Rechtsprechung
| BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien
Papierfundstellen
- WuM 1992, 88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
"Nachteil« im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG kann auch die ungünstige Veränderung (Beeinträchtigung) des architektonischen Gesamtbildes einer Wohnanlage sein, soweit es sich dabei nicht um eine ganz unerhebliche Verschlechterung handelt (BGHZ 73, 196/202; BayObLG WuM 1987, 327 ; 1990, 610/611; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 64; weitergehend - jede Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks als Nachteil - OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; ZMR 1989, 228). - BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91
Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs. …
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
Da demnach nicht alle nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer zugestimmt haben, hat das Landgericht den Eigentümerbeschluß zu Recht für ungültig erklärt, ohne daß es darauf ankäme, ob der Gegenstand überhaupt der Beschlußfassung zugänglich war (vgl. BayObLG WuM 1991, 448/449). - OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80
Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung …
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
Eine Abwägung zwischen dem Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG und den Vorteilen, die einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung erzielen, findet nach der gesetzlichen Regelung nicht statt (vgl. den bereits erwähnten Senatsbeschluß vom 14.3.1991; a.A. wohl LG Bad Kreuznach DWE 1984, 127; vgl. auch OLG Köln NJW 1981, 585).
- BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87
Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon; …
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
"Nachteil« im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG kann auch die ungünstige Veränderung (Beeinträchtigung) des architektonischen Gesamtbildes einer Wohnanlage sein, soweit es sich dabei nicht um eine ganz unerhebliche Verschlechterung handelt (BGHZ 73, 196/202; BayObLG WuM 1987, 327 ; 1990, 610/611; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 64; weitergehend - jede Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks als Nachteil - OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; ZMR 1989, 228). - OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87
Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
"Nachteil« im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG kann auch die ungünstige Veränderung (Beeinträchtigung) des architektonischen Gesamtbildes einer Wohnanlage sein, soweit es sich dabei nicht um eine ganz unerhebliche Verschlechterung handelt (BGHZ 73, 196/202; BayObLG WuM 1987, 327 ; 1990, 610/611; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 64; weitergehend - jede Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks als Nachteil - OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; ZMR 1989, 228). - OLG Frankfurt, 18.11.1982 - 20 W 712/82
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
"Nachteil« im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG kann auch die ungünstige Veränderung (Beeinträchtigung) des architektonischen Gesamtbildes einer Wohnanlage sein, soweit es sich dabei nicht um eine ganz unerhebliche Verschlechterung handelt (BGHZ 73, 196/202; BayObLG WuM 1987, 327 ; 1990, 610/611; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 64; weitergehend - jede Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks als Nachteil - OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; ZMR 1989, 228). - BayObLG, 14.03.1991 - BReg. 2 Z 168/90
Auszug aus BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
a) Das Anbringen von Außenjalousien oder Außenrolläden ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (Senatsbeschluß vom 14.3.1991 BReg. 2 Z 168/90; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26.3.1990 3 Wx 585/89, zitiert in DWE 1990, 137).
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92 Ein solcher Nachteil kann auch dienicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG WuM 1992, 88 m. w. Nachw.).
Eine Abwägung zwischen dem Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer und den Vorteilen, die ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Massnahme erzielt, findet nach der gesetzlichen Regelung nicht statt (BayObLG WuM 1992, 88 ; vgl. auch-BayObLG WE 1992, 138 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358;… einschränkend LG Bad Kreuznach DWE 1984, 127 in Widerspruch zu BayObLG, jeweils aaO).
- LG Bamberg, 11.11.2009 - 2 S 3/09
Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und …
7 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes stellt das Anbringen von Außenjalousien stets eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 I 1 WEG dar, und eine Abwägung zwischen den mit der Baumaßnahme verbundenen Vor- und Nachteilen findet nicht statt (vgl. BayObLG WuM 1992, 88; ebenso OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).8 Mit dem hier beabsichtigten Anbringen von Außenjalousien soll ein solcher neuer Zustand geschaffen werden, und dies würde eine auf Dauer angelegte Veränderung der Fassade des Gebäudes darstellen (st. Rspr. des BayObLG, vgl. Beschl. v. 14.3. 1991, BReg. 2 Z 168/90, und Beschl. v. 14.11.1991 in WuM 1992, 88; OLG Düsseldorf NZM 2001, 243).
Denn damit ist das Oberlandesgericht ohne weitere Begründung von der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes abgewichen, wonach das erstmalige Anbringen von Außenjalousien stets eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 I 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG WuM 1992, 88 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 Wx 9/96 zu 1 überwiegen (vgl. BayObLG, WuM 1992, 88).
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