Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geringfügigkeit der baulichen Veränderung im Wohnungseigentumsrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch von Wohnungseigentümer gegen Teileigentümer auf Beseitigung einer von einem Raum des Teileigentums im Keller des Hauses zum Lichthof führenden Tür und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Anspruchs auf Beseitigung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.05.1990 - 20 T 5/89
- OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90
Papierfundstellen
- WuM 1992, 87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89
Deckendurchbruch; Wohnungseigentümer; Zustimmung; Decke; Durchbruch; Verbindung
Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90
Im Bereich von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann nämlich ein Anspruch auf Beseitigung von unzulässigen baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum, um die es hier geht, von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden (KG NJW-RR 90, 334;… Henke-Niedenführ-Schulze, WEG , § 43 Rn. 21). - BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus
Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90
Eine Berechtigung zu einer Nutzung des Teileigentums in weitergehendem Umfang als bisher bestehend, insbesondere in Richtung auf eine Verwendung der Räume zum Wohnen oder zur Ausübung von Gewerbe oder Beruf (laut § 8 der Teilungserklärung zustimmungsbedürftig) oder eine hier erhebliche Erleichterung einer entsprechenden Umwandlung (vgl. BayObLG ZMR 83, 34; NJW-RR 87, 717/719) ergibt sich aus der Zulassung der vorliegend umstrittenen baulichen Veränderungen in diesem Verfahren nicht.
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272, 273; WE 1995, 159, 160; FGPrax 1999, 53; OLG Hamburg, WE 1987, 161; WuM 1992, 87; OLG Köln, DWE 1988, 24, 25; KG, WE 1992, 285; GE 1993, 925; NJW-RR 1993, 909, 910; 1997, 587, 589; OLG Düsseldorf, ZMR 1993, 581, 582; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 70, 122; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 WEG Rdn. 123; Palandt/Bassenge, aaO, § 22 WEG Rdn. 11; Weitnauer/Lüke, aaO, § 22 Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 22 WEG Rdn. 30; Niedenführ/Schulze, aaO, § 22 WEG Rdn. 22; Erman/Ganten, BGB, 9. Aufl., § 22 WEG Rdn. 3; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 6; Röll, MittBayNot 1996, 275, 276; ders. WE 1998, 367, 368). - BayObLG, 14.01.1999 - 2Z BR 125/98
Durchbruch durch eine tragende Wand als bauliche Veränderung
Andererseits hat die Rechtsprechung Eingriffe in tragende Wände, insbesondere auch Außenwände, ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zugelassen oder für möglicherweise zulässig gehalten (vgl. OLG Köln DWE 1988, 25; OLG Hamburg WuM 1992, 87 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 581 f.; KG FGPrax 1997, 55 ).
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