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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1958 - I ZR 84/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1718
BGH, 25.04.1958 - I ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,1718)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1958 - I ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,1718)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1958 - I ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,1718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 578
  • GRUR 1958, 492
  • DB 1958, 684
  • WRP 1958, 239
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 25.04.1958 - I ZR 84/57
    Auf Grund eingehender Würdigung des vorgetragenen Sachverhalts hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, daß die Bezeichnungen "massive Pralinen" oder "Pralinen massiv" bei einem nicht völlig unerheblichen Teil der Verkehrskreise, hier der Verbraucherschaft, die Vorstellung erwecken können, es handle sich um ein echtes Schokoladenerzeugnis (vgl. BGHZ 13, 244, 253 f [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa).
  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1958 - I ZR 84/57
    Wie bereits erwähnt, ist es an sich auch denkbar, daß die Verkehrsauffassung durch gesetzliche Bezeichnungen gesteuert und geformt werden kann (vgl. BGH GRUR 1958, 32 - Hafertrockenschleim).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 265/11

    Clean Label, Clean Labelling - Lebensmittelwerbung: Wettbewerbsverstoß bei …

    Der Werbende könne demnach davon ausgehen, dass die Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Angaben zulässig sei, vom Verkehr in dem vom Gesetz gebrauchten Sinne verstanden werde und nicht zu Täuschungen oder Verwechselungen Anlass gebe (vgl. auch BGH, GRUR 1958, 492 (495) - Eis-Pralinen).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kann eine solche Wirkung auch nicht ohne weiteres und in jedem Fall schon deshalb als ausgeschlossen angesehen werden, weil ein in der Werbung verwendeter Begriff in der Gesetzes- oder Behördensprache in einem bestimmten Sinne definiert und/oder verwendet wird (vgl. BGHZ 42, 134, 139 f. [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGH Urt. vom 25. April 1958 - I ZR 84/57, GRUR 1958, 492, 494 ff. - Eis-Pralinen;… Urt. vom 25. November 1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245, 247 = WRP 1983, 260 - naturrot;… Urt. aaO - Feingoldgehalt).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 47/81

    Feingoldgehalt

    Die Verwendung einer - wie hier - dem Gesetz entsprechenden Bezeichnung wird - unbeschadet der Prüfung der Schutzbedürftigkeit des Verkehrs vor Täuschung unter dem Gesichtspunkt des § 3 UWG - nicht dadurch unzulässig, daß nicht unerhebliche Teile der betroffenen Verkehrskreise oder auch der Verkehr insgesamt die Bezeichnung in einem anderen als dem gesetzlich festgelegten oder zulässigen Sinne versteht (vgl. BGH GRUR 1958, 492, 496 - Eis-Pralinen = WRP 1958, 239, 241, 242; GRUR 1963, 36, 38 = WRP 1962, 364 - Fichtennadelextrakt; OLG Hamburg WRP 1973, 164 - Prädikatssekt).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Ein Fall der letzt erwähnten Art lag der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1958, 492 ("Eis-Pralinen") zugrunde, bei der es u.a. um die Frage ging, ob die vom Gesetzgeber geschaffene, aber begrifflich nicht definierte Bezeichnung "massive Pralinen" (oder "Pralinen massiv") die Vorstellung beeinflußt hatte, die der Verkehr mit der ihm seit langem geläufigen Bezeichnung "Praline" als eines echten Schokoladenerzeugnisses verbindet, die aber auf sogenannte "massive" Pralinen im Sinne des neu geschaffenen gesetzlichen Begriffs nicht zutrifft.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Eine amtliche oder sonst verbindliche Begriffsbestimmung der Bezeichnung "Fichtennadelextrakt", nach der sich die Hersteller und Händler richten müßten und durch die auch die Verkehrsauffassung beeinflußt sein könnte (vergl. zu letzterem BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim - GRUR 1958, 492, 496 - Eis-Pralinen - GRUR 1962, 249, 252 - Schaumweinwerbung "naturrein" -), ist nach der zutreffenden Feststellung des Berufungsgerichts bisher nicht vorhanden.
  • BGH, 23.09.1975 - KZR 11/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Zusammensetzung eines Eiskonfekts - Eröffnung eines …

    Die fraglichen Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen können sich zwar mittelbar auf die Entwicklung einer bestimmten Verbraucherauffassung und -erwartung über Güte und Zusammensetzung der Ware auswirken (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 = LM Nr. 48 zu § 1 UWG - Haferschleim; BGH GRUR 1958, 492, 496 = LM Nr. 34 zu § 3 UWG = WRP 1958, 239 - Eispralinen); zwingend ist eine solche Entwicklung jedoch nicht.
  • BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 71/62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsverletzung …

    Dabei kann das Bestehen von Kennzeichnungsvorschriften auch insofern von Bedeutung sein, als ihre Handhabung die Verkehrsauffassung beeinflußt und gebildet hat (BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1958, 492, 496 - Eispralinen).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede …

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kann eine solche Wirkung auch nicht ohne weiteres und in jedem Fall schon deshalb als ausgeschlossen angesehen werden, weil ein in der Werbung verwendeter Begriff in der Gesetzes- oder Behördensprache in einem bestimmten Sinne definiert und/oder verwendet wird (vgl. BGHZ 42, 134, 139 f [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis; BGH, Urt. v. 25.4.1958 - I ZR 84/57, GRUR 1958, 492, 494 ff - Eis-Pralinen;… Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 145/80, GRUR 1983, 245, 247 = WRP 1983, 260 - naturrot;… Urt. a.a.O. - Feingoldgehalt).
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass …

    Wettbewerbsrechtlich können die lebensmittelrechtlichen Vorschriften - und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Schutz der Mitbewerber dienen (vgl. BGH GRUR 64, 269, 271 - Grobdesin) - im Rahmen des § 1 UWG regelmäßig nur unter dem Gesichtspunkt eines ungerechtfertigten Vorsprungs vor den gesetzestreuen Mitbewerbern (vgl. BGH GRUR 58, 32, 33 - Haferschleim) und im Rahmen des § 3 UWG im allgemeinen nur durch ihre Auswirkungen auf die Verkehrsauffassung von Bedeutung werden (…vgl. BGH aaO; ferner BGH GRUR 58, 492, 496 - Eispralinen).
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