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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27349
LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10 KfH (https://dejure.org/2010,27349)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2010 - 39 O 71/10 KfH (https://dejure.org/2010,27349)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2010 - 39 O 71/10 KfH (https://dejure.org/2010,27349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Taxi-Einzelunternehmer darf sich nicht als "Taxi-Zentrale” bezeichnen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Taxi-Zentrale" bei einem Kleinbetrieb irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reklame mit "Taxi-Zentrale" nur bei Verbund einer Vielzahl von Taxi-Unternehmen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Ein Taxi-Einzelunternehmen ist noch keine Zentrale

Papierfundstellen

  • WRP 2011, 382
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10
    Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; GRUR 1989, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).

    Dabei sind im Rahmen einer Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH GRUR 2001, 323, 327 - Temperaturwächter).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10
    Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; GRUR 1989, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10
    Denn bei Dauerhandlungen kann die Verjährung von Unterlassungsansprüchen nicht beginnen, solange der Eingriff noch fortdauert (BGH GRUR 1974, 99/100 - Brünova; GRUR 2003, 448, 450 - gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10
    Denn bei Dauerhandlungen kann die Verjährung von Unterlassungsansprüchen nicht beginnen, solange der Eingriff noch fortdauert (BGH GRUR 1974, 99/100 - Brünova; GRUR 2003, 448, 450 - gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10
    Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; GRUR 1989, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines größeren Taxiunternehmers mit dem Begriff …

    Auch wenn es Gegenbeispiele gibt - das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf das Einzelunternehmen "Taxizentrale 5000" aus W hingewiesen - dürfte mit Blick auf diese Tradition zumindest ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung unter anderem als Hinweis auf eine unternehmensübergreifende Organisation verstehen (vgl. LG Stuttgart, WRP 2011, 382; LG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 86;… BGH, GRUR 1977, 503 - Datenzentrale, [...] Rn. 12).
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