesnetzagentur gewählte Modell insgesamt den objektiven strukturellen Unterschieden der Versorgungsaufgaben der am Vergleich beteiligten Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung trägt (Beschlüsse vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, WM 2023, 2286 Rn. 43 ff. - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff. und EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.), kommt für den Produktivitätsfaktor Strom keine Bedeutung zu.

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2026 - 5 Kart 4/25
    Rn. 5 Der Bundesgerichtshof entschied auf die Beschwerden anderer Gasnetzbetreiber mit Beschlüssen vom 26.09.2023 (EnVR 43/22 - Effizienzvergleich II u.a.), dass das Effizienzvergleichsmodell der BNetzA gegen die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG verstoße, weil es den objektiven strukturellen Unterschieden der von den am Vergleich beteiligten Netzbetreibern zu erfüllenden Versorgungsaufgaben nicht hinreichend Rechnung trage.

    Rn. 7 Mit Schriftsatz vom […] hat die Antragstellerin bei der Landesregulierungsbehörde beantragt, den Bescheid vom […] insofern aufzuheben und die Erlösobergrenzen neu festzulegen, als unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2023 (EnVR 43/22 - Effizienzvergleich II u.a.) ein höherer individueller Effizienzwert festgelegt wird und damit die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen erhöht werden.

    Rn. 25 Der Antragstellerin steht kein Anspruch gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG bzw. gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 EnWG, § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW dahingehend zu, dass die Landesregulierungsbehörde den nach Rücknahme der Beschwerde bestandskräftigen Erlösobergrenzen-Festlegungsbescheid vom […] aufhebt und die Erlösobergrenzen aufgrund der Neuberechnung der Effizienzwerte in der dritten Regulierungsperiode Gas nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2023 (EnVR 43/22 - Effizienzvergleich II u.a.) neu festsetzt.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 26.09.2023 (EnVR 43/22 - Effizienzvergleich II u.a.) entschieden, dass das der Festlegung der Landesregulierungsbehörde zugrunde liegende Effizienzvergleichsmodell der BNetzA gegen die Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG verstoße, weil es zu einer systemischen Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen führe.

    Rn. 37 Die hohe Komplexität der bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit eines Effizienzvergleichs zu klärenden Rechtsfragen und damit die fehlende Evidenz der Rechtswidrigkeit des Handelns der Landesregulierungsbehörde folgt nicht zuletzt daraus, dass ihr bei der Ausgestaltung des Effizienzvergleichs erhebliche Spielräume zustehen, die hinsichtlich einiger Aspekte einem Beurteilungsspielraum, hinsichtlich anderer Aspekte einem Regulierungsermessen gleichkommen (BGH, Beschl. v. 26.09.2023, aaO, LS 1; Beschl. v. 12.06.2018 - EnVR 54/17, Rn. 55).

    Rn. 38 Insofern ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung über die Festlegungen für die zweite Regulierungsperiode Gas ein ähnliches Modell der BNetzA für den Effizienzvergleich jedenfalls insoweit für rechtmäßig gehalten hatte, als die BNetzA den besonderen Verhältnissen der Betreiber von Fernleitungsnetzen dadurch Rechnung getragen hatte, dass sowohl bei der Modellbildung als auch bei der Ermittlung der individuellen Effizienzwerte Ausreißeranalysen durchgeführt wurden (…BGH, Beschl. v. 12.06.2018, aaO, Rn. 52), die jedoch in der dritten Regulierungsperiode nicht mehr ausreichten, die im Effizienzmodell angelegte Ungleichbehandlung der beteiligten Netzbetreiber aufzuwiegen (BGH, Beschl. v. 26.09.2023, aaO, Rn. 61 ff.).

    Auf welche Weise dies geschehe, stehe im pflichtgemäßen Ermessen der BNetzA (BGH, Beschl. v. 26.09.2023, aaO, Rn. 70).

    Rn. 48 Eine für den Bundesgerichtshof für die Annahme der Rechtswidrigkeit der Festlegung maßgebliche Ursache lag darin, dass selbst der effizienteste Netzbetreiber in der SFA aus methodenimmanenten Gründen einen Wert von 100% nicht erreichen konnte und die BNetzA eine Nachjustierung entgegen der Regelung in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV nicht für erforderlich erachtet hatte (BGH, Beschl. v. 26.09.2023, aaO, Rn. 69 ff.).

