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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51619
BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20 (https://dejure.org/2021,51619)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2021 - I ZR 192/20 (https://dejure.org/2021,51619)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2021 - I ZR 192/20 (https://dejure.org/2021,51619)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der Rufausbeutung bei irriger Vorstellung Dritter über die Echtheit eines nachgeahmten Luxusprodukts; qualitative Gleichwertigkeit des Originals und der Nachahmung einer E-Gitarre - Flying V

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Flying V

    § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 4 Nr 3 Buchst b UWG, § 4 Nr 4 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der Rufausbeutung bei irriger Vorstellung Dritter über die Echtheit eines nachgeahmten Luxusprodukts; qualitative Gleichwertigkeit des Originals und der Nachahmung einer E-Gitarre - Flying V

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unlauteren Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Mitbewerber gezielt behindert, Rufausbeutung, unlautere Nachahmung, UWG § 4 Nr. 3, UWG § 4 Nr. 4

  • kanzlei.biz

    Gitarrenhersteller im Streit um Gitarrenform

  • Betriebs-Berater

    Zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz - Flying V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 3 Buchst. a und b; UWG § 4 Nr. 4
    A) Die Rechtsprechung, nach der eine unlautere Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung vorliegen kann, wenn durch ein in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identisch nachgeahmtes Luxusprodukt zwar nicht der Käufer, wohl aber Dritte, die beim Käufer ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 3 Buchst. a und b; UWG § 4 Nr. 4
    Vorliegen einer unlauteren Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Flying V

  • datenbank.nwb.de

    Flying V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine unlautere Nachahmung bei preislich und qualitativ gleichwertigen Produkten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unlautere Nachahmung bei qualitativer Gleichwertigkeit der Produkte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 654
  • GRUR 2022, 160
  • WRP 2022, 177
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Der bisher in § 4 Nr. 9 Buchst. a bis c UWG aF geregelte lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz findet sich nunmehr ohne inhaltliche Änderung in der Bestimmung des § 4 Nr. 3 Buchst. a bis c UWG (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 Rn. 39 - Segmentstruktur;… Urteil vom 20. September 2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 196 Rn. 7 = WRP 2019, 184 - Industrienähmaschinen, jeweils mwN).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144 Rn. 40 - Segmentstruktur, mwN).

    Rn. 14 a) Allerdings ist bei der Prüfung der Voraussetzungen einer unlauteren Nachahmung maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abzustellen (BGH…, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 Rn. 19 = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten; BGHZ 210, 144 Rn. 52 - Segmentstruktur).

    Dies kann auch darauf beruhen, dass ein ursprünglich wettbewerblich eigenartiges Produkt nicht mehr oder nur noch in einer abweichenden Erscheinungsform oder mit abweichenden besonderen Merkmalen vertrieben wird und deshalb die zunächst herkunftshinweisenden Merkmale nicht mehr aufweist (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144 Rn. 52 - Segmentstruktur, mwN).

    Erforderlich ist vor allem, dass der für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidende Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar dargelegt werden, um eine revisionsrechtliche Prüfung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144 Rn. 58 - Segmentstruktur, mwN).

    Rn. 34 Allerdings kann der Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Produkts durch seine tatsächliche Bekanntheit bei den angesprochenen Verkehrskreisen verstärkt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144 Rn. 55 - Segmentstruktur, mwN).

    Bei einer (nahezu) unmittelbaren Übernahme sind geringere Anforderungen an die Unlauterkeitskriterien zu stellen als bei einer lediglich nachschaffenden Übernahme (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144, Rn. 64 - Segmentstruktur, mwN).

    Bei einer identischen Nachahmung gilt insofern ein strenger Maßstab (…vgl. BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 40 - Exzenterzähne; BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur;… GRUR 2017, 734 Rn. 66 - Bodendübel;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 30/02, BGHZ 161, 204, 214 f. [juris Rn. 35] - Klemmbausteine III;… BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III; BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

    Das Vorliegen einer Nachahmung begründet für sich genommen nicht die Unlauterkeit im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 210, 144 Rn. 77 - Segmentstruktur, mwN).

