Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
StGB § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StPO § 454 Abs. 1
Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 408
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg vom 16.03.1995 (NStZ 1995, 547 ) begehre er die isolierte Feststellung der Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren.Weder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) noch der Gleichheitssatz (Art. 3 GG ) erfordern für Altfälle eine isolierte Entscheidung darüber, ob eine besondere Schwere der Schuld i.S.d. § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliegt (aA OLG Brandenburg NStZ 1995, 547 ).
Die vom Oberlandesgericht Brandenburg (NStZ 1995, 547 ) und dem HansOLG Hamburg (StV 1994, 257 ) vertretenen Meinung macht eine Teilfrage im Rahmen des § 57 a StGB zum alleinigen Gegenstand eines Feststellungsbeschlusses.
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
§ 454 Abs. 1 Satz 1 StPO ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß im Falle der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe das Vollstreckungsgericht nicht nur darüber entscheidet, ob deren weitere Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen ist, sondern im Falle der Ablehnung auch, bis wann die Vollstreckung - unbeschadet sonstiger Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Aussetzung - unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist (BVerfGE 86, 288 = NJW 1992, 2947 ).a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ) und den in der Folge ergangenen Beschlüssen vom 11.05.1993 (NStZ 1993, 431 ) und 21.12.1994 (NJW 1995, 3246, 3247) das von Verfassungs wegen Gebotene festgestellt (oben Nr. 1).
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ) und den in der Folge ergangenen Beschlüssen vom 11.05.1993 (NStZ 1993, 431 ) und 21.12.1994 (NJW 1995, 3246, 3247) das von Verfassungs wegen Gebotene festgestellt (oben Nr. 1).
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2504/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung der Vollstreckungsdauer in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 03.06.1992 (BVerfGE 86, 288 ) und den in der Folge ergangenen Beschlüssen vom 11.05.1993 (NStZ 1993, 431 ) und 21.12.1994 (NJW 1995, 3246, 3247) das von Verfassungs wegen Gebotene festgestellt (oben Nr. 1). - OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung- findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt StV 1994, 26 ; NStZ-RR 1996, 122 ). - OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93
Isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer; Schwere der Schuld; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung- findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt StV 1994, 26 ; NStZ-RR 1996, 122 ). - OLG Hamburg, 17.02.1994 - 2 Ws 602/93
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Die vom Oberlandesgericht Brandenburg (NStZ 1995, 547 ) und dem HansOLG Hamburg (StV 1994, 257 ) vertretenen Meinung macht eine Teilfrage im Rahmen des § 57 a StGB zum alleinigen Gegenstand eines Feststellungsbeschlusses.
- OLG Celle, 06.07.2023 - 2 Ws 187/23
Entscheidung über Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit …
a) Die Frage, ob die Festlegung der bei besonderer Schuldschwere gebotenen Mindestvollstreckungsdauer isoliert, also außerhalb eines Aussetzungsverfahrens entschieden werden darf, ist für sog. "Altfälle", d.h. Strafurteile, die vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juni 1992 (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89, NJW 1992, 2947) ergangen sind und deshalb im Hinblick auf die "besondere Schwere der Schuld" noch keine Feststellungen enthalten, in der Rechtsprechung umstritten; während dies einerseits bejaht wird (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Ws 166/94, NStZ 1995, 547; LG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1996 - 613 StVK 928/96 -, juris), wird andererseits vertreten, für eine isolierte Festsetzung der durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer außerhalb des Verfahrens nach § 57a StGB i.V. mit § 454 I StPO bestehe weder eine gesetzliche Grundlage noch eine durch Verfassungsrecht gebotene Notwendigkeit (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97, NStZ 1998, S. 248 [OLG Celle 04.07.1997 - 1 Ws 40/97]; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 2 Ws 360/95, NStZ-RR 1996, 124; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.05.1995 - 3 Ws 811/94, NStZ-RR 1996, 122; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97, NStZ 1997, 408 [OLG Nürnberg 16.04.1997 - Ws 234/07]).Zum Teil wird insoweit ohnehin lediglich ein Anspruch des Verurteilten auf isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer verneint (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97, NStZ 1997, 408 [OLG Nürnberg 16.04.1997 - Ws 234/07]) bzw. nur im - hier nicht gegebenen - Fall, bei dem der Verurteilte seine Einwilligung i.S.v. § 57 I Nr. 3 StGB nicht erteilt, eine isolierte Feststellung für unzulässig erachtet (OLG Celle…, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97, NStZ 1998, S. 248 [OLG Celle 04.07.1997 - 1 Ws 40/97]).
- OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
Nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer …
Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betrifft andere Sachverhalte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97 = NStZ 1997, 408 betrifft einen Antrag nach § 57 a StGB nach einer Verbüßungsdauer von 8 Jahren; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 = NStZ 1994, 54 ff. betrifft eine erstmalige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ohne Gesamtwürdigung; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 = NStZ 1998, 248 f. betrifft eine erstmalige Entscheidung ohne Gesamtwürdigung und Einwilligung des Verurteilten). - OLG Nürnberg, 12.01.1998 - Ws 1572/97
Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auf den Beschluß des Senats vom 16. April 1997 (NStZ 97, 408) wird verwiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".