Rechtsprechung
| OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberlandesgericht Bremen
BGB § 254, § 675j Abs. 1, § 675k Abs. 1, § 675l Abs. 1, § 675u S. 2, § 675v Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 1; ZAG § 1 Abs. 24, § 55; Verordnung (EU) 2018/389 Art. 2, Art. 15, Art. 18.
Sonstiges Zivilrecht - RA Kotz
Schadensersatzanspruch wegen nicht autorisierter Überweisungen im Online-Banking
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Überweisungen im Online-Banking mit mobile-TAN-Verfahren; Fernmündliche Weitergabe im mobile-TAN-Verfahren per SMS an den Zahler übermittelter TANs an einen (vermeintlichen) ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verletzung der Sicherheitspflichten durch Weitergabe der TAN Codes?
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zu Schadensersatzansprüchen des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahler und zur Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Überweisungen im Online-Banking mit mobil-TAN-Verfahren
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur telefonischen Weitergabe von TANs an vermeintliche Bankmitarbeiter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme grober Fahrlässigkeit des Bankkunden bei fernmündliche Weitergabe übermittelter TANs im mobile-TAN-Verfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Weitergabe von TAN auch bei Call-ID Spoofing grob fahrlässig = Bank-Kunde hat keinen Ersatzanspruch
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.09.2023 - 4 O 1557/22
- OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1174
- ZIP 2024, 1718
- WM 2024, 1508
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.; Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).
Vor diesem Hintergrund kann auch offenbleiben, ob die Beklagte bereits vor dem Tag der unautorisierten Abbuchungen diesbezügliche Warnhinweise auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte (ebenso in der dortigen Konstellation auch OLG München, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 90).
- OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23
Online-Banking: Keine Haftung der Bank für unautorisierte Überweisungen bei …
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dies führt nicht zur Annahme einer überholenden Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 22), wenn die geltend gemachte Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstleisters in dem Sinne als weiterhin kausal für den Schaden anzusehen ist, dass diese die Schadensentstehung durch die spätere Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers ermöglicht oder befördert hat.
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Da unstreitig die Zahlungen nicht durch die Klägerin, sondern durch den unbekannten Anrufer im Online-Banking-System der Klägerin ausgelöst wurden, kommt es daher auf die Frage der Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises für eine Autorisierung durch den Zahler in der konkret verwendeten Form des Online-Banking-Systems der Beklagten vorliegend nicht an (siehe hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 34 ff., BGHZ 208, 331; aus jüngerer Zeit siehe einerseits OLG Dresden…, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22, juris Rn. 56 ff., GWR 2023, 355 (Ls.); andererseits OLG Schleswig…, Beschluss vom 29.10.2018 - 5 U 290/18, juris Rn. 65 ff., WM 2019, 206).Die Verpflichtung aus § 6751 Abs. 1 S. 1 BGB ist auf die Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale gerichtet (siehe BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 58, BGHZ 208, 331).
Grobe Fahrlässigkeit erfordert einen in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der konkret erforderlichen Sorgfalt (siehe BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 71, BGHZ 208, 331 m.w.N).
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig …
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
- BGH, 08.02.2024 - IX ZR 107/22
Rückgewähr von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen nach Insolvenzanfechtung: Sachhaftung …
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
- OLG Köln, 20.10.2021 - 13 U 18/21
Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).
Insbesondere ist der Vorwurf grober Fahrlässigkeit in objektiver Hinsicht zudem dann begründet, wenn der Bankkunde ohne Prüfung eines entgegenstehenden Textes der SMS, mit der ihm die TAN zugesandt wird, diese an den Dritten weiterleitet, obwohl aus diesem Text zu erkennen gewesen wäre, dass die TAN zur Autorisierung eines nicht vom Kunden gewollten Zahlungsvorgangs bestimmt war (siehe OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 21.08.2018 - 8 U 163/17, juris Rn. 4, GWR 2019, 50).
- BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19
Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Dass die Klägerin zuvor dem Anrufer die jeweiligen TANs mitgeteilt hatte, ist bereits deswegen nicht als Autorisierung der Zahlungsvorgänge durch die Klägerin anzusehen, da diese Mitteilung der TANs nicht in der zwischen Klägerin und Beklagten vereinbarten Weise (§ 675j Abs. 1 BGB) durch Eingabe im Online-Banking-System der Beklagten erfolgte (insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Schleswig, Beschluss vom 03.01.2024 - 5 W 25/23, n.v.) und ihrer Mitteilung an den Anrufer auch kein Erklärungswert gegenüber der Beklagten im Sinne einer konkludenten Bevollmächtigung des Anrufers zur Erklärung einer Autorisierung für die Klägerin zukommt und im Übrigen die Grundsätze der Bevollmächtigung aus Rechtsscheinsgesichtspunkten im Hinblick auf die Autorisierung von Zahlungsvorgängen wegen der vorrangigen Regelung durch die §§ 675j, 675u, 675v BGB keine Anwendung finden (siehe BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 13, BGHZ 227, 343).Zwar kann grundsätzlich auch einem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB der Einwand eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters nach § 254 BGB entgegengehalten werden, wenn ihm ein eigenes unsorgfältiges Handeln anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 49, BGHZ 227, 343; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, juris Rn. 25, WM 2021, 1792;… siehe aus der Literatur BeckOK/Schmalenbach, Ed. 69, § 675v BGB Rn. 19;… Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Nobbe, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… MüKo/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v BGB Rn. 59).
- OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Ein zur Annahme eines anspruchskürzenden Mitverschuldens führender Pflichtverstoß der Beklagten könnte allerdings dann anzunehmen sein, wenn die Beklagte bei dem streitgegenständlichen Vorfall Überweisungen über das vereinbarte Tageslimit hinaus zugelassen haben sollte und damit gegen die vereinbarten Betragsobergrenzen nach § 675k Abs. 1 BGB verstoßen haben sollte (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, juris Rn. 27, WM 2012, 164). - OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21
Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer …
Auszug aus OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Zwar kann grundsätzlich auch einem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB der Einwand eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters nach § 254 BGB entgegengehalten werden, wenn ihm ein eigenes unsorgfältiges Handeln anzulasten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 49, BGHZ 227, 343; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, juris Rn. 25, WM 2021, 1792;… siehe aus der Literatur BeckOK/Schmalenbach, Ed. 69, § 675v BGB Rn. 19;… Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Nobbe, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… MüKo/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v BGB Rn. 59). - BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15
Preisklausel für sogenannte smsTAN
- OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 578/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
- OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
- OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 8 U 163/17
Aufgepasst beim Online-Banking
- BGH, 22.07.2025 - XI ZR 107/24
Zur Erstattung nichtautorisierter Zahlungen
Denn Bezugspunkt für die Anwendung von § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ist - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (…ebenso OLG Naumburg, NJW-RR 2025, 561 Rn. 50) - ausschließlich der im Streit stehende Zahlungsvorgang (OLG Bremen, WM 2024, 1508, 1512;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, ZIP 2024, 744, 747;… MünchKommHGB/Linardatos, 5. Aufl., Band 6 Bankvertragsrecht, K Rn. 224;… Maihold in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rn. 386;… Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 125; Hoffmann, VuR 2016, 243, 248;… Ostoja-Starzewski, RDi 2022, 259 Rn. 23; Werner, ZBB 2017, 345, 350;… ders., WM 2024, 966 Rn. 48, 74; aA OLG Brandenburg…, Urteil vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55;… LG Berlin II, WM 2025, 1292 Rn. 22 f.; Schulte am Hülse/Steinsdörfer, VuR 2025, 172, 174). - OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
Der Fall unterscheidet sich dann in der Sache nicht von einer Konstellation, in der der Zahlungsdienstnutzer ihm übersandte TANs auf Anweisung eines angeblichen Bankmitarbeiters diesem übermittelt und so diesem die Möglichkeit schafft, diese TANs zur Autorisierung eines nicht vom Zahler selbst im Online-Banking-System veranlassten Zahlungsauftrags zu verwenden (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 22, WM 2024, 1508 m.w.N.).In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).
Zwar kann grundsätzlich auch einem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB der Einwand eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters nach § 254 BGB entgegengehalten werden, wenn ihm ein eigenes unsorgfältiges Handeln anzulasten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 49, BGHZ 227, 343; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, juris Rn. 25, WM 2021, 1792; Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 33, WM 2024, 150;… siehe aus der Literatur BeckOK/Schmalenbach, Ed. 71, § 675v BGB Rn. 19;… Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Nobbe, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… MüKo/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v BGB Rn. 59).
Der beweisbelastete Kläger konnte daher nicht den Nachweis führen, dass mit der Ausführung einer Überweisung über EUR 10.000,- die Beklagte gegen eine vereinbarte Betragsobergrenze nach § 675k Abs. 1 BGB verstoßen hat, woraus sich ein im Rahmen des § 254 BGB relevantes Mitverschulden der Beklagten ergeben hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, juris Rn. 27 f., WM 2012, 164; hierzu auch die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 36, WM 2024, 150).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 17 U 113/23
Apple Pay; Ausschluss Schadensersatz
Rn. 35 Es kann dahinstehen, ob ein Zahlungsdienstleister zur Meidung der Folgen des § 675v Abs. 4 BGB eine starke Kundenauthentifizierung für sämtliche Zahlungsvorgänge verlangen muss, auch wenn eine solche aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben ist (so Hoffmann, VuR 2016, 243, 248;… BeckOK BGB/Schmalenbach, Stand: 1. November 2025, § 675v Rn. 17 ff.;… Maihold in Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. Aufl., § 33 Rn. 86; aA OLG Frankfurt…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 3 U 3/23 -, Rn. 55, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, Rn. 34, juris;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Teil 1. K. Rn. 224;… Staudinger/Omlor, BGB, Bearb. 2020, § 675v, Rn. 36 f.).
- OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
Authentifizierung eines Zahlungsvorgangs und Haftung eines Zahlungsdienstleisters …
Die Haftungsverlagerung nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass bei dem konkreten Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde (im Anschluss an Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 32, juris).Dementsprechend setzt die Haftungsverlagerung nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB voraus, dass bei dem konkreten Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde (im Ergebnis ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 32, juris).
- OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs gegenüber dem Zahler durch Zustimmung …
Dieser Nachweis wäre indes mit Blick auf die vorliegende Missbrauchssituation ohnehin erschüttert, weswegen es auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 675w S. 1 und 2 BGB nicht ankommt (vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 80).Diese Daten sind vielmehr für einen beliebigen Dritten bei einem unbefugten Zugriff auf das Online-Banking-System einsehbar und konnten daher kein Vertrauen in die Berechtigung der Anruferin begründen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, Rn. 26).
- OLG Naumburg, 30.10.2024 - 5 U 35/24
Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen durch nicht autorisierte …
Rn. 53 Daneben ist aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Erkenntnis, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, als allgemeines Wissen vorauszusetzen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23, Rn. 19, juris).Dementsprechend setzt die Haftungsverlagerung nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB voraus, dass bei dem konkreten Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde (im Ergebnis ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 32, juris).
- LG Heidelberg, 13.05.2025 - 2 O 233/24
Schadensersatzanspruch der Bank gegenüber Kunden bei nichtautorisierten Zahlungen
Indes begründet beispielsweise die telefonische Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 4. September 2023 - 19 U 1508/23 e -, juris Rn. 91 m.w.N.), TANs (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) und pushTANs (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 30. August 2024 - 1 U 32/24 -, juris Rn. 30 m.w.N.) an einen Dritten regelmäßig einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß.Denn es ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
- LG Heilbronn, 27.08.2024 - 6 O 103/24
Grob fahrlässiges Verhalten des Zahlungsdienstnutzers bei …
Insoweit schließt sich das Gericht der in dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, juris, geäußerten Rechtsauffassung an, die auch der Rechtsprechung des BGH zu aufsichtsrechtlichen Regelungen des WpHG (…Urt. v. 17. September 2013 - XI ZR 332/12, WM 2013, 1983 Rn. 16 ff.) entspricht:. - OLG Köln, 09.09.2024 - 12 U 47/24
Haftung einer Bank im Zusammenhang mit einem Phishing-Angriff; Haftungsausschluss …
Rn. 10 (1) Die telefonische Weitergabe des Aktivierungscodes an einen Dritten stellt einen solchen schweren und unentschuldbaren Sorgfaltspflichtverstoß dar (für die Weitergabe von TANs: OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024, 1 U 47/23, WM 2024, S. 1509, 1511 m.w.N.).Denn selbst wenn es sich bei dem unbekannten Anrufer tatsächlich um einen Mitarbeiter der Bank gehandelt hätte, hätte der Kläger mit der telefonischen Weitergabe des Aktivierungscodes außerhalb des Online-Bankings gegen die gesetzliche und vertraglich vereinbarte Sorgfaltspflicht verstoßen und grob fahrlässig gehandelt, da ihm die Verwendung der Sicherheitsmerkmale, zu denen auch der Aktivierungscode gehört, außerhalb des Online-Bankings generell untersagt war (so auch OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024, 1 U 47/23, WM 2024, S. 1508, 1511; OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023, 3 U 3/23, Rn. 84, juris), er jedenfalls aus den vertraglichen Regelungen die Risiken einer telefonischen Weitergabe kannte bzw. kennen musste und insoweit in den Besonderen Bedingungen nicht zwischen Dritten und Mitarbeitern unterschieden wird, sondern es maßgeblich auf eine Verwendung innerhalb oder außerhalb des Online-Bankings ankommt.
- LG Itzehoe, 28.01.2025 - 7 O 114/24
Phishing und Freischaltung eines weiteren Geräts in einer Authentifizierungs-App
Rn. 46 Das Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 - juris RN 37, hat in einem vergleichbaren Fall ausgeführt:. - LG Wuppertal, 19.02.2025 - 8 S 59/24
Phishing, PushTAN und grobe Fahrlässigkeit: Eigenverantwortung beim digitalen …
- LG Berlin II, 03.07.2025 - 10 O 428/24
Anspruch eines Bankkunden auf Erstattung von Abbuchungen vom Kreditkartenkonto; …
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