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   BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87   

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https://dejure.org/1989,2140
BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87 (https://dejure.org/1989,2140)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1989 - I ZR 70/87 (https://dejure.org/1989,2140)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1989 - I ZR 70/87 (https://dejure.org/1989,2140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer irreführenden Werbung - Erscheinen im Verkehr als eigene Händlerwerbung und nicht als Werbung des Herstellers oder Importeurs - Fehlen eines Hinweises auf die Überführungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 3
    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne Hinweis auf Überführungskosten in einem Leasingangebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 939
  • MDR 1989, 789
  • BB 1989, 1219
  • WRP 1989, 501
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87
    Bei einer Anzeige, bei der - wie hier - der Händler die Preisempfehlung des Importeurs in seine Werbeaussage einbezieht, kann allerdings - und das verkennt die Revision - in Betracht kommen, daß der Verbraucher - weil es der Händler ist, der im Zusammenhang mit einer seinen geschäftlichen Interessen dienenden Anzeige eine Preisempfehlung des Herstellers herausstellt - diese Information nicht nur als neutrale, objektive Unterrichtung des Publikums über die Importeur-Preisempfehlung ansieht, sondern als eine Preisangabe, die sich der Händler zu eigen macht (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 f - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 f - Kraftfahrzeug-Rabatt).

    Diese Annahme entspricht der bereits in anderen Verfahren getroffenen Feststellung, daß der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmißverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; 1983, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87
    Bei einer Anzeige, bei der - wie hier - der Händler die Preisempfehlung des Importeurs in seine Werbeaussage einbezieht, kann allerdings - und das verkennt die Revision - in Betracht kommen, daß der Verbraucher - weil es der Händler ist, der im Zusammenhang mit einer seinen geschäftlichen Interessen dienenden Anzeige eine Preisempfehlung des Herstellers herausstellt - diese Information nicht nur als neutrale, objektive Unterrichtung des Publikums über die Importeur-Preisempfehlung ansieht, sondern als eine Preisangabe, die sich der Händler zu eigen macht (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 f - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 f - Kraftfahrzeug-Rabatt).
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87
    Diese Annahme entspricht der bereits in anderen Verfahren getroffenen Feststellung, daß der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmißverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis; 1983, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • OLG Köln, 11.08.2000 - 6 U 10/00

    Preisangabe in Werbeanzeige eines Autohändlers - Endpreis ohne Überführungskosten

    Das liegt vor allen Dingen dann nahe, wenn der Händler der Preisempfehlung des Herstellers oder Importeurs keinen eigenen Preis gegenüberstellt und auch im übrigen keinerlei Hinweise auf einen abweichenden Händlerpreis gibt (vgl. BGH GRUR 1989, 606/608 -"Unverb. Preisempfehlung"-).

    Der Verkehr geht grundsätzlich davon aus, dass Überführungskosten als Preisbestandteil in den Endpreis des Händlers einbezogen sind, es sei denn, es wird in der Werbung unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen (BGH GRUR 1989, 606/608 -"Unverb. Preisempfehlung"- = WRP 89, 501 ff; BGH GRUR 1983, 658/661 -"Hersteller-Preisempfehlung in KFZ-Händlerwerbung"-; BGH GRUR 1983, 443/445 -"KfZ-Endpreis"-).

    Preisempfehlung (GRUR 1989, 606 ff = WRP 1989, 501 ff) steht dieser Wertung nicht entgegen.

    Preisempfehlung"- (GRUR 1989, 606 ff = WRP 89, 501 ff) aufgeworfene Frage nach der Bedeutung der beklagtenseits behaupteten tatsächlichen Preisgestaltung auch für den die vorliegende Entscheidung tragenden wettbewerblichen Unlauterkeitstatbestand des Wettbewerbsvorsprungs durch den mit der Verletzung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 und Abs. 6 der PAngVO bewirkten Rechtsbruch, hat der Senat schließlich gemäß § 546 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die Revision zugelassen.

  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11

    Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in

    Regelmäßig sieht dieser in einer Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers eine Preisinformation, die ihm bei der Bildung der Preisvorstellung zustatten kommt und ihn in die Lage versetzt, das Angebot des Händlers in preislicher Hinsicht besser prüfen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1989 - I ZR 70/87, juris, Rn. 26 - Unverb. Preisempfehlung ).

    Bei einer Anzeige, bei der der Händler die Preisempfehlung des Herstellers in seine Werbeaussage einbezieht, kann allerdings in Betracht kommen, dass der Durchschnittsverbraucher - weil es der Händler ist, der im Zusammenhang mit einer seinen geschäftlichen Interessen dienenden Anzeige eine Preisempfehlung des Herstellers herausstellt - diese Information nicht nur als neutrale, objektive Unterrichtung über die Hersteller-Preisempfehlung ansieht, sondern als eine Preisangabe, die sich der Händler zu Eigen macht (vgl. BGH, Urt. v. 02.03.1989 - I ZR 70/87, juris, Rn. 26 - Unverb. Preisempfehlung m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03

    Zu den Voraussetzungen bei einer Werbung mit "unverbindliche Preisempfehlung des

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers (Unterstreichung hinzugefügt) ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (BGH GRUR 89, 606, 608 - Unverb. Preisempfehlung; BGH GRUR 83, 443, 445 - Kfz-Endpreis; BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen

    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).
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