    Rn. 70 (3) Da die vom Senat in der Entscheidung "Les-Paul-Gitarren" aufgestellten Anforderungen an eine unlautere Rufausbeutung nicht vorliegen, kann die vom Berufungsgericht offengelassene Frage auf sich beruhen, ob diese zum Tatbestand des Sittenverstoßes gemäß § 1 UWG 1909 ergangenen Grundsätze des Senats in der Sache einen Fall der Mitbewerberbehinderung betreffen und deshalb nach der aktuellen Rechtsprechung des Senats nicht mehr im Rahmen des § 4 Nr. 3 UWG in die wettbewerbsrechtliche Bewertung einzubeziehen sind, sondern geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen einer Behinderung gemäß § 4 Nr. 4 UWG erfüllt sind (vgl. BGHZ 210, 144 Rn. 79 - Segmentstruktur;… BGH, GRUR 2019, 184 Rn. 32 - Industrienähmaschinen).

    Sie macht lediglich geltend, dass die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Les-Paul-Gitarren" aufgestellten Grundsätze im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG anzuwenden seien, sofern man infolge der Senatsentscheidung "Segmentstruktur" (BGHZ 210, 144 Rn. 79) davon ausgehen wollte, dass diese Grundsätze der Sache nach einen Behinderungstatbestand beschreiben.

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Industrienähmaschinen - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Voraussetzungen für …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Der bisher in § 4 Nr. 9 Buchst. a bis c UWG aF geregelte lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz findet sich nunmehr ohne inhaltliche Änderung in der Bestimmung des § 4 Nr. 3 Buchst. a bis c UWG (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 Rn. 39 - Segmentstruktur; Urteil vom 20. September 2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 196 Rn. 7 = WRP 2019, 184 - Industrienähmaschinen, jeweils mwN).

    Zudem können Gerichte, die ständig mit Wettbewerbs- und Markensachen befasst sind, aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben haben, um eigenständig beurteilen zu können, wie Fachkreise oder Verkehrskreise, denen sie nicht angehören, eine bestimmte Aussage verstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 [juris Rn. 20] - Marktführerschaft;… Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 21/12, GRUR 2013, 1052 Rn. 29 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III; BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 19 - Industrienähmaschinen, BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19, juris Rn. 12, jeweils mwN).

    Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 15 - Industrienähmaschinen, mwN).

    Rn. 51 Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 15 - Industrienähmaschinen, mwN).

    Ein solcher Hinweis kann beispielsweise darin liegen, dass die Beklagte zuvor Originalprodukte der Klägerin vertrieben hat oder die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 20 - Industrienähmaschinen; BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - I ZR 137/20, juris Rn. 62 - Kaffeebereiter, jeweils mwN).

    Bei einer identischen Nachahmung gilt insofern ein strenger Maßstab (…vgl. BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 40 - Exzenterzähne;… BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur;… GRUR 2017, 734 Rn. 66 - Bodendübel; BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 30/02, BGHZ 161, 204, 214 f. [juris Rn. 35] - Klemmbausteine III;… BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III;… BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur; BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

    Rn. 70 (3) Da die vom Senat in der Entscheidung "Les-Paul-Gitarren" aufgestellten Anforderungen an eine unlautere Rufausbeutung nicht vorliegen, kann die vom Berufungsgericht offengelassene Frage auf sich beruhen, ob diese zum Tatbestand des Sittenverstoßes gemäß § 1 UWG 1909 ergangenen Grundsätze des Senats in der Sache einen Fall der Mitbewerberbehinderung betreffen und deshalb nach der aktuellen Rechtsprechung des Senats nicht mehr im Rahmen des § 4 Nr. 3 UWG in die wettbewerbsrechtliche Bewertung einzubeziehen sind, sondern geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen einer Behinderung gemäß § 4 Nr. 4 UWG erfüllt sind (…vgl. BGHZ 210, 144 Rn. 79 - Segmentstruktur; BGH, GRUR 2019, 184 Rn. 32 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Für die wettbewerbliche Eigenart kommt es zwar nicht darauf an, dass der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt; erforderlich ist aber, dass der Verkehr annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (vgl. BGH…, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 151/02, GRUR 2006, 79 Rn. 36 = WRP 2006, 75 - Jeans I;… Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 104/04, GRUR 2007, 984 Rn. 23 und 32 = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 Rn. 11 = WRP 2015, 1090 - Exzenterzähne;… Urteil vom 16. November 2017 - I ZR 91/16, GRUR 2018, 311 Rn. 14 = WRP 2018, 332 - Handfugenpistole).

