Rechtsprechung
| OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten des Beigeladenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren? (IBR 2009, 350)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 11.11.2008 - WVerg 6/08
- OLG Dresden, 05.12.2008 - WVerg 6/08
- OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
Papierfundstellen
- ZfBR 2009, 719 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
Die vom Antragsgegner angeführte spätere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere der Beschluss vom 26.09.2006 (VergabeR 2007, 59), steht dem nicht entgegen. - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
Dies beruhte letztlich auf der Erwägung, dass die Kostenentscheidung im Verfahren der §§ 116 ff GWB nach den Vorschriften der ZPO zu treffen sei (so auch BGH NZBau 2001, 151), diese jedoch das Rechtsinstitut der Beiladung nicht kennen, so dass die hierdurch entstehende Lücke durch einen Rückgriff auf entsprechende Regelungen der VwGO zu schließen sei. - BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
Von dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof sich jedoch spätestens mit seiner Entscheidung vom 09.02.2004 (NZBau 2004, 229, 232) distanziert und dazu ausgeführt, der Kostenerstattungsanspruch eines Beteiligten in einem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren, also in einem streitigen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, hinge nicht von Billigkeitserwägungen ab.
- OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?
Rn. 17 Der Beschluss des OLG Dresden vom 8. April 2009 (WVerg 6/08) hat Kosten und Aufwendungen zum Gegenstand, welche der Antragsgegner nach Rücknahme seiner Beschwerde zu tragen hat, also eine andere Fallkonstellation. - VK Sachsen, 15.08.2013 - 1/SVK/024-13
Zweifel an rechtmäßigem Bieterhandeln: Erhöhte Prüfungspflicht!
Auch wenn er sich lediglich den Anträgen und Ausführungen des Auftraggebers angeschlossen hat, so hat er doch seine Rolle als Verfahrensbeteiligter in irgendeiner Weise tatsächlich wahrgenommen (OLG Dresden, Beschl. v. 8. April 2009 - Az.: WVerg 6/08).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.11.2008 - WVerg 6/08 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 11.11.2008 - WVerg 6/08
- OLG Dresden, 05.12.2008 - WVerg 6/08
- OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
Wird zitiert von ... (3)
- VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht
Unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 11.11.2008, Az: WVerg 006/08, wäre zwischenzeitlich auch eine rechtmäßige Interimsbeauftragung an die bisherigen Leistungserbringer ergangen.Hinsichtlich der zwischenzeitlich erfolgten Interimsvergabe stütze sich die Auftraggeberin auf die Ausführungen des OLG Dresden, (Hinweis-)Beschluss vom 11.11.2008, Az: WVerg 0006/08.
- VK Sachsen, 09.09.2024 - 1/SVK/022-24
Dringlichkeitsvergabe trotz Verursachung des Auftraggebers?
Rn. 242 In der Regel sollte deshalb die Laufzeit einer interimsweisen Beauftragung die Dauer von einem Jahr nicht übersteigen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. November 2008, - WVerg 0006/08 -). - VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11
Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen
Die grundsätzliche Zulässigkeit von Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge ist zwar nur Gegenstand weniger Entscheidungen gewesen, aber am Rahmen des unbedingt Erforderlichen überwiegend anerkannt (vgl. insoweit OLG Dresden, Beschluss v. 11.11.2008 - WVerg 006/08 und darauf Bezug nehmend VK Sachsen vom 31.8.2011 - 1/SVK/030-11, für die Unterbringung für Asylbewerber VK Arnsberg v. 25.8.2008 - VK 14/08).
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| OLG Dresden, 05.12.2008 - WVerg 6/08 |
Verfahrensgang
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- OLG Dresden, 05.12.2008 - WVerg 6/08
- OLG Dresden, 08.04.2009 - WVerg 6/08
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