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   OLG München, 09.03.1995 - 29 U 3903/94   

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https://dejure.org/1995,5408
OLG München, 09.03.1995 - 29 U 3903/94 (https://dejure.org/1995,5408)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.1995 - 29 U 3903/94 (https://dejure.org/1995,5408)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 1995 - 29 U 3903/94 (https://dejure.org/1995,5408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Telefon-Sex-Foto / Telephonsex-Photo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Liebe per Telekom" - Journalistin entdeckt voll Erstaunen ihr Bild in einer Illustrierten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 539
  • ZUM 1996, 160
  • WRP 1995, 744
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04

    Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter

    Dabei mag offen bleiben, ob das Erlangte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Nutzung des Bildnisses (so OLG München, WRP 1995, 744, 747; Gerstenberg/Götting in Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 60 / §§ 33 - 50 KUG, Rn. 6) oder in der Ersparnis des für die Nutzung normalerweise zu entrichtenden Entgeltes (so BGH, NJW 1979, 2205, 2206 - "Fussballtorwart") zu sehen ist.

    Die Bereicherung der Beklagten entspricht somit der Entreicherung des Klägers um die Möglichkeit, der Beklagten das Nutzungsrecht einzuräumen (vgl. OLG München, WRP 1995, 744, 747f.).

  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Die Bereicherung der Beklagten entspricht somit der Entreicherung des Klägers um die Möglichkeit, der Beklagten das Nutzungsrecht einzuräumen (vgl. OLG München, WRP 1995, 744).
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Zwar könnte der Antrag auf Verurteilung zur Zah­lung v on Schadensersatz aufgrund widerrechtlicher Verbreitung einer Abbildung in Form einer fikti­ven Lizenzgebühr auch auf Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) gestützt werden (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 539 - Telefon-Sex-Foto).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
    Zu prüfen ist dabei nicht nur, ob überhaupt eine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt, sondern auch, ob sie zeitlich, räumlich und inhaltlich die geplante Verbreitung deckt sowie wie weit die vorliegende Einwilligung reicht (OLG München ZUM 1996, 160, 163).Dabei gilt, dass je schwerwiegender die drohende Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verbreitung ist, desto sorgfältiger muss der Verbreiter prüfen (Wenzel/von Strobl-Albeg, a.a.O.).
  • KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Der Anspruchsteller kann verlangen, dass die Mitteilung der Berichtigung nach Art und Aufmachung geeignet ist, den gleichen Grad an Aufmerksamkeit zu erzeugen wie die Erstmitteilung ( OLG München NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] ).
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