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   OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07   

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https://dejure.org/2008,3965
OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,3965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,3965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 6 U 176/07 (https://dejure.org/2008,3965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 2 UWG

  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch Telekommunikationsunternehmen: Weiterleitung von Preselection-Auftragsdaten durch Reseller trotz Kundenwiderrufs; Haftung eines Telekommunikationsnetzbetreibers für das wettbewerbswidrige Verhalten seines Resellers; Klagebefugnis eines ...

  • kanzlei.biz

    Verantwortung für das Handeln der "Reseller"

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG
    Telefonunternehmen haften auch für wettbewerbswidriges Verhalten ihrer "Reseller”

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Weiterleitung von Preselectiondaten eines Kunden an die Deutsche Telekom

  • archive.org PDF, S. 46 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2 UWG
    Zurechnung wettbewerbswidrigen Verhaltens von Resellern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller

  • wettbewerbszentrale.de (Pressemitteilung)

    Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 566
  • WRP 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07
    Leitet ein von einem Telekommunikationsunternehmen beauftragter "Reseller" die Preselection-Daten eines Kunden zum Zwecke der dauerhauften Änderung der Voreinstellung an die Deutsche Telekom weiter, obwohl der Kunde den Auftrag hierzu im Zeitpunkt der Weiterleitung bereits wirksam widerrufen hat, liegt hierin eine Wettbewerbshandlung und zugleich eine unlautere Behinderung unabhängig davon, ob hierin eine bewusste Pflichtverletzung des "Resellers" lag (Abgrenzung zu BGH WRP 07, 1341 - Änderung der Voreinstellung).

    Der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit dem, der der Entscheidung "Änderung der Voreinstellung" des BGH (WRP 2007, 1341) zugrunde liegt.

  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07
    Sie sind insofern Vertragshändlern vergleichbar, die ebenfalls als Beauftragte im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG gelten (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07
    Anerkannt ist auch, dass als Beauftragter im Sinne von § 8 Abs. 2 auch ein selbständiges Unternehmen in Betracht kommen kann, wenn es in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert ist, dass einerseits der Betriebsinhaber auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss hat und dass andererseits der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH WRP 2005, 1248 - Meissner Dekor II).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07
    Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (BGH WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z.B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., WRP 2009, 348).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z. B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).
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