    Für die Erkennbarkeit dieses Fehlers spricht zudem, dass andere Netzbetreiber diesen Aspekt im Rahmen ihres Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens ausdrücklich angesprochen und gerügt haben (…vgl. etwa Senat, Beschl. v. 12.05.2022 - VI-5 Kart 3/21 [V], Rn. 201;… Beschl. v. 27.04.2023 - VI-5 Kart 5/21 [V], Rn. 84; BGH, Beschl. v. 26.09.2023, aaO, Rn. 66 ff.), weshalb dies grundsätzlich auch der Antragstellerin möglich war.

    Rn. 50 Die von dem Bundesgerichtshof (Beschl. v. 26.09.2023, aaO, Rn. 43 ff.) weiter beanstandete Problematik, das Effizienzvergleichsmodell werde der Heterogenität der von den Netzbetreibern zu erfüllenden Versorgungsaufgaben nicht gerecht und führe zu einer systemischen Bevorzugung insbesondere von Netzbetreibern ohne Konzessionsgebiet, konnte von der Antragstellerin ebenfalls erkannt werden.

  • BGH, 30.01.2024 - EnVR 36/22

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von …

    Rn. 81 d) Schließlich greift auch die in der mündlichen Verhandlung erhobene Rüge nicht durch, die Festlegung des Produktivitätsfaktors Strom sei schon deshalb aufzuheben, weil der Bundesgerichtshof mit zum Effizienzvergleich ergangenen Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, WM 2023, 2286 - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris und EnVR 44/22, juris) die stochastische Effizienzgrenzenanalyse (SFA) für rechtswidrig erklärt habe.

    Der Senat hat in den Beschlüssen vom 26. September 2023 (EnVR 43/22, aaO Rn. 66 bis 71;… EnVR 44/22, aaO Rn. 67 bis 72;… EnVR 37/21, aaO Rn. 42 bis 47) für die Festlegung des individuellen Effizienzwerts der dortigen Betroffenen bei der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen ausgesprochen, dass nach der Vorgabe in Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV für Netzbetreiber, die im Effizienzvergleich als effizient ausgewiesen werden, ein Effizienzwert in Höhe von 100 % gilt.

    Dem steht nicht entgegen, dass die rechnerische Erreichbarkeit eines Effizienzwerts von 100 % in der SFA aufgrund des methodenimmanenten Abzugs der Störtermkomponente selbst für den effizientesten Netzbetreiber ausgeschlossen ist, weil ein Wert von 100 % für die relativ effizientesten Unternehmen auch auf andere Weise - etwa durch Zuschläge oder Anhebung des Niveaus - festgesetzt werden kann (EnVR 43/22, aaO Rn. 69 f. - Effizienzvergleich II).

    Sie soll angesichts des Umstands, dass dafür nach der Anreizregulierungsverordnung eine doppelte Bestabrechnung vorzunehmen ist (vgl. EnVR 43/22, aaO Rn. 24), so dass einige Netzbetreiber ihre Effizienzwerte aus der DEA und andere aus der SFA erhalten, sicherstellen, dass gleichwohl alle als effizient ermittelten Netzbetreiber einen Effizienzwert von 100 % erhalten.

    Rn. 86 (3) Auch dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof den von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode Gas vorgenommenen Effizienzvergleich für mit § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG nicht in Einklang stehend erachtet hat, weil das dort von der Bundesnetzagentur gewählte Modell insgesamt den objektiven strukturellen Unterschieden der Versorgungsaufgaben der am Vergleich beteiligten Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung trägt (Beschlüsse vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, WM 2023, 2286 Rn. 43 ff. - Effizienzvergleich II sowie die Parallelverfahren EnVR 37/21, juris Rn. 20 ff. und EnVR 44/22, juris Rn. 44 ff.), kommt für den Produktivitätsfaktor Strom keine Bedeutung zu.

  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 94/23

    Eigenkapitalzinssatz V - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23

    Eigenkapitalzinssatz IV - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 93/23

    Eigenkapitalzinssatz VI - Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 88/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 80/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 91/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

    Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (…C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug; vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
  • BGH, 26.09.2023 - EnVR 37/21

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilnetz in der 3. …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 92/23

    Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …

  • BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23

    Lichtblick II

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 83/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; Analyse …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 86/23

    Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23

    Antrag der Betreiberin eines Gasversorgungsnetzes auf Abänderung des Beschlusses …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 89/23

    Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2026 - 6 Kart 1/26
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 453/24
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 87/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 85/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 90/23

    Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …

  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 84/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 429/24
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 17/23

    Abänderung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung von …

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