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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 12/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6204
BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 12/00 (1) (https://dejure.org/2001,6204)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 2Z BR 12/00 (1) (https://dejure.org/2001,6204)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 2Z BR 12/00 (1) (https://dejure.org/2001,6204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzungsbeschluss; WEG-Verfahren; Gerichtliche Kosten; Außergerichtliche Kosten; Rechtsbeschwerde; Streithelfer

  • Judicialis

    WEG § 47; ; ZPO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47; ZPO § 101
    Kostenentscheidung in einem Wohnungseigentumsverfahren bezüglich des Streithelfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 361
  • WuM 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 16.01.1990 - 11 W 3427/89
    Auszug aus BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 12/00
    Für das Wohnungseigentumsverfahren ist somit ohne Bedeutung, ob in einem Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit die Kosten der Nebenintervention nicht als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörend angesehen werden (vgl. OLG München Rpfleger 1990, 269) und ob dort in einem Fall, in dem eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nicht ausdrücklich ergangen ist, § 321 ZPO gilt (vgl. Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 101 Rn. 3).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 47/00
    Zwar findet § 321 ZPO grundsätzlich auch im WEG-Verfahren entsprechende Anwendung (BayObLG ZMR 2001, 361), doch ist ein Fall dieser Vorschrift hier nicht gegeben.
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 15/02

    Unzulässigkeit isolierter Kostenanfechtung - Ergänzung der Kostenentscheidung

    Eine Kostenerstattungspflicht kann auch zugunsten eines Streithelfers angeordnet werden (BayObLG ZWE 2001, 210).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8551
BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00 (https://dejure.org/2001,8551)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00 (https://dejure.org/2001,8551)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2Z BR 145/00 (https://dejure.org/2001,8551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Amtsgerichtlicher Zwischenbeschluss; Wohnungseigentum; Verfahrensfähigkeit; Sachverständiger

  • Judicialis

    FGG § 19; ; WEG § 45 Abs. 1; ; BGB § 104 ff.; ; ZPO § 52

  • rechtsportal.de

    FGG § 19; WEG § 45 Abs. 1; BGB § 104 ff.; ZPO § 52
    Anfechtbarkeit eines Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens aufgibt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 469
  • WuM 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194; BayObLG ZMR 2000, 852).

    Eine Zwischenentscheidung, mit der einem Beteiligten aufgegeben wird, die Zweifel an seiner Geschäftsund Verfahrensfähigkeit (§§ 104 ff. BGB, § 52 ZPO entsprechend) durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, ist nicht anfechtbar, wenn es dem Beteiligten freisteht, der Auflage nachzukommen, und ihm im Fall einer Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayObLGZ 1996, 4/5; BayObLG ZMR 2000, 852).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194; BayObLG ZMR 2000, 852).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers folgt schon daraus, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1996, 192/194; BayObLG ZMR 2000, 852).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
    Eine Zwischenentscheidung, mit der einem Beteiligten aufgegeben wird, die Zweifel an seiner Geschäftsund Verfahrensfähigkeit (§§ 104 ff. BGB, § 52 ZPO entsprechend) durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, ist nicht anfechtbar, wenn es dem Beteiligten freisteht, der Auflage nachzukommen, und ihm im Fall einer Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayObLGZ 1996, 4/5; BayObLG ZMR 2000, 852).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5670
BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00 (https://dejure.org/2001,5670)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2Z BR 143/00 (https://dejure.org/2001,5670)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2Z BR 143/00 (https://dejure.org/2001,5670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Wohnanlage; Hausverwalter; Jahresabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - UR II 51/97
  • LG Bayreuth - 15 T.147/00
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 713
  • ZMR 2001, 566
  • WuM 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hamburg, 14.05.1998 - II 51/97

    Beanspruchung der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides;

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00
    LG Bayreuth 15 T.147/00; AG Bayreuth UR II 51/97.
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04

    Kostentragungspflicht bei zwischen Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen

    Im Einzelfall kann die Bestimmung des Geschäftswerts in dieser Höhe jedoch angemessen sein (siehe schon BayObLG NZM 2001, 713).

    Schon dies rechtfertigt es, das Interesse niedriger als mit den Kosten der Sanierung zu bemessen (siehe BayObLG NZM 2001, 713).

    Die Herabsetzung erfolgt nicht schematisch, sondern nur nach einer Abwägung der Interessen im konkreten Einzelfall (BayObLG NZM 2001, 713; Niederführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 28).

    Dieser Betrag entspricht in etwa dem fünffachen Wert der Eigeninteressen der Antragsgegner zu 1 und 2. Eine allgemeine Begrenzung des Geschäftswerts auf den fünffachen Betrag des Eigeninteresses erschiene hingegen willkürlich (BayObLG NZM 2001, 713).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03

    Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00) der ermittelte Geschäftswert allerdings nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549, 551).

  • BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01

    Geschäftswert bei Rüge von Eigentümerbeschlüssen über Jahresabrechnung und

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies in der Regel ein Fünftel bis ein Viertel (vgl. BayObLG ZMR 2001, 566 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 17.03.2010 - 17 T 159/09

    Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Selbst wenn die gesamte Jahresabrechnung oder der gesamte Wirtschaftsplan im Streit steht, bestimmt sich das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung grundsätzlich nicht nach dem Nennbetrag der in der Abrechnung oder dem Wirtschaftsplan als Ausgaben gestellten Kosten; vielmehr beträgt das Interesse lediglich einen Bruchteil hiervon, wobei bislang überwiegend ein Betrag von 20 % bis 25 % angenommen wurde (Suilmann aaO; Niedenführ, WEG, 8. Aufl., WEG Anhang zu § 50 Rn. 20; KG NJW-RR 2004, 878; OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713, 714).
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