Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.03.1983 - 3 U 192/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1983, 436
- WRP 1983, 647
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform; …
Wird nachträglich eine Sicherheitsleistung angeordnet, muss die Eilmaßnahme wegen dieser inhaltlichen Änderung deshalb nach herrschender Meinung erneut vollzogen werden (vgl. OLG Frankfurt, WRP 1980, 423; OLG Oldenburg, OLGR 2000, 44; BauR 2008, 1932; OLG Stuttgart, WRP 1983, 647;… Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 24;… Berneke, a.a.O., Rdnr. 302 m. w. Nachw.). - OLG Köln, 18.10.1991 - 6 U 58/91
Computerspiele; Urheberrecht; Computerprogramm; Filmwerk; Persönliche Schöpfung; …
Nach Auffassung des Senats sind Computerspiele grundsätzlich einem Urheberrechtsschutz als Computerprogramm (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) und/oder als Filmwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) zugänglich (vgl. auch Hanseatisches OLG Hamburg GRUR 1983, 436, 437; OLG Karlsruhe CR 1986, 723, 725), wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen und als persönliche geistige Schöpfung qualifiziert werden können. - LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09
Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"
a) Das Computerspiel "..." ist, wie auch von der Antragsgegnerin in Abrede gestellt wird, urheberrechtlich als Werk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG geschützt (OLG Hamburg, GRUR 1983, 436, 437 - Puckman ; OLG Hamburg, GRUR 1990, 127, 128 - Super Mario III ) und auch als Computerprogramm gemäß § 69a UrhG. - OLG Hamburg, 12.10.1989 - 3 U 75/89
Zum Urheberrrechtsschutz eines japanischen Computerspiels unabhängig von seiner …
Wie der Senat bereits in seinem Urt. v. 31.3.1983 (GRUR 1983, 436 Puckmann) entschieden hat, kommt für Bildschirmspiele (Videospiele, Computerspiele) grundsätzlich ein Filmwerkschutz gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG in Betracht, mit der Folge, dass der Filmhersteller gegebenenfalls das Schutzrecht des § 94 UrhG erwirbt.
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