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   OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12   

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https://dejure.org/2012,63168
OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12 (https://dejure.org/2012,63168)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.08.2012 - Ws 231/12 (https://dejure.org/2012,63168)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. August 2012 - Ws 231/12 (https://dejure.org/2012,63168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und ihre Erledigterklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 356
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12
    Das bedeutet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erst dann abzubrechen ist, wenn sie sich als zweifelsfrei aussichtslos erwiesen hat, sondern dass ihr weiterer Vollzug bereits unzulässig wird, sobald aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht seiner Behandlung im Maßregelvollzug nicht mehr erkennbar ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 Ws 596/02 - zitiert nach juris, Rn. 3).

    Zu beachten ist hierbei, dass die Entscheidung der Vollstreckungsgerichte für den Verurteilten regelmäßig von weitreichender Bedeutung ist und die dem Verurteilten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Behandlung regelmäßig dazu angetan ist, in ihm die Vorstellung zu verfestigen, dass weitere Bemühungen, von der Sucht los zu kommen, sinnlos sind (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 Ws 596/02 - zitiert nach juris, Rn. 3).

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12
    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 - zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12
    Bei der Prüfung der Frage, ob keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg mehr besteht, ist entscheidend, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2002 - 3 Ws 831/02 - zitiert nach juris, Rn. 1).
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 4 Ws 334/99

    Erneuter Vollzug der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12
    Da der Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in diesem Verfahren nicht erneut angeordnet werden kann, wenn zuvor bestandskräftig gemäß § 67d Abs. 5 StGB entschieden wurde, dass die Maßregel nicht weiter zu vollziehen ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 41; OLG Hamm, NStZ 2000, 168; Fischer, StGB, 59. Auflage 2012, § 67d, Rn. 22), muss sie auf ausreichend sicherer Tatsachengrundlage beruhen.
  • OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 3 Ws 1021/02

    Zulässigkeit der erneuten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12
    Da der Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in diesem Verfahren nicht erneut angeordnet werden kann, wenn zuvor bestandskräftig gemäß § 67d Abs. 5 StGB entschieden wurde, dass die Maßregel nicht weiter zu vollziehen ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 41; OLG Hamm, NStZ 2000, 168; Fischer, StGB, 59. Auflage 2012, § 67d, Rn. 22), muss sie auf ausreichend sicherer Tatsachengrundlage beruhen.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfGE 91, 1, 30 f.; BVerfG, Beschl. v. 25.07.2008 - 2 BvR 573/08, Rn. 2 nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f. - Rn. 3 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - OLG Braunschweig, Beschl. v. 09.08.2012 - Ws 231/12, Rn. 11 nach juris; KG, Beschl. v. 04.11.2013 - 2 Ws 472/13, Rn. 4 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    Bei der zu treffenden Prognoseentscheidung ist in einer Gesamtschau der bisherige Verlauf der Maßregelvollstreckung zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 Ws 240-241/19, juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 4 Ws 271/18, juris Rn 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12, juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 4 Ws 271/18

    Erfolgsaussichten einer Suchttherapie einer Schwangeren bzw. Mutter eines jungen

    Bei der zu treffenden Prognoseentscheidung ist in einer Gesamtschau der bisherige Verlauf der Maßregelvollstreckung zu berücksichtigen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12, juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 4. November 2013 - 2 Ws 472/13, juris Rn. 4; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

    Daher ist vor einer Erledigung der Maßregel insbesondere zu prüfen, ob z. B. durch einen Wechsel des behandelnden Therapeuten, eine Änderung der angewandten Therapie oder ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel ein positiver Verlauf der Behandlung und damit der Zweck der Maßregel doch noch erreicht werden kann (Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2018 - 4 Ws 271/18, juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 ? Ws 231/12, juris Rn. 11).
  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

    b) Ob der Versuch, den Untergebrachten von seinem Suchtverhalten abzubringen, tatsächlich fehlgeschlagen ist oder ob es sich nur um eine zu überwindende Krise in seiner Entwicklung handelt, hat das Vollstreckungsgericht sorgfältig zu prüfen, da die Entscheidung für den Untergebrachten von weitreichender Bedeutung sein kann (vgl. Senat, a. a. O.), zum einen, da der Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in diesem Verfahren nicht erneut angeordnet werden kann, wenn zuvor rechtskräftig gemäß § 67d Abs. 5 StGB entschieden wurde, dass die Maßregel nicht weiter zu vollziehen ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12 -, juris Rn. 18 m. w. N.), zum anderen, da die dem Untergebrachten von den Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Behandlung regelmäßig dazu angetan ist, in ihm die Vorstellung zu verfestigen, dass weitere Bemühungen, von der Sucht loszukommen, sinnlos sind (vgl. OLG Braunschweig, a. a. O., Rn. 11; Senat, a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2019 - 3 Ws 240/19

    Unterbringung Entziehungsanstalt; Erledigung; Aussichtslosigkeit; Maßstab

    Das bedeutet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erst dann abzubrechen ist, wenn sie sich als zweifelsfrei aussichtslos erwiesen hat, sondern dass ihr weiterer Vollzug bereits unzulässig wird, sobald aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht seiner Behandlung im Maßregelvollzug nicht mehr erkennbar ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, juris; Rissing-van Saan/Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2007, § 67d, Rn. 33).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 2 Ws 178/23
    Mit Blick auf diesen Maßstab ist vor einer Erledigung der Maßregel insbesondere zu prüfen, ob etwa durch einen Wechsel des behandelnden Therapeuten, eine Änderung der angewandten Therapie oder ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder durch den Vorwegvollzug eines Teils einer zugleich gegen ihn verhängten (Parallel-) Strafe ein positiver Verlauf der Behandlung und damit der Zweck der Maßregel doch noch erreicht werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012, - Ws 231/12, BeckRS 2014, 16455 Rn. 10; OLG Stuttgart, a. a. O., Rn. 6).
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