    Eine Kombination einzelner technischer Gestaltungsmerkmale kann ebenso wie eine Kombination technischer und ästhetischer Merkmale der Formgestaltung wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 18 f. - Exzenterzähne, mwN).

    Bei einer identischen Nachahmung gilt insofern ein strenger Maßstab (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 40 - Exzenterzähne;… BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur;… GRUR 2017, 734 Rn. 66 - Bodendübel;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 136/11, GRUR 2013, 951 Rn. 21 = WRP 2013, 1188 - Regalsystem; Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 197/15, GRUR 2017, 734 Rn. 43 = WRP 2017, 792 - Bodendübel).

    Bei einer identischen Nachahmung gilt insofern ein strenger Maßstab (…vgl. BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 40 - Exzenterzähne;… BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur; GRUR 2017, 734 Rn. 66 - Bodendübel;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Zudem können Gerichte, die ständig mit Wettbewerbs- und Markensachen befasst sind, aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben haben, um eigenständig beurteilen zu können, wie Fachkreise oder Verkehrskreise, denen sie nicht angehören, eine bestimmte Aussage verstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 [juris Rn. 20] - Marktführerschaft; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 21/12, GRUR 2013, 1052 Rn. 29 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 19 - Industrienähmaschinen, BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19, juris Rn. 12, jeweils mwN).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 30/02, BGHZ 161, 204, 214 f. [juris Rn. 35] - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III;… BGHZ 210, 144 Rn. 86 - Segmentstruktur;… BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Die Rechtsprechung, nach der eine unlautere Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung vorliegen kann, wenn durch ein in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identisch nachgeahmtes Luxusprodukt zwar nicht der Käufer, wohl aber Dritte, die beim Käufer die Nachahmung sähen, zur irrigen Vorstellung über die Echtheit verleitet würden (BGH, Urteil vom 8. November 1984 - I ZR 128/82, GRUR 1985, 876, 878 [juris Rn. 17 f.] - Tchibo/Rolex), ist nicht anwendbar, wenn das "Original" und die Nachahmung qualitativ ebenbürtig sind und sich im gleichen hochpreisigen Marktsegment bewegen.

    Indem der Nachahmer sich dies zunutze mache, hänge er sich in einer den guten Sitten im Wettbewerb widersprechenden Weise an den Prestigewert und den guten Ruf des klägerischen Modells an, um den Verkauf der eigenen billigen Nachahmung zu fördern (BGH, Urteil vom 8. November 1984 - I ZR 128/82, GRUR 1985, 876, 878 [juris Rn. 17 f.] = WRP 1985, 397 - Tchibo/Rolex).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Sind das "Original" und die - nicht nahezu identische - Nachahmung einer E-Gitarre qualitativ gleichwertig und werden sie im gleichen hochpreisigen Marktsegment angeboten, kommt eine unlautere Nachahmung gemäß § 4 Nr. 3 UWG oder eine Mitbewerberbehinderung gemäß § 4 Nr. 4 UWG auch dann nicht in Betracht, wenn das Originalprodukt berühmt und auch Jahrzehnte nach der Markteinführung noch gleichsam ein objektiver Maßstab für das Angebot anderer Hersteller ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 5. März 1998 - I ZR 13/96, BGHZ 138, 143 [juris Rn. 36] - Les-Paul-Gitarren).

