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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,81057
OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.09.2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. September 2011 - Ws 280/11 (https://dejure.org/2011,81057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Strafaussetzung trotz zwischenzeitlicher Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11
    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (KG, Beschluss v. 02.04.2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23

    Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Über den Widerruf einer Strafaussetzung gemäß § 56 f StGB ist vielmehr unabhängig von einer bereits begonnenen Entwöhnungsbehandlung zu entscheiden, sobald das Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 29. März 2022, 1 Ws 192/21, juris, Rn. 22; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, juris, Rn. 9; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22. Dezember 2021, 1 Ws (s) 356/21, juris, Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2011, 2 Ws 246 und 247/11, juris, Rn. 5; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris, Rn. 15; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05, juris, Rn. 16 ff.).

    Wenn die Vollstreckung einer Maßregel gemäß § 64 StGB, sofern noch kein Erfolg der Therapie absehbar ist, ein Zuwarten mit der Entscheidung gemäß § 56 f StGB nicht rechtfertigt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11;… OLG Sachsen-Anhalt, a.a.O., Rn. 12;… OLG Köln, a.a.O.;… OLG Hamm, a.a.O., Rn. 4), kann bei der Zurückstellung gemäß § 35 BtMG nicht allein deshalb anders entschieden werden, weil diese gemäß § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - sofern nicht auch die Vollstreckung der anderen Strafen zurückgestellt werden kann (…dazu: Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 35 Rn. 291) - zu widerrufen ist, die Unterbringung hingegen wegen § 67 Abs. 1 StGB fortgesetzt werden kann.

  • OLG Naumburg, 22.12.2021 - 1 Ws (s) 356/21

    Widerruf einer bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung bei ungewissem Erfolg …

    Der Wortlaut des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB sieht keinen Aufschub der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung vor, weshalb ein Widerruf erfolgen muss, wenn und sobald das zuständige Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, zitiert nach juris).

    Aus diesem Grund kann die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht bis zum möglicherweise positiven Abschluss einer Suchtbehandlung zurückgestellt werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 Ws 366/99 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011 - Ws 280/11, beide zitiert nach juris;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56f, Rn. 19).

    Rn. 12 Dass er sich nunmehr - seit dem 24. August 2021 - aufgrund der Unterbringungsanordnung des Landgerichts Magdeburg im Urteil vom 6. Mai 2021 in der Entziehungsanstalt befindet, führt zu keiner anderen Bewertung.Voraussetzung für eine Unterbringung nach § 64 StGB ist allein, dass die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Therapieerfolg besteht und nicht, dass dieser Erfolg gewiss ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11 - zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2024 - 1 Ws 60/24

    Widerruf der Strafaussetzung trotz einer anderweitigen Zurückstellung der …

    Rn. 15 Der bloße Beginn einer Entwöhnungsbehandlung erlaubt es daher nach überwiegender Auffassung nicht, die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zurückzustellen (…vgl. OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 29. März 2022 - 1 Ws 192/21 -, juris, Rn. 22, und vom 26. September 2011 - Ws 280/11 -, juris, Rn. 9; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 Ws (s) 356/21 -, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris Rn. 15; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Ws 246-247/11 -, juris Rn. 5; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 2 Ws 24/05 -, juris Rn. 16 ff.).

    Wenn die Vollstreckung einer Maßregel gemäß § 64 StGB, sofern noch kein Erfolg der Therapie absehbar ist, ein Zuwarten mit der Entscheidung gemäß § 56f StGB nicht rechtfertigt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011 - Ws 280/11 -, juris Rn. 8 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 Ws (s) 356/21 -, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Ws 246-247/11 -, juris Rn. 4; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 Ws 74/19 - m.w.N.), kann bei der Zurückstellung gemäß § 35 BtMG nicht allein deshalb anders entschieden werden, weil diese gemäß § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu widerrufen ist, sofern nicht auch die Vollstreckung der anderen Strafen zurückgestellt werden kann, die Unterbringung hingegen auf Grundlage des § 67 Abs. 1 StGB im Einzelfall fortgesetzt werden kann.

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …

    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (vgl. KG…, Beschluss vom 02. April 2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, 1 Ws 280/11, juris, Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 29.03.2022 - 1 Ws 192/21

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der …

    Die Entscheidung über einen Bewährungswiderruf ist vielmehr zu treffen und darf nicht zurückgestellt werden, sobald das Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, juris, Rn. 10).
  • OLG Braunschweig, 28.10.2025 - 1 Ws 240/25

    Neue Führungsaufsicht; Erledigterklärung der zur Bewährung ausgesetzten …

    Insoweit müssten Tatsachen dafür vorliegen, dass die Ursache des kriminellen Verhaltens des Verurteilten inzwischen entfallen ist und - zumindest mit Hilfe von Weisungen - künftig Straffreiheit zu erwarten ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, juris, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 24.10.2025 - 1 Ws 333/25

    Beendigung der nach §§ 462a Abs. 1 Satz 1, 453 Abs. 1 StPO begründeten sachlichen …

    Mildere Maßnahmen wäre aber nur dann angezeigt, wenn Tatsachen dafür vorlägen, dass die Ursache des kriminellen Verhaltens des Verurteilten inzwischen entfallen sind und deshalb künftige Straflosigkeit zu erwarten ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.09.2011, Ws 280/11, zitiert nach juris).
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