Rechtsprechung
| BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückbau neu eingebrachter Fenster und Türen bzw. eines Balkons ins Gemeinschaftseigentum; Einbau neuer Fenster und Türen als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen; Beeinträchtigung des Eigentums des Miteigentümers durch die baulichen Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 153/90
- LG München II, 03.11.1993 - 6 T 842/91
- BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93
Papierfundstellen
- WuM 1994, 564
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90
Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung; …
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143). - BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85
Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung; …
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
- OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06
Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift …
Die Feststellung von Tatsachen und die Würdigung von Beweisen kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht ist (§ 12 FGG), ob bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt sind (§ 25 FGG), ob die Beweisaufnahme in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt und ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind (z.B. BayObLG WuM 1994, 564/565;… Niedenführ/Schulze WEG § 45 Rn. 46;… Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42). - OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters …
Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
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