    In einem solchen Fall wird der Originalhersteller nach der Lebenserfahrung regelmäßig in seinem Bemühen erheblich behindert, den Ruf der Ware aufrechtzuerhalten (BGH, Urteil vom 5. März 1998 - I ZR 13/96, BGHZ 138, 143 [juris Rn. 36] - Les-Paul-Gitarren).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Rn. 14 a) Allerdings ist bei der Prüfung der Voraussetzungen einer unlauteren Nachahmung maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abzustellen (BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 Rn. 19 = WRP 2012, 1379 - Sandmalkasten;… BGHZ 210, 144 Rn. 52 - Segmentstruktur).

    Die Übernahme solcher - nicht oder nicht mehr unter Sonderrechtsschutz stehender - Gestaltungsmerkmale ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des freien Stands der Technik wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 27 - Sandmalkasten).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, BGHZ 218, 236 Rn. 23 - Werbeblocker II, mwN).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Ballerinaschuh - Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Berücksichtigung von über eine …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 50 = WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh, mwN).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei …

  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20

    Kaffeebereiter - Wettbewerbsverstoß: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast …

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts …

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung - Das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche …

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Wettbewerbsverstoß: Meinungsfreiheit für eine Handwerksinnung; Beachtung des …

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: …

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer …

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 190/19

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einer Kennzeichenstreitsache: Entbehrlichkeit …

  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86

    "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei …

  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22

    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (BGH WRP 2015, 732 Rn 23 - PINAR; BGH GRUR 2022, 160 Rn 16 - Flying V).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 6 U 57/22

    (Fehlender) Marken- und wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für ein …

    Diese werden durch die die wettbewerbliche Eigenart ausmachenden Merkmale des Produkts in ihrer wirtschaftlichen Entschließung angesprochen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22.09.2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 Rn. 14 mwN - Flying V).

    Maßgeblich ist die Anschauung der an dem in Rede stehenden Produktangebot interessierten Verkehrskreise (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 15 - Flying V) und insofern eines Durchschnittsadressaten und nicht die Sicht eines informierten Benutzers (vgl. BGH…, Urteil vom 11.01.2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 65 - Ballerinaschuh).

    Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die Sicht verschiedener Verkehrskreise zu ermitteln ist, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 16 mwN - Flying V).

    Dabei können die Mitglieder des Senats die Feststellungen zur Verkehrsanschauung aufgrund eigener Sachkunde treffen, da sie zum angesprochenen Verkehrskreis gehören; jedenfalls sind dafür keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen vonnöten (vgl. insofern insgesamt auch BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 18 mwN - Flying V).

    (2) In zeitlicher Hinsicht ist für die Prüfung, ob durch eine Nachahmung eine vermeidbare Herkunftstäuschung hervorgerufen wird, der Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung maßgeblich (…vgl. z.B. BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 48 mwN - Kaffeebereiter; GRUR 2022, 160 Rn. 31 - Flying V).

    Zwar kommt es für die wettbewerbliche Eigenart nicht darauf an, dass der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt, erforderlich ist aber, dass er annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 21 mwN - Flying V).

    Eine Kombination einzelner technischer Gestaltungsmerkmale kann ebenso wie eine Kombination technischer und ästhetischer Merkmale der Formgestaltung wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 25 mwN - Flying V).

    (b) Soweit die Bekanntheit eines Produkts die wettbewerbliche Eigenart erhöhen kann (vgl. z.B. BGH;… GRUR 2023, 736 Rn. 40 mwN - KERRYGOLD; GRUR 2022, 160 Rn. 33 f. - Flying V), liegen die Voraussetzungen dafür aus den oben bereits zur Kennzeichnungskraft der Klagemarke dargelegten Gründen nicht vor.

    Die dafür erforderliche tatsächliche Bekanntheit des Glencairn-Glases im Inland, die sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, Absatzzahlen, dem Marktanteil und/oder einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben kann (vgl. z.B. GRUR 2022, 160 Rn. 34 mwN - Flying V), lässt sich nicht feststellen.

