Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Festsetzung der Rechtsanwaltskosten
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anwaltliche Gebühr im Verfahren vor der Vergabekammer; Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer als selbstständiger Verwaltungsakt; Ausschöpfung des Anwaltsgebührenrahmens auf Grund des besonderen Schwierigkeitsgrades der anwaltlichen Tätigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltlichen Gebühr nach § 118 BRAGO im Verfahren vor der VK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anwaltsgebühr im Vergabeprüfungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; GWB § 116
Höhe der anwaltlichen Gebühr im Verfahren vor der Vergabekammer
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 30.04.2001 - 1/SVK/23-01
- VK Sachsen, 20.12.2001 - 1/SVK/23-01
- OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1432
- BauR 2002, 1454 (Ls.)
- VergabeR 2002, 418
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- VK Sachsen, 20.12.2001 - 1/SVK/23-01
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Aktenzeichen: WVerg 0001/02 1/SVK/23-01 1. Vergabekammer Sachsen.Die sofortige Beschwerde des Auftraggebers vom 14.01.2002 gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 20.12.2001 - 1/SVK/23-01 - wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist in einem Vergabenachprüfungsverfahren unterlegen und hat nach dem bestandskräftig gewordenen Beschluss der Vergabekammer vom 30.04.2001 (1/SVK/23-01) die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des anwaltlichen Bevollmächtigten der Antragstellerin, dessen Beiziehung für notwendig erklärt worden ist, zu tragen.
- OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.). - BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Gemessen am o.g. Maßstab eines Widerspruchsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. VwGO ist daher das Abweichen von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwertes einer Gebühr durch den Rechtsanwalt im Vergabenachprüfungsverfahren in aller Regel nicht unbillig (im Ergebnis ebenso BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, JurBüro 2001, 208). - OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Bietergemeinschaft, Rechtsanwaltsgebühr; Vergabeprüfung
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Gemessen am o.g. Maßstab eines Widerspruchsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. VwGO ist daher das Abweichen von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwertes einer Gebühr durch den Rechtsanwalt im Vergabenachprüfungsverfahren in aller Regel nicht unbillig (im Ergebnis ebenso BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, JurBüro 2001, 208). - OLG Dresden, 23.02.2001 - WVerg 2/01
Kostenfestsetzungsentscheidung der Vergabekammer als Gegenstand eines …
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 23.02.2001, WVerg 2/01, und vom 05.04.2001, WVerg 8/00, j.m.w.N.).
- BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04
Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren
Maßgeblich ist nicht, ob die Sache für einen Vergaberechtsspezialisten schwierig war oder nicht (OLG Dresden VergabeR 2002, 418; Schneider IBR 2004, 725).Das hatte nach der früheren Rechtslage zur Folge, dass die Ausschöpfung des Gebührenrahmens im Regelfall sachgerecht, zumindest aber nicht unbillig war (OLG Dresden VergabeR 2002, 418).
- OLG Jena, 03.05.2002 - 6 Verg 1/02
Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren
Bei den Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer handelt es sich trotz ihrer gerichtsähnlichen Ausgestaltung nicht um Gerichtsverfahren (…vgl. BayObLG, aaO; BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002, Verg 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, WVerg 1/02).Dieser Auffassung hat sich in jüngster Zeit auch das Oberlandesgericht Dresden ausdrücklich mit der Begründung angeschlossen, dass der Ansatz der Höchstgebühren des § 118 BRAGO auch deshalb gerechtfertigt sei, weil das Nachprüfungsverfahren unter erheblichem Zeitdruck stehe und eine wirksame Interessenvertretung des Mandanten oftmals die Prüfung von Eilanträgen nach § 115 Abs. 2 GWB erfordere (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, aaO.).
- OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr …
Es bestehen deshalb erhebliche Bedenken, dass mit dieser Begründung für den spezialisierten Fachanwalt eine niedrigere Gebührenfestsetzung gerechtfertigt werden könnte (so bereits OLG Dresden vom 25.03.2002, WVerg 1/02; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05).
- OLG Brandenburg, 08.08.2005 - Verg W 13/04
Zur Gebührenbestimmung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
Maßgeblich ist dabei nicht, ob die Sache für einen Vergaberechtsspezialisten schwierig war oder nicht (OLG Dresden, VergabeR 2002, 418). - OLG Dresden, 30.11.2006 - WVerg 18/06
Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren
Der Senat hat schon zum alten Kostenrecht die Ausschöpfung der Rahmengebühren des § 118 BRAGO im Vergabekontrollverfahren für den Regelfall als sachgerecht erachtet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 25.03.2002, WVerg 1/02 m.w. Nachw.), weil die dabei in Rede stehende anwaltliche Tätigkeit dies auf Grund ihres Schwierigkeitsgrades rechtfertigt. - VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03
Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene
Die Berechtigung des Wertansatzes ist durch die Vergabekammer inzident im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu prüfen (…vgl. Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 24a zu § 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002, Az. 1 Verg 11/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, Az. WVerg 01/02; Thüringer OLG, Beschluss vom 13.09.2001, Az. 6 Verg 1/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001, Az. 1 Verg 5/00). - OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00
Vergabe von Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung inklusive Investition …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VK Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - VK-SH 21/03
"Durchlauf"-Posten bei Auftragssumme zu berücksichtigen?
Die Berechtigung des Wertansatzes ist durch die Vergabekammer inzident im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu prüfen (…vgl. Glahs in: Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, 2003, Rn. 24a zu § 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002, Az. 1 Verg 11/02; OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002, Az. WVerg 01/02; Thüringer OLG, Beschluss vom 13.09.2001, Az. 6 Verg 1/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001, Az. 1 Verg 5/00).
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