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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1841
BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78 (https://dejure.org/1980,1841)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1980 - I ZR 22/78 (https://dejure.org/1980,1841)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1980 - I ZR 22/78 (https://dejure.org/1980,1841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des Berufungsurteils - Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund - Untersagung der Abhaltung von Sonderveranstaltungen - Wiederholungsgefahr bei Wettbewerbsverstößen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verbot von Werbung und Vertrieb bei unzulässiger Sonderveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1793
  • MDR 1980, 470
  • GRUR 1980, 724
  • DB 1980, 1393
  • WRP 1980, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Wettbewerbsverstößen eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1972, 550 - Spezialsalz II).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Wettbewerbsverstößen eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1972, 550 - Spezialsalz II).
  • BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72

    Campagne

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Dementsprechend hat das Gericht, wenn es die Voraussetzungen des § 1 AO feststellt und der Klageantrag entsprechend gefaßt ist, auch den Vertrieb der davon betroffenen Waren als Teil der Abhaltung der Sonderveranstaltung (§ 2 AO) zu verbieten (vgl. BGH GRUR 1974, 341 = WRP 1974, 149 - Campagne; BGH GRUR 1977, 791 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76

    Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und …

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Insoweit liegt es bei der Beurteilung des ungekoppelten Angebots von Vorspannwaren unter dem Gesichtspunkt der §§ 1,3 UWG im Grundsatz anders als bei der Anwendung des § 1 AO (vgl. BGH WRP 1978, 806 = GRUR 1979, 55 - Tierbuch).
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach …

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Dementsprechend hat das Gericht, wenn es die Voraussetzungen des § 1 AO feststellt und der Klageantrag entsprechend gefaßt ist, auch den Vertrieb der davon betroffenen Waren als Teil der Abhaltung der Sonderveranstaltung (§ 2 AO) zu verbieten (vgl. BGH GRUR 1974, 341 = WRP 1974, 149 - Campagne; BGH GRUR 1977, 791 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76

    Modeschmuck

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Denn selbst nach den allgemeinen Vorschriften dieses Gesetzes können auch Vertriebshandlungen verboten werden, z.B. in Fällen des sklavischen Nachbaues unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG (vgl. BGH GRUR 1979, 119 = WRP 1979, 443 - Modeschmuck).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Dementsprechend kann - muß allerdings nicht - (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125 - Sonderveranstaltung III) der Unterlassungsantrag im Prozeß grundsätzlich auch auf das Verbot des Vertriebs im Rahmen der Sonderveranstaltung erstreckt werden.
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78
    Dementsprechend kann - muß allerdings nicht - (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125 - Sonderveranstaltung III) der Unterlassungsantrag im Prozeß grundsätzlich auch auf das Verbot des Vertriebs im Rahmen der Sonderveranstaltung erstreckt werden.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Bei Wettbewerbsverstößen nimmt der Bundesgerichtshof aber seit langem an, daß ein Unterlassungsanspruch nur gegeben ist, wenn die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung besteht (BGH Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 19/72 = LM UWG § 1 Nr. 250 = GRUR 1973, 208, 209 m.w.N.; NJW 1980, 1793 Nr. 7; 1980, 1843).

    Ähnlich wie bei Wettbewerbsverstößen (vgl. etwa BGH NJW 1980, 1793 Nr. 7, 1794 m.w.N.) besteht allerdings auch bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln enthalten, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

    Es kann aber offen bleiben (so schon BGHZ 79, 117, 122/123), ob auch im Verfahren nach den §§ 13 ff AGBG die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, wie das bei Wettbewerbsverstößen weitgehend angenommen wird (BGH NJW 1970, 1967, 1968 m.N.; 1980, 1793 Nr. 7, 1794).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz - …

    Gerade diese ist für den Teilnahmeentschluß des Eingeladenen und die Einschätzung des Charakters der Veranstaltung durch das Publikum erfahrungsgemäß häufig von besonderer Bedeutung (…vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464, 465 = WRP 1962, 233, 234 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 22/78, GRUR 1980, 724, 726, 727 = WRP 1980, 255, 258 - Grand Prix;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 26 Rdn. 40, 41 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Wird durch diese Handlungen und durch die fortdauernde Bereitschaft der Beklagten dazu weiter die Wirkung der unlauteren Beeinflussung der Kunden erzeugt, so sind - was das Berufungsgericht verkannt hat - auch diese den lauteren Wettbewerb somit selbst unmittelbar beeinträchtigenden Handlungen zu untersagen (BGH v. 19.12.1975, WRP 1976, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben; vgl. auch BGH GRUR 1980, 724, 726, 727 - Grand Prix.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2001 - 2 W 77/00

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen das Gebot der Unterlassen …

    Das Problem der Fortwirkung der als Teil der Gesamtveranstaltung gleichzeitig zu untersagenden Werbung ist ebenfalls eine materiell-rechtliche Frage; sie hängt nämlich maßgeblich davon ab, ob Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Sonderveranstaltung als solcher besteht (BGH GRUR 80, 724, 727 Grand Prix).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89

    Bewertung der Werbeaktion eines Möbelhauses als Ankündigung einer unzulässigen …

    Da gemäß § 7 Abs. 1 UWG auch die Durchführung einer so beworbenen Verkaufsveranstaltung zu untersagen ist und ein darauf gerichteter Antrag der Antragstellerin gestellt ist, ist zugleich die Unterlassung des Vertriebs der von der Werbeankündigung betroffenen Ware auszusprechen (BGH GRUR 1980, 724, 726 - Grand Prix -).
  • OLG Stuttgart, 02.11.1988 - 2 W 5/88

    Einstweilige Verfügung gegen eine GmbH in Gründung und Vollstreckung der …

    Auf die Frage der Fortwirkung der als Teil der Gesamtveranstaltung gleichzeitig zu untersagenden Werbung kommt es hierbei nicht an (BGH GRUR 1980, 724, 727 - Grand Prix - von Gamm, Wettbewerbsrecht, Kap. 45, Rn. 48).
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