    Bei einer (nahezu) unmittelbaren Übernahme sind geringere Anforderungen an die Unlauterkeitskriterien zu stellen als bei einer nur nachschaffenden Übernahme (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 38 - Flying V).

    Die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse ist dabei nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen, wobei es weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte ankommt, weil der Verkehr diese erfahrungsgemäß nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die sich unterscheidenden (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 40 - Flying V).

    Eine nahezu identische Nachahmung liegt vor, wenn diese nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 38 - Flying V).

    (3) Ob eine nachschaffende Übernahme vorliegt, bei der die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 38 - Flying V), bedarf letztlich keiner Entscheidung.

    Für die Prüfung der Voraussetzungen einer unlauteren Nachahmung gemäß § 4 Nr. 3 Buchst. a UWG kommt es ebenfalls auf die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Verkehrskreises an (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 16 - Flying V).

    Ein solcher Hinweis kann etwa darin liegen, dass die beklagte Partei zuvor Originalprodukte der klagenden Partei vertrieben hat oder die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 51 - Flying V).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22

    KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 12] = WRP 2022, 177 - Flying V, mwN).

    Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht oder wenn er die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält (BGH…, Urteil vom 20. September 2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 196 [juris Rn. 15] = WRP 2019, 184 - Industrienähmaschinen; BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 46] - Flying V, mwN).

    Sofern die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden soll, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (vgl. BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 53 f.] - Flying V).

    Die Gefahr einer mittelbaren Herkunftstäuschung unter dem Gesichtspunkt, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn das in Rede stehende Produkt über einen anderen Vertriebsweg oder zu einem günstigeren Preis als das Originalprodukt angeboten wird (vgl. BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 53 f.] - Flying V).

  • BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24

    Bewegungsspielzeug - Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer …

    Zur Ermöglichung einer revisionsrechtlichen Prüfung muss das Berufungsgericht den für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidenden Gesamteindruck einer Gestaltung, die ihn tragenden einzelnen Elemente sowie die die Besonderheit des nachgeahmten Produkts ausmachenden Elemente nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 [juris Rn. 59] - Segmentstruktur; Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 21] = WRP 2022, 177 - Flying V;… BGH, GRUR 2024, 139 [juris Rn. 18] - Glück).

    Dagegen können Merkmale, die technisch bedingt, aber ohne Qualitätseinbußen frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH…, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 [juris Rn. 18 f.] = WRP 2015, 1090 - Exzenterzähne; BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 25] - Flying V).

    Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 34] - Flying V;… GRUR 2024, 139 [juris Rn. 25] - Glück).

    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 38] - Flying V;… GRUR 2024, 139 [juris Rn. 29] - Glück).

    Diese Beurteilung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 40] - Flying V, mwN).

    Rn. 64 Die tatgerichtliche Beurteilung, ob das Angebot einer nachahmenden Ware oder Dienstleistung eine Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, ist in der Revisionsinstanz nur darauf zu prüfen, ob das Tatgericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den Sachvortrag umfassend berücksichtigt hat und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (…BGH, GRUR 2010, 80 [juris Rn. 30] - LIKEaBIKE; vgl. auch BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 48] - Flying V).

  • OLG Hamburg, 31.08.2022 - 5 U 60/22

    Orangensaftflaschen, Grübchenflasche - Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart …

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 Rn. 12 - Flying V).

    Rn. 79 Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn nach der Verkehrsanschauung die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 21 - Flying V).

    Rn. 80 Die Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart ist eine Rechtsfrage, auch wenn ihr tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen (vgl. BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 21 - Flying V).

    Dabei müssen aber gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 40 - Flying V).

    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 38 - Flying V).

    Ein solcher Hinweis kann beispielsweise darin liegen, dass die Beklagte zuvor Originalprodukte der Klägerin vertrieben hat oder die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 51 - Flying V).

    Dabei sind auch die Besonderheiten des in Rede stehenden Marktes in den Blick zu nehmen (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 52 - Flying V).

