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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,192
BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04 (https://dejure.org/2007,192)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Außendienstmitarbeiter

    UWG §§ 3, 4 Nr. 10

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abwerben von Mitarbeitern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlautere Handlung eines Unternehmers durch Anstellung eines bei einem Konkurrenten zuvor beschäftigen Mitarbeiters; Tätigkeitsverbot für einen Konkurrenten; Voraussetzungen für die Unlauterbarkeit des Abwerbens fremder Mitarbeiter; Subjektiver Kenntnisstand des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Ausnutzung des Vertragsbruchs eines Mitarbeiters

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausnutzen des Verstoßes eines Dritten gegen ein Konkurrenzverbot nicht wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "Außendienstmitarbeiter; Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung des Vertragsbruchs eines früher bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außendienstmitarbeiter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschäftigung von Mitarbeitern der Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitnehmer durch Wettbewerbsverbot belastet ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigung eines durch Wettbewerbsverbot belasteten Arbeitnehmers

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Außendienstmitarbeiter -, Ausnutzen fremden Vertragsbruchs, Vertragsbruch, Vorsprung durch Rechtsbruch, Außendienstmitarbeiter, Kooperation mit HV, die anderweitig ausschließlich reversiert sind, Ausschließlichkeitsvertreter, Ausnutzung der Wettbewerbstätigkeit von HV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausnutzung des Mitarbeiter-Vertragsbruchs durch Konkurrenten nicht wettbewerbswidrig

  • vertriebsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbswidrigkeit bei Ausnutzen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Abwerben fremder Mitarbeiter für Unternehmen nur dann wettbewerbswidrig, wenn unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Ziele verfolgt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beschäftigung eines durch Wettbewerbsverbot belasteten Arbeitnehmers

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausnutzung des Mitarbeiter-Vertragsbruchs durch Konkurrenten nicht wettbewerbswidrig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Abwerben von Mitarbeitern bei bestehendem Wettbewerbsverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerwechsel eines Mitarbeiters oder Vertreters - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des Vertragsbruchs

  • lutzabel.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 UWG
    Keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG) durch Ausnutzung eines bekannten Vertragsbruchs durch einen Außendienstmitarbeiter (Carsten Huch-Hallwachs)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 73
  • NJW 2007, 2999
  • NJW-RR 2007, 1497 (Ls.)
  • GRUR 2007, 800
  • VersR 2007, 1672
  • WM 2007, 1431
  • BB 2007, 1588
  • DB 2007, 1973
  • WRP 2007, 951
 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines …

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    b) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist dagegen grundsätzlich nicht unlauter, wenn nicht besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II;… BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner Dritten gegenüber im Allgemeinen keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats genügt, wie oben bereits ausgeführt, die Missachtung einer zwischen dem Wettbewerber und einem Dritten bestehenden Ausschließlichkeitsbindung nicht zur Begründung der Unlauterkeit des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs (BGHZ 143, 232, 240 ff. - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    b) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist dagegen grundsätzlich nicht unlauter, wenn nicht besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner Dritten gegenüber im Allgemeinen keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats genügt, wie oben bereits ausgeführt, die Missachtung einer zwischen dem Wettbewerber und einem Dritten bestehenden Ausschließlichkeitsbindung nicht zur Begründung der Unlauterkeit des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs (BGHZ 143, 232, 240 ff. - Außenseiteranspruch II; BGH GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    Es ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen, insbesondere unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Zwecke verfolgt werden (zu § 1 UWG a.F.: BGHZ 158, 174, 178 f. - Direktansprache am Arbeitsplatz I, m.w.N.).

    Jeder Mitarbeiter hat das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfGE 97, 169, 175; BGHZ 158, 174, 182 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    In der Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. ist ein wettbewerbswidriger Behinderungswettbewerb jedoch auch für den Fall angenommen worden, dass sich zwar nicht feststellen lässt, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch zu verdrängen, dieser aber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (vgl. BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de;… BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 905 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer).

    dd) Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist allerdings - auch beim Abwerben von Mitarbeitern - überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (…vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn die Behinderung derart ist, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer;… Großkomm.UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 3).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    In der Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. ist ein wettbewerbswidriger Behinderungswettbewerb jedoch auch für den Fall angenommen worden, dass sich zwar nicht feststellen lässt, dass gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch zu verdrängen, dieser aber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (vgl. BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 905 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer).

    dd) Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist allerdings - auch beim Abwerben von Mitarbeitern - überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (…vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn die Behinderung derart ist, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer;… Großkomm.UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 3).

