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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1513
BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01 (https://dejure.org/2002,1513)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2002 - X ZR 199/01 (https://dejure.org/2002,1513)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2002 - X ZR 199/01 (https://dejure.org/2002,1513)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 242; ArbEG §§ 9, 12

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 237
  • DB 2003, 993
  • NZA-RR 2003, 253
  • WRP 2002, 1448
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; vgl. BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter).

    Auch das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO).

    Deshalb ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, erwartet werden kann, daß er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so daß sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO - Blitzlichtgeräte).

    c) Wie das Berufungsgericht ausgeführt hat und die Revision nicht beanstandet, reicht ein Zeitraum von rund 4 Jahren, in denen der Kläger mit seinen Ansprüchen nicht hervorgetreten ist, angesichts der auf den Streitfall anzuwendenden Verjährungsfrist von dreißig Jahren (§ 195 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 229, § 6 EGBGB; Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO) zur Verwirkung seiner Ansprüche in keinem Fall aus (…vgl. dazu MünchKomm.BGB/Roth, aaO, § 242 BGB Rdn. 470).

  • BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59

    Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung …

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Zwar weist die Revision im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, daß der noch nicht konkretisierte Anspruch auf Erfindervergütung im Fall der unbeschränkten Inanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 ArbEG bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme beim Arbeitnehmererfinder dem Grunde nach entsteht (BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, GRUR 1961, 338 - Chlormethylierung; BGHZ 37, 281 - Cromegal;… vgl. Busse, PatG 5. Aufl., § 9 ArbEG Rdn. 13), so daß der Arbeitnehmererfinder den Vergütungsanspruch grundsätzlich auch bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme der Diensterfindung geltend machen kann.

    Die Frage, wann und in welcher Weise Art und Höhe der Vergütung verfahrensmäßig festzulegen sind, ist im einzelnen in § 12 ArbEG geregelt (BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, aaO - Chlormethylierung;… vgl. auch Busse, aaO, § 9 ArbEG Rdn. 15;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 2. Aufl., Einl. Rdn. 42, 50 f.).

    Die Pflicht zur einseitigen Festsetzung trifft den Arbeitgeber allein infolge des fruchtlosen Ablaufs der angemessenen Frist, spätestens 3 Monate nach Erteilung des Schutzrechts, wobei unerheblich ist, aus welchem Grunde eine Vereinbarung über die Erfindervergütung unterblieben ist (BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, aaO - Chlormethylierung).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; vgl. BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter).

    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, eine vertretbare tatrichterliche Würdigung durch eine eigene abweichende zu ersetzen, wenn in der Würdigung durch den Tatrichter kein Rechtsfehler hervortritt (…Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Zwar weist die Revision im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, daß der noch nicht konkretisierte Anspruch auf Erfindervergütung im Fall der unbeschränkten Inanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 ArbEG bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme beim Arbeitnehmererfinder dem Grunde nach entsteht (…BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, GRUR 1961, 338 - Chlormethylierung; BGHZ 37, 281 - Cromegal;… vgl. Busse, PatG 5. Aufl., § 9 ArbEG Rdn. 13), so daß der Arbeitnehmererfinder den Vergütungsanspruch grundsätzlich auch bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme der Diensterfindung geltend machen kann.

    Denn die Pflicht zur einseitigen Festsetzung der Vergütung trifft den Arbeitgeber nach der unbeschränkten Inanspruchnahme mit Aufnahme der Benutzung der Diensterfindung innerhalb angemessener Frist (§ 12 Abs. 1 ArbEG; BGHZ 37, 281 - Cromegal), also sowohl bezüglich des vorläufigen Vergütungsanspruchs als auch bezüglich des mit der rechtsbeständigen Erteilung des Schutzrechts endgültigen Vergütungsanspruchs, sofern nicht eine Vereinbarung über die Erfindervergütung getroffen worden ist.

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Gemäß § 12 Abs. 1, 3 ArbEG liegt im Falle des Nichtvorliegens einer Vereinbarung über die Vergütung das Recht und die Pflicht, den Vergütungsanspruch zu berechnen, festzusetzen und die festgesetzte Vergütung auszuzahlen, beim Arbeitgeber (BGHZ 126, 109 - Copolyester I).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, eine vertretbare tatrichterliche Würdigung durch eine eigene abweichende zu ersetzen, wenn in der Würdigung durch den Tatrichter kein Rechtsfehler hervortritt (Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
    Dabei lassen die in § 12 ArbEG bestimmten Fristen, das Erfordernis der Schriftform für bestimmte Erklärungen und die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Festsetzung erkennen, daß § 12 ArbEG eine Schutzvorschrift an sich für alle Beteiligten, insbesondere aber für den Diensterfinder ist (BGHZ 61, 153 - Absperrventil).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Rn. 209 Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).

