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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.05.2014

Rechtsprechung
   AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14453
AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14 (https://dejure.org/2014,14453)
AG München, Entscheidung vom 02.06.2014 - 282 C 4912/14 (https://dejure.org/2014,14453)
AG München, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 282 C 4912/14 (https://dejure.org/2014,14453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Streitwertbemessung - Ansprüche auf Mietminderung und auf Mängelbeseitigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Addierung der Streitwerte bei Antrag auf Mängelbeseitigung verbunden mit Antrag auf Feststellung der Minderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung und Mängelbeseitigung: Unterschiedliche Interessen, Streitwerte werden addiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 20.02.2009 - 4 W 12/09

    Selbständiges Beweisverfahren: Gebührenstreitwert bei einem …

    Auszug aus AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14
    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20.02.2009 - 4 W 12/09 beruft ist festzuhalten, dass diese Entscheidung mit dem hier vorliegenden Sachverhalt jedenfalls nicht vollständig vergleichbar ist, da es dort - anders als im vorliegenden Fall - um die Streitwertbestimmung im Rahmen eines selbstständigen Beweissicherungsverfahren ging und das Interesse des Antragstellers nach den Feststellungen des erkennenden Gerichtes auf Feststeilung der von ihm behaupteten Mängel gerichtet war.
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die …

    Auszug aus AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14
    Gleiches gilt für die beklagtenseits zitierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 04, 08.2011 - 8 W 48/11.
  • KG, 06.01.2014 - 8 W 96/13

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung

    Auszug aus AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14
    Der der Abrechnung zugrunde gelegte Streitwert in Höhe von 5.947,20 Euro ergibt sich aus der Addition des Anspruchs auf Mietminderung einerseits und des Anspruches auf Mängelbeseitigung andererseits, wobei gemäß § 41 Abs. 5 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung sowohl für die geltend gemachte Mängelbeseitigung (§ 41 Abs. 5 GKG in direkter Anwendung) als auch für die geltend gemachte Mietminderung (§ 41 Abs. 5 GKG analog) in Ansatz zu bringen war (so im Ergebnis auch KG Berlin Beschluss vom 06.01.2014 - 8 W 96/13 für den Fall eines Antrags auf Mängelbeseitigung verbunden mit einem Antrag auf Feststellung der Minderung).
  • LG München I, 02.11.2011 - 13 T 21286/11

    Zur Streitwertbemessung bei einer Klage wegen un/berechtigter Mietminderung

    Auszug aus AG München, 02.06.2014 - 282 C 4912/14
    Soweit sich die Beklagte weiter auf die Entscheidungen des Landgerichts München I vom 02.11.2011 - 13 T 21286/11 - beruft, ist festzuhalten, dass sich das Landgericht in diesem Fall gerade nicht mit der vorliegenden Fragestellung zu befassen hatte, sondern es allein um die Frage der Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Klagegegenstandes "Berechtigung einer Mietminderung" und die damit zusammenhängende Frage der Analogiefähigkeit des § 41 Abs. 5 GKG ging, nicht hingegen um die Frage einer etwaigen Streitwertaddition.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19101
OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14 (https://dejure.org/2014,19101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2014 - 19 W 22/14 (https://dejure.org/2014,19101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 19 W 22/14 (https://dejure.org/2014,19101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwert bei Beanstandung der Jahresgesamtabrechnung im Wohnungseigentumsverfahren; Streitwert der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über ein Grillverbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Anfechtungsklagen? (IMR 2014, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.09.2009 - 17 W 200/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14
    Anders als § 567 Abs. 1 ZPO enthält § 68 GKG keinen Ausschluss der Beschwerde gegen die Wertfestsetzung eines Rechtsmittelgerichts (OLG Köln, MDR 2009, 1408 m.w.N.).
  • KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …

    Nach OLG Frankfurt a.M. ist es dabei ausreichend, wenn sich der Klagebegründung hinreichend entnehmen lasse, dass nur bestimmte Positionen den Hintergrund der Anfechtung bilden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2014 - 19 W 22/14;… vgl. zur weiteren Übersicht der diesbezüglichen Rechtsprechung auch Elzer, in: Elzer/Hügel, WEG, (2015), Vor §§ 43ff., Rn. 91;… Suilmann, in: Jennißen, WEG, 4. Auflage (2014), § 49a GKG, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14

    Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung

    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4;… Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (…OLG Frankfurt am Main, aaO).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14

    Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans

    Die Höhe dieses Bruchteiles bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; sofern keine abweichenden Anhaltspunkte - etwa wegen eines konkreten Streites über einzelne Positionen des Wirtschaftsplanes - gegeben sind, kann das Gesamtinteresse mit 20% bis 25% des Gesamtbetrages des Wirtschaftsplanes bewertet werden (Senatsbeschluss vom 12.05.2014, 19 W 22/14, WuM 14, 437;… OLG Stuttgart, ZMR 2012, 136 Rn. 14;… OLG Koblenz ZMR 2012, 457 Rn. 4;… ähnlich OLG Hamburg, ZMR 2010, 873, Rn. 3;… Niedenführ, a.a.O., Rn. 35, 23;… Suilmann, a.a.O. Rn. 16).
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