    Bei der Frage einer wettbewerbsrechtlichen Herkunftstäuschung besteht von Rechts wegen das Problem, dass sie nur dann angenommen werden kann, wenn - wie ausgeführt - gerade diejenigen Gestaltungsmittel übernommen worden sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 40 - Flying V).

  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 145/23

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht III - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung aus …

    Rn. 116 (b) Eine unlautere Behinderung von Mitbewerbern setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die über die mit jedem Wettbewerb verbundene Beeinträchtigung hinausgeht und bestimmte Unlauterkeitsmerkmale aufweist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 72] = WRP 2022, 177 - Flying V, mwN).
  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 5 U 104/22

    Buchstabentafel-Klappkiste

    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH GRUR 2022, 160 Rn. 38 - Flying V).

    Rn. 116 Die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse ist nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen, wobei es weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte ankommt, weil der Verkehr die Produkte erfahrungsgemäß nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (BGH GRUR 2022, 160 Rn. 40 - Flying V).

    Dabei ist zwischen einer unmittelbaren Herkunftstäuschung und einer mittelbaren Herkunftstäuschung (einer Herkunftstäuschung im weiteren Sinne) zu unterscheiden (…stRspr, BGH GRUR 2021, 1544 Rn. 52 - Kaffeebereiter; BGH GRUR 2022, 160 Rn. 46 - Flying V).

    Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (…BGH GRUR 2021, 1544 Rn. 52 - Kaffeebereiter; BGH GRUR 2022, 160 Rn. 46 - Flying V;… BGH GRUR 2019, 196 Rn. 15 - Industrienähmaschinen).

    Denn diese werden durch die die wettbewerbliche Eigenart ausmachenden Merkmale des Produkts oder der Dienstleistung in ihrer wirtschaftlichen Entschließung angesprochen (BGH GRUR 2022, 160 Rn. 14 - Flying V).

    Rn. 120 Sofern die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden soll, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (vgl. BGH GRUR 2022, 160 Rn. 53 f. - Flying V;… BGH GRUR 2023, 736 Rn. 46 - KERRYGOLD).

    Rn. 135 (a) Insoweit hat der Senat Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise zu treffen (vgl. BGH GRUR 2022, 160 Rn. 53 f. - Flying V;… BGH GRUR 2023, 736 Rn. 46 - KERRYGOLD).

  • BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22

    Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und …

    Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 34] = WRP 2022, 177 - Flying V, mwN).

    Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 38] - Flying V, mwN).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
    Denn Merkmale, die - wie hier - nicht technisch notwendig, sondern (nur) technisch bedingt sind und ohne Qualitätseinbußen frei austauschbar sind, können die wettbewerbliche Eigenart begründen (st. Rspr., siehe nur BGH, GRUR 2022, 160 - Flying V, Rn. 25;… BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 19;… BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 22).

    Denn wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, ist die dahingehende Rechtsprechung nicht anwendbar, wenn das Original und die Nachahmung qualitativ ebenbürtig sind und sich im gleichen hochpreisigen Marktsegment bewegen (BGH, GRUR 2022, 160 - Flying V, Rn. 65).

  • BGH, 25.11.2021 - I ZR 148/20

    Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei …

    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises - wie hier der gewerblichen Kundinnen und Kunden der Beklagten - scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung dagegen aus (zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht vgl. BGH…, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11, GRUR 2013, 631 Rn. 64 = WRP 2013, 778 - AMARULA/Marulablu;… Urteil vom 17. November 2014 - I ZR 114/13, GRUR 2015, 587 Rn. 23 = WRP 2015, 732 - PINAR; zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, juris Rn. 16 - Flying V).
  • OLG München, 07.03.2024 - 6 U 7047/22