    Ein Recht kann allerdings nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände verwirkt werden (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Dem Verwirkungstatbestand wohnt somit ein sog. Zeitmoment ("so lange mit seinem Anspruch nicht hervortritt" bzw. "verspätete Geltendmachung") als auch ein sog. Umstandsmoment inne, wobei diese Momente in einer gewissen Wechselwirkung stehen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Im zweiten Fall sind an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Gegenpartei höhere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beispielsweise erwartet, dass er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so dass sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff sowie BGH, GRUR 1977, 784 ff - Blitzlichtgeräte).

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur …

    Rn. 53 Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448 -1452).

    Ein Recht kann allerdings nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände verwirkt werden (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Dem Verwirkungstatbestand wohnt somit ein sog. Zeitmoment ("so lange mit seinem Anspruch nicht hervortritt" bzw. "verspätete Geltendmachung") als auch ein sog. Umstandsmoment inne, wobei diese Momente in einer gewissen Wechselwirkung stehen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Im zweiten Fall sind an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Gegenpartei höhere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff).

    Von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beispielsweise erwartet, dass er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so dass sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff sowie BGH, GRUR 1977, 784 ff - Blitzlichtgeräte)..

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 2 U 28/05

    Vergütungsanspruch des GmbH-Geschäftsführers für Erfindungen

    Der Senat macht sich insoweit das zutreffende Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 2. Februar 2006 Seiten 15 - 17 (Bl. 235 - 237 GA) zu eigen und verweist überdies auf das Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. September 2002, Az: X ZR 199/01 mit dem Stichwort "Ozon", veröffentlicht u. a in GRUR 2003, 237 ff und …
  • BGH, 27.01.2022 - V ZB 90/20

    Gesetzliche Anforderung an die Berufungsbegründung

    Soweit sich die Rechtsbeschwerde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2002 (X ZR 199/01, WRP 2002, 1448) beruft, folgt hieraus nichts anderes.

    Dort wird im Zusammenhang mit der Verwirkung von Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmererfinders gegen den Arbeitgeber ausgeführt, dass es bei der Gesamtbewertung der Umstände des Einzelfalls darauf ankommen kann, ob sich der Anspruchsgegner in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befand und ob dieser Rechtsirrtum vom Rechtsinhaber, also vom Gläubiger, zu verantworten ist (BGH, Urteil vom 10. September 2002 - X ZR 199/01, aaO S. 1451).

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

    Zwischen dem Zeit- und dem Umstandsmoment des Verwirkungstatbestandes besteht eine Wechselwirkung (BGH GRUR 2003, 237 - "Ozon").

    Zwischen dem Zeit- und dem Umstandsmoment des Verwirkungstatbestandes besteht eine Wechselwirkung (BGH GRUR 2003, 237 - "Ozon").

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders

    Im Übrigen gilt für die Verwirkung, dass dann, wenn eine Vereinbarung über die Erfindervergütung nicht getroffen ist und der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Vergütungsfestsetzung nicht nachkommt, das Zuwarten des Arbeitnehmererfinders mit der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs für sich allein keinen Umstand darstellt, der ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers dahin begründen kann, der Arbeitnehmererfinder werde auch in Zukunft keinen Vergütungsanspruch geltend machen (BGH, GRUR 2003, 237 - Ozon).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 154/14

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanspruch eines Arbeitnehmers i.R.e. …

    Denn dem Kläger kam als angestelltem Ingenieur keine Funktion für kaufmännische Angelegenheiten oder etwa innerhalb der Patentabteilung der Beklagten zu (vgl. BGH, GRUR 2003, 237 (239) - Ozon).
  • OLG München, 20.05.2010 - U (K) 4653/09

    Überhöhte Zahlungen von Stromnetznutzungsentgelten: Ausschluss von …

    Rn. 75 Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2002 - X ZR 199/01, juris, Tz. 22 - Ozon ).
  • LG Mannheim, 20.05.2011 - 7 O 117/10

    Arbeitnehmererfindung: Verjährung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einer …

    Rn. 30 cc) Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von den Klägern angeführten Entscheidung BGH X ZR 199/01 (GRUR 2003, 237-240 - Ozon).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 2 U 36/07

    Fahrzeugrad für Nutzfahrzeuge (Arbeitnehmererf.)

    So lange für die Erfindung Schutzrechtsanmeldeverfahren noch schweben oder in denen auf die Anmeldung von Diensterfindungen erteilte Schutzrechte in Kraft stehen und vom Arbeitgeber benutzt werden, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht damit rechnen, der Arbeitnehmererfinder werde keine Vergütung von ihm verlangen (vgl. BGH GRUR 2003, 237 - Ozon; 1977, 784 - Blitzlichtgeräte).
  • LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03

    Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten …

  • AG Saarbrücken, 17.12.2015 - 121 C 156/15

    Verbraucherkreditvertrag: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs einer Bank

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