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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1176
BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juli 1990 - BReg. 2 Z 61/90 (https://dejure.org/1990,1176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das jahrelang praktiziert wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1041
  • WuM 1990, 453
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (5)

  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).

    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).

  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht …

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Hinzu kommt, daß der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. KG OLGZ 1987, 410/415; OLGZ 1989, 305/307 f.).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Auch darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Zweckbestimmung; dem widerspricht eine Nutzung der Speicherräume als Wohnung (BayObLGZ 1987, 78/84; BayObLG …
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
    Die Amtsermittlungspflicht endet nämlich dort, wo ein Beteiligter es allein oder hauptsächlich in der Hand hat, Tatsachen und Beweismittel für eine ihm günstige Entscheidung beizutragen (Palandt/Bassenge § 43 WEG Anm. 4 c; BayObLG NJW-RR 1988, 1170).
  • LG Hamburg, 09.07.2014 - 318 S 120/13

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Räumung einer …

    Gegenstand der Verwirkung können dabei auch einzelne Ansprüche aus einem dinglichen Recht sein, ebenso Ansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG (…Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 105; OLG Celle NJW-RR 2007, 840 ff.; BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …

    Gegenstand der Verwirkung können auch einzelne Ansprüche aus einem dinglichen Recht sein (vgl. für den Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung nach dem Übergang der Nutzung von Räumen als Speicher zur Nutzung als Wohnung: BayObLG NJW-RR 1991, 1041).

    Das Landgericht hat jedoch übersehen, dass dann, wenn alle Wohnungseigentümer nach § 242 BGB einen Anspruch nach §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB verwirkt haben, der Sonderrechtsnachfolger an diese entstandene Rechtslage auch dann gebunden ist, wenn die Verwirkung aus dem Wohnungsgrundbuch nicht ersichtlich ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041;… Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. § 15 WEG Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Rn. 52 Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger - auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist - an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Recht hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183, 184; OLG Köln FGPrax 2006, 12, 13; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; Senat, Beschl. v. 08.03.2010 -20 W 324/06- ;… Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 46;… Weitnauer-Lüke: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 42;… Spielbauer/Then, aaO., § 15, Rdnr. 28;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 189).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines …

    Zwar mag im Einzelfall ein Wohnungseigentümer an der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach Treu und Glauben gehindert sein, wenn das Begehren deshalb gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstößt, weil etwa die Rechtsverletzung auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht, den der Anspruchsinhaber bzw. sein Rechtsvorgänger ausdrücklich gebilligt und auf den der Anspruchsgegner sich eingerichtet hat (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 1996, 92; BayObLG NJW-RR 1991, 1041;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 35).

    Für die Unterlassungsansprüche gilt dies jedenfalls dann, wenn die Rechtsverletzung - wie im vorliegenden Fall die Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken - auf einem bestimmten abgeschlossenen Eingriff beruht (OLG Celle ZMR 2004, 689 unter Hinweis auf BayObLG NJW-RR 1991, 1041; WuM 1993, 558).

  • LG Frankenthal, 29.05.2013 - 2 S 161/12

    Verjährung des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung eines …

    Unerheblich ist auch, ob sich ein Sonderrechtsnachfolger eine einmal eingetretene Verwirkung eines Rechts grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss (so, soweit ersichtlich allerdings nur in WEG-Fällen, die Rechtsprechung zahlreicher Obergerichte; vgl. hierzu: die Nachweise bei MüKo aaO. und bei Bamberger/Roth aaO. sowie etwa BayObLG NJW-RR 1991, 1041 f, OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734 ff , OLG Köln FGPrax 2006, 12 [OLG Köln 30.09.2005 - 16 Wx 37/05] f).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …

    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Anspruch, z.B. ein Unterlassungsanspruch wegen einer nicht zulässigen Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum, gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt ist, dies für und gegen einen Sondernachfolger wirkt (BayObLG WuM 1990, 453).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041 ) müßten sich die Antragsteller als Sondernachfolger eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs ihrer Rechtsvorgänger entgegenhalten lassen.

    Voraussetzung einer Verwirkung (§ 242 BGB ) ist, daß seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandsmoment); erforderlich ist dazu, daß sich der Verpflichtete auf Grund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; 1991, 1041; WuM 1992, 206, 392).

    Anders als in dem von den Antragsgegnern angeführten Senatsbeschluß vom 19.7.1990 (NJW-RR 1991, 1041 ) liegen hier keine Eigentümerbeschlüsse vor, die sich mit der Nutzung des Dachraums wenigstens mittelbar befassen und Grundlage für einen Vertrauensschutz sein könnten.

  • BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90

    Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

    Zur Begründung (abgedruckt in WuM 1990, 453 ff. mit Anm. Otto, ZMR 1991, 62 f.) hat es ausgeführt: Dem Bundesgerichtshof sei zwar darin zu folgen, daß bei gewerblicher Zwischenvermietung der Kündigungsschutz des Untermieters gegenüber dem Eigentümer dadurch zu bewerkstelligen sei, daß sich der Untermieter bei einer Kündigung des Eigentümers auf rechtsmißbräuchliches Verhalten berufen könne.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 24 U 31/06

    Verwirkung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines Grundstückseigentümers auf …

    Rechtsnachfolger können das Recht nicht frei von der mit seiner Verwirkungen begründeten Belastung erwerben (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 1998, 802; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass der Sonderrechtsnachfolger bei seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben kann als seinem Rechtsvorgänger zustanden (BayObLG NJW-RR 1991, 1041).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des …

  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …

  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch …

  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger …

  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 11 U 140/04

    Verwirkung im Grundstücksrecht

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97

    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung …

  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung …

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 236/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei verbrauchsabhängige Abrechnung von …

  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 95/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Nutzungsunterlassung - Nutzung eines Ladens …

  • OLG Köln, 25.07.1997 - 16 Wx 77/97

    Unzulässige Erweiterung der Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

  • LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21

    Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung …

  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 79/02

    Zahlungsverzug des Wohnungseigentümers gegenüber Verwalter - rückwirkende …

  • OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97

    Errichtung einer Garage auf einem vormaligen Kraftfahrzeugstellplatz; …

  • OLG Köln, 04.04.1997 - 16 Wx 35/97
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 118/94

    Verlangen, eine bauliche Veränderung zu beseitigen

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