    Fristverlängerungsgesuche, Unselbständige Anschlußberufung, Notwendige …

  • BGH, 10.03.2022 - I ZR 1/19

    Front kit II - Entstehung eines nicht eingetragenen …

  • OLG Frankfurt, 01.02.2024 - 6 U 212/22

    Kein Nachahmungsschutz für einzelne Bestandteile eines Erzeugnisses

  • OLG München, 12.07.2022 - 29 W 739/22

    Unlautere Nachahmung der Aufmachung eines hochwertigen Schaumweingetränks

  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 65/22

    Doppeltarifzähler II - Internet-Werbung für Stromlieferverträge mit Tarifrechner: …

  • LG München I, 10.10.2022 - 42 O 8618/21

    Nachschaffende Übernahme begründet keine Unlauterkeit

  • OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24

    Würfelketten - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung von Modeschmuck

  • LG Hamburg, 13.01.2022 - 312 O 294/21

    Herkunftstäuschung sowie markenrechtliche Verwechslungsgefahr durch die …

  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20

    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

  • OLG Nürnberg, 07.05.2026 - 3 U 2063/25
  • LG Hamburg, 24.08.2022 - 308 O 145/22

    Wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung bei einem Vertrieb von Klappkisten mit …

  • KG, 21.01.2025 - 5 U 103/22

    biobasiert

  • OLG Hamburg, 07.05.2026 - 5 U 125/24
  • OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 74/25
  • KG, 28.01.2025 - 5 U 13/22

    Zulässigkeit einer Internetwerbung für ärztliche Fachzentren für ambulante …

  • LG Hamburg, 11.04.2024 - 327 O 176/23

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützt auf ergänzenden wettbewerblichen …

  • LG Köln, 24.11.2022 - 33 O 82/22
  • LG Hamburg, 17.04.2025 - 327 O 120/23

    Verletzung von Markenrechten; Erkennbarkeit eines Zeichens als Herkunftshinweis

  • KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24

    Online-Werbung für osteopathische Behandlungen ohne gesichert wissenschaftliche …

  • KG, 11.06.2024 - 5 U 87/21

    Plant Collagen - Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Plant Collagen" für …

  • KG, 02.04.2025 - 5 U 112/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen …

  • KG, 23.07.2024 - 5 U 78/22

    Anforderungen an eine ausreichende Werbekennzeichnung bei einem E-Mail-Newsletter

  • KG, 08.10.2024 - 5 U 132/21

    Kinderwunschpraxis - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung für die …

  • OLG Köln, 05.07.2024 - 6 U 131/23

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüch auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs …

  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 U 191/20

    Herstellereigenschaft im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichem …

  • LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen Werbung für klimaneutrales Gas …

  • KG, 05.11.2024 - 5 U 1/22

    Werbung für theoretischen Fahrschulunterricht

  • OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22

    Weihnachtsliköre

  • KG, 05.09.2024 - 5 U 42/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2022 - 4 HKO 3466/22

    Ernsthafte Benutzung eines Zeichens für Marketing

  • KG, 21.05.2024 - 5 U 12/22

    Irreführung einer Werbung mit einem abgelaufenem Zertifikat zur …

  • LG Köln, 10.04.2025 - 31 O 343/23
  • LG Kassel, 05.02.2026 - 11 O 869/25

    Werbung mit "Made in Germany" auf Etikett eines Desinfektionsmitteils irreführend

  • KG, 11.02.2025 - 5 U 115/22

    Unterlassung der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher für …

  • LG Kassel, 08.01.2026 - 11 O 869/25
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2023 - 20 U 167/21
  • LG Düsseldorf, 15.11.2024 - 38 O 52/24

    Wettbewerbsrecht: Jobportal für Zahnmedizin

  • KG, 13.10.2025 - 5 U 49/24
  • LG Köln, 13.04.2022 - 84 O 177/21
  • LG München I, 25.06.2024 - 33 O 15812/22

    Herkunftstäuschung, Verkehrsgeltung, Wettbewerbliche Eigenart, Prozeßstandschaft, …

  • LG Hamburg, 08.09.2022 - 403 HKO 60/22

    Wettbewerbliche Eigenart des Produkts "Weihnachtsliköre"

  • LG Köln, 22.01.2026 - 31 O 166/25
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