Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 06.02.1991 - 33 C 3561/89 - 28 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 33 C 3561/89 - 28 (https://dejure.org/1991,6623)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mangel der Mietsache; Mängelbeseitigungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Widerklage; Sanierungsmaßnahmen; Duldungspflicht des Mieters; Schwammbefall
Papierfundstellen
- WuM 1992, 12
Wird zitiert von ...
- KG, 05.08.2004 - 8 W 48/04
Bestimmtheit des Klageantrags: Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung durch …
Vielmehr hätte im Klageantrag der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden müssen (vgl. so auch AG Frankfurt, Urteil vom 06. Februar 1991, WuM 1992, 12; LG Hamburg WuM 1990, 18; 1992, 121).
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