Rechtsprechung
| LG München I, 15.03.1996 - 21 S 19100/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1996, 2590
- WRP 1996, 810
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Das Berufungsgericht hat im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums (KG GRUR 1995, 144; LG Frankfurt WRP 1995, 67; LG München I WRP 1996, 810, 811; Wiebe, WRP 1995, 75, 80 ff.; Ulrich, WRP 1995, 86 f.; so wohl auch Engler, NJW 1995, 2185, 2188 f.;… Baumbach/Hefermehl aaO. § 13 UWG Rdn. 33c) angenommen, daß durch die Gesetzesänderung ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten sei und die durch die Unterwerfung begründeten Verpflichtungen des Beklagten damit ohne weitere Gestaltungserklärung von selbst entfallen seien. - BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95
Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Das angefochtene Urteil könnte gleichwohl in vollem Umfang, also auch hinsichtlich des Wegfalls der Berechtigung aus dem Unterlassungsvertrag für die Zeit vom 1. bis 18. August 1994, Bestand haben, wenn - wie vom Berufungsgericht im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums (vgl. KG GRUR 1995, 144; LG Frankfurt WRP 1995, 67; LG München I WRP 1996, 810, 811; Wiebe, WRP 1995, 75, 80 ff.; Ulrich, WRP 1995, 86 f.; so wohl auch Engler, NJW 1995, 2185, 2188 f.;… Baumbach/Hefermehl aaO. § 13 UWG Rdn. 33c) angenommen - durch die Gesetzesänderung ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten wäre und die durch die Unterwerfung begründeten Verpflichtungen der Klägerin damit ohne weitere Gestaltungserklärung von selbst entfallen wären.
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