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    Unlauter ist es, den Mitarbeiter eines Mitbewerbers zum Vertragsbruch zu verleiten, d.h. gezielt und bewusst auf dessen Vertragsbruch hinzuwirken (…vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1961 - I ZR 26/60, GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgussmaschine; Urt. v. 24.2.1994 - I ZR 74/92, GRUR 1994, 447, 448 = WRP 1994, 511 - Sistierung von Aufträgen;… Großkomm.UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 225, A 244;… Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/28 m.w.N.).

    Weder die Feststellungen des Berufungsgerichts noch der Klägervortrag bieten Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte zu 2 auf den Vertragsbruch des Beklagten zu 1 hingewirkt oder ihn dazu veranlasst hat (vgl. BGH GRUR 1994, 447, 448 - Sistierung von Aufträgen).

  • BGH, 30.01.1976 - I ZR 108/74
    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    c) Diese Grundsätze gelten auch für das Ausnutzen des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1976 - I ZR 108/74, GRUR 1976, 372, 374 = WRP 1976, 237 - Möbelentwürfe;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.109;… Ohly in Piper/Ohly aaO § 4 Rdn. 10/29;… Omsels in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 29;… Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 87;… Fezer/Götting, UWG, § 4-10 Rdn. 42).

    aa) Das Berufungsgericht hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf ältere Entscheidungen des Senats berufen, in denen der Senat eine bedingt vorsätzliche Missachtung von Ausschließlichkeitsbindungen für die Begründung der Wettbewerbswidrigkeit hat ausreichen lassen (…BGH, Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; BGH GRUR 1976, 372, 374 f. - Möbelentwürfe;… vgl. auch BGH, Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    Jeder Mitarbeiter hat das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfGE 97, 169, 175; BGHZ 158, 174, 182 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    Insbesondere hat er den Gewinn zu ersetzen, der dem Unternehmer dadurch entgangen ist, dass der Handelsvertreter vertragswidrig Geschäfte nicht für ihn, sondern für einen Konkurrenten vermittelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1996 - VIII ZR 3/95, ZIP 1996, 1006, 1008).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
    Hat eine Handlung in diesem Sinne bei objektiver Betrachtung nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen, die so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen, dann ist für ihre Bewertung als unlauter der subjektive Kenntnisstand des Handelnden ohne Bedeutung (vgl. BGHZ 163, 265, 270 - Atemtest - zu § 4 Nr. 11 UWG;… Ullmann, jurisPK-UWG § 3 Rdn. 27;… Schünemann in Harte/Henning aaO § 3 Rdn. 222; Steinbeck, WRP 2005, 1351, 1354).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr …

  • BGH, 23.01.1964 - VII ZR 133/62

    Rechte des Unternehmers bei Verstoß des Handelsvertreters gegen das …

  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten …

  • BGH, 23.11.1979 - I ZR 60/77

    Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Angestellten, dem ein …

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung …

    Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt nur vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (vgl. BGHZ 171, 73 Tz. 14 - Außendienstmitarbeiter).

    aa) Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II;… BGH, Urt. v. 6.6.2002 - I ZR 79/00, GRUR 2002, 795, 798 = WRP 2002, 993 - Titelexklusivität; BGHZ 171, 73 Tz. 15 - Außendienstmitarbeiter).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner im Allgemeinen Dritten gegenüber keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGHZ 171, 73 Tz. 15 - Außendienstmitarbeiter).

    (1) Die Tatsache, dass die Beklagten Kenntnis davon haben oder haben müssen, dass ihrem Vertragspartner häufig aufgrund seiner vertraglichen Bindungen zum Kläger ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet sein wird, vermag eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nicht zu begründen (…vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank; BGHZ 171, 73 Tz. 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Die Revision rückt den Streitfall zu Unrecht in die Nähe solcher Sachverhalte, in denen ein Verhalten in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 [juris Rn. 22] = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter;… BGH, GRUR 2015, 607 Rn. 17 - Uhrenankauf im Internet; BGH…, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 105/14, BGHZ 207, 71 Rn. 57 f. - Goldbären).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Erforderlich ist auch insoweit das Hinzutreten besonderer Umstände, die das Wettbewerbsverhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 19 - Außendienstmitarbeiter;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rn. 65a und § 4 Rn. 10.36, 10.42, 10.44, jeweils mwN).
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