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Rechtsprechung
   OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50264
OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
OLG München, Entscheidung vom 29.09.2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
OLG München, Entscheidung vom 29. September 2016 - 29 U 745/16 (https://dejure.org/2016,50264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • online-und-recht.de

    Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des Sachzusammenhangs gem. Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versand durch Amazon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte aufgrund des Sachzusammenhangs gem. Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO; Begriff des Besitzens von Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens i.S. von Art. 9 Abs. 3 lit. b UMV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Haftung von Amazon-Unternehmen für Marketplace-Angebote

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 4; EuGVVO 1215/2012 Art. 8; EUGVVO 44/2001 Art. 6; GMV 207/2009 Art. 93; GMV 207/2009 Art. 94; GMV 207/2009 Art. 96; GMV 207/2009 Art. 97
    Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände; Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb-->; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung von Amazon für Markenrechtsverletzung Dritter durch Verkauf von markenrechtlich geschützten Waren über Amazon-Marketplace - Keine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin oder als Störerin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 270
  • WRP 2017, 350
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist; dabei sind Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen ebenso zu berücksichtigen wie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 1289 - Silver Linings Playbook Tz. 11 m. w. N.).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Rn. 67 Nach dieser Vorschrift sind zwar die Mitgliedstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass die Rechteinhaber eine Anordnung gegen Mittelspersonen beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zwecks Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden; die Modalitäten dieser Anordnungen sind indes im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2016, 268 - Störerhaftung des Access-Providers Tz. 22 m. w. N.).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung hat der Gerichtshof - soweit vorliegend von Bedeutung - lediglich festgestellt, dass die Voraussetzungen, denen die an eine Vermietungsdienstleistungen von Verkaufsflächen in Markthallen anbietende Mittelsperson gerichtete gerichtliche Anordnung unterliegt, mit jenen identisch sind, die er im Urteil vom 12. Juli 2011 L'üreal/eBay (GRUR 2011, 1025) für gerichtliche Anordnungen gegenüber Mittelspersonen auf einem Online-Marktplatz aufgestellt hat (…vgl. EuGH, a. a. O., - Tommy Hilfiger Licensing u. a./Delta Center Tz. 37).
  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Rn. 63 Ähnlich wie dem Betreiber einer Internetplattform (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm Tz. 21 m. w. N.; zur Anwendbarkeit der dort aufgestellten Grundsätze auch auf Personen, die nicht durch das Telemediengesetz privilegiert werden vgl. BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink Tz. 25 m. w. N.) ist es einem Unternehmen, das eine Vielzahl von Waren für eine Vielzahl von Kunden für den Vertrieb durch diese einlagert, grundsätzlich nicht zuzumuten, anlasslos jede von ihm in Besitz genommene Ware auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen; wird das Unternehmen allerdings auf eine klare Verletzung von Markenrechten hingewiesen, muss es nicht nur den Vertrieb der konkreten Ware verhindern, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt.
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Die oben dargestellten Grundsätze zur Störerhaftung stehen aber in Einklang mit den sich aus dem Urteil L'üreal/eBay ergebenden Anforderungen (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 - File-Hosting-Dienst Tz. 30 m. w. N.); eine darüber hinausgehende Haftung von Dritten kann Art. 11 Satz 3 der RL 2004/48/EG demnach nicht entnommen werden.
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Ein einheitlicher Unterlassungsantrag kann sowohl einen Anspruch aus täterschaftlicher Haftung als auch einen solchen aus Störerhaftung erfassen (vgl. BGH GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon Tz. 15).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Rn. 63 Ähnlich wie dem Betreiber einer Internetplattform (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm Tz. 21 m. w. N.; zur Anwendbarkeit der dort aufgestellten Grundsätze auch auf Personen, die nicht durch das Telemediengesetz privilegiert werden vgl. BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink Tz. 25 m. w. N.) ist es einem Unternehmen, das eine Vielzahl von Waren für eine Vielzahl von Kunden für den Vertrieb durch diese einlagert, grundsätzlich nicht zuzumuten, anlasslos jede von ihm in Besitz genommene Ware auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen; wird das Unternehmen allerdings auf eine klare Verletzung von Markenrechten hingewiesen, muss es nicht nur den Vertrieb der konkreten Ware verhindern, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenrechtsverletzungen kommt.
  • EuGH, 07.07.2016 - C-494/15

    Der Betreiber eines physischen Marktplatzes kann dazu gezwungen werden, von …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Rn. 66 (3) Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Juli 2016 - C-494/15 (Tommy Hilfiger Licensing u. a./Delta Center), GRUR 2016, 1062, zur Auslegung der Vorschrift des Art. 11 Satz 3 der RL 2004/48/EG nichts anderes.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Rn. 47 Täter ist danach gemäß § 25 Abs. 1 StGB derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht (vgl. BGH GRUR 2016, 946 - Freunde finden Tz. 40; GRUR 2015, 987 - Trassenfieber Tz. 15 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist …

    Auszug aus OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16
    Damit genügt er dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips Tz. 16).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens …

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im …

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft - …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnungen (EG) Nrn. …

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 1/11

    Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05

    Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme

  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten …

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV - Markenverletzung: Besitz des die markenrechtsverletzende …

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 350).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 20/17

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und …

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 350).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Erschöpfung des Markenrechts: Vorliegen eines Inverkehrbringens bei Lieferung der …

    Rn. 38 Die Übergabe der Ware an eine Transportperson stellt nur dann ein die Erschöpfung des Markenrechts auslösendes Inverkehrbringen dar, wenn die Verfügungsgewalt in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht auf den Käufer übergeht, nicht hingegen dann, wenn die Verfügungsgewalt bei dem Markeninhaber verbleibt (…vgl. BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 17 f. - ex works; OLG München, WRP 2017, 350, 354 [juris Rn. 93];… OLG München, GRUR-RR 2004, 291, 292 [juris Rn. 35];… OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 96, 97 [juris Rn. 15];… BeckOK.Markenrecht/Steudtner aaO § 24 MarkenG Rn. 23.2;… Fezer aaO § 24 MarkenG Rn. 11;… Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 24 Rn. 26;… Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 MarkenG Rn. 40; Bayreuther, WRP 2000, 349, 354 f.;… allein auf die rechtliche Verfügungsgewalt abstellend Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rn. 19).
  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping

    Geht man davon aus, dass das Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungseinwands spiegelbildlich dem Inverkehrbringen im Sinne des Verletzungstatbestands des Art. 9 Abs. 3 UMV/Art. 9 Abs. 2 lit. b) GMV entspricht (vgl. OLG München WRP 2017, 350; Müller in: BeckOK UMV, Büscher/Kochendörfer, Art. 15, Rn 16), lassen sich die in dieser Entscheidung gefundenen Erkenntnisse ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • LG München I, 29.05.2018 - 33 O 8464/17

    Markenrechtliche Unterlasssungsansprüche - BMW und R-R Motor Cars

    Aus diesem Grunde sind auch die Grundsätze der Entscheidung OLG München GRUR-RS 2016, 111591 - Versand durch Amazon auf die hiesige Fallkonstellation nicht übertragbar, weil die Beklagte vorliegend jedenfalls bei der Auslieferung eben nicht nur untergeordnete Logistikleistungen erbringt, sondern das Inverkehrbringen aus Sicht des maßgeblichen Verkehrs unter ihrer Verantwortung geschieht.
  • LG Düsseldorf, 24.05.2023 - 2a O 91/22
    Indes reicht auch allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit dieser Frage durch eine Beweiserhebung nicht aus, um die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung zu begründen, vielmehr muss die Frage der Rechtsverletzung für den in Anspruch genommenen Dritten aufgrund objektiver Umstände hinreichend sicher zu beurteilen sein (so für den Fall der - streitigen - Erschöpfung: OLG München, WRP 2017, 350, 355 - Versand durch Amazon;… dies bestätigend BGH, GRUR 2021, 730 Rn. 51 - Davidoff Hot Water IV).

    Soweit die Klägerin ausführt, sie biete "Beweis an" und "das angerufene Gericht" könne "also Beweis über" ihren "entsprechenden Tatsachenvortrag" erheben, verfängt dies nicht, da allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit durch eine Beweiserhebung die Offensichtlichkeit nicht zu begründen vermag, weil sonst diesem materiell-rechtlichen Tatbestandsmerkmal jegliche eingrenzende Funktion genommen würde (OLG München, WRP 2017, 350, 355 - Versand durch Amazon).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 20 U 70/23

    Markenrechtlicher Drittauskunftsanspruch in Folge eines angeblichen Verkaufs …

    Indes reicht auch allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit dieser Frage durch eine Beweiserhebung nicht aus, um die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung zu begründen, weil sonst diesem materiell-rechtlichen Tatbestandsmerkmal jegliche eingrenzende Funktion genommen würde (BGH GRUR 2021, 730 - Davidoff Hot Water IV; OLG München WRP 2017, 350, 355).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 20 U 135/21

    Markenrechtliche Drittauskunfts- und Bereicherungsansprüche Auskunftsanspruch …

    Indes reicht auch allein die - immer bestehende - Möglichkeit der Aufklärbarkeit dieser Frage durch eine Beweiserhebung nicht aus, um die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung zu begründen, vielmehr muss die Frage der Rechtsverletzung für den in Anspruch genommenen Dritten aufgrund objektiver Umstände hinreichend sicher zu beurteilen sein (so für den Fall der - streitigen - Erschöpfung: OLG München WRP 2017, 350, 355 - Versand durch Amazon;… dies bestätigend BGH GRUR 2021, 730 Rn. 51).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren …

    Dabei können Entscheidungen nicht schon deswegen als einander widersprechend betrachtet werden, weil es zu einer abweichenden Entscheidung des Rechtsstreits kommt, sondern diese Abweichung muss außerdem bei derselben Sach- und Rechtslage auftreten (vgl. OLG München, Urteil vom 29. September 2016 - 29 U 745/16 -, Rn. 74, juris).
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