Rechtsprechung
| LG München I, 07.02.1995 - 29 O 12882/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.02.1995 - 29 O 12882/93
- OLG München, 24.03.1995 - 21 W 1088/95
Papierfundstellen
- WuM 1995, 197
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 3 W 3/96
Gegenstandswert bei Räumung einer Mietwohnung
a) Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 57 Abs. 2 BRAGO (durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 vom 24.06.1994 - BGBl 1, 1325) bemisst sich der Gegenstandswert, der den Anwaltsgebühren für die Räumungs- und Herausgabezwangsvollstreckung zugrunde zulegen ist, nach dem Wert der herauszugebenden Sache, also dem Verkehrswert des zu räumenden Objektes (so die überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung: LG München I bestätigt durch OLG München, JurBüro 1995, 482 = WuM 1995, 197 ; AG Sinzig, DGVZ 1995, 61 = JurBüro 1995, 482 ; Donnerbauer, WuM 1994, 597). - OLG Düsseldorf, 30.05.1996 - 10 W 51/95
Streitwert für Anwaltstätigkeit bei Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel
Eine Auffassung verweist auf den Wortlaut des § 57 Abs. 2 S. 1 BRAGO (so LG München in der vom OLG München bestätigten Entscheidung JurBüro 1995, 482 ; LG Dortmund Rpfleger 1996, 212; Schneider Rpfleger 1996, 180; siehe auch Donnerbauer WuM 1994, 597).Der Verkehrswert, auf den es nach der Gegenauffassung ankommt, wird sich vielfach (wenn man nicht auf "Faustregeln" wie etwa den 17fachen Jahresbetrag der Miete - so LG München JurBüro 1995, 482 und Schneider Rpfleger 1996, 180, 183 - abstellen will) nur nach Einholung eines Sachverständigengutachtens bestimmen lassen (vgl. AG Koblenz JurBüro 1995, 483 ).
- LG Detmold, 17.01.1996 - 2 T 3/96
Gegenstandswert bei Räumungsvollstreckung
1.) Die Kammer folgt nicht der von dem LG München I - JurBüro 1995, 482 -, dem AG Sinzig - DGVZ 1995, 61 und Daunenhauer - WM 1994, 587 - vertretenen Auffassung, dass der Streitwert einer Räumungszwangsvollstreckung gemäß § 57 Abs. 2 BRAGO immer nach dem Verkehrswert des Grundstücks oder des zu räumenden Grundstücksteils zu bestimmen ist.
- KG, 05.03.1996 - 1 W 990/96
Gegenstandswert für Rechtsanwaltsgebühren bei Räumungsvollstreckung
Wenn man allein auf den Wortlaut der Gesetzesänderung und auf das in der amtlichen Begründung hervorgehobene formale Regelungsprinzip abstellen würde, könnte die Auffassung gerechtfertigt sein, der Gegenstandswert für eine Räumungsvollstreckung in Bezug auf Mietraum bestimme sich nach dem wie auch immer zu bestimmenden Wert des Mietobjektes, ohne dass eine Heranziehung des § 16 Abs. 2 GKG zulässig wäre (so LG München, JurBüro 1995, 482 bestätigt durch OLG München, ZAP 1995, 394 LS; AG Sinzig, JurBüro 1995, 482 ; Lappe, ZAP 1994, 743, 748; Donnerbauer, WuM 1994, 597; Schneider, Rpfleger 1995, 318, 320; a.M.: AG Koblenz, JurBüro 1095, 483; Mümmler, JurBüro 1995, 453;… zweifelnd Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 57 Rdn. 16). - LG Zweibrücken, 19.02.1996 - 3 T 171/95
Gegenstandswert bei Räumungsvollstreckung hinsichtlich einer Mietwohnung
Unter Berufung auf den Wortlaut der Vorschrift wird nunmehr die Meinung vertreten, dass bei der Vollstreckung eines Urteils auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles nach Beendigung des Miet oder Pachtverhältnisses für die Gebühr nach § 57 Abs. 1 BRAGO der Verkehrswert des zu räumenden und herauszugebenden Objektes zugrunde zulegen sei (LG München, JurBüro 1995, 482 , bestätigt durch OLG München, Beschluss vom 24.03.1995 - 21 W 1088/95 - AG Sinzig, JurBüro 1995, 482 ; LG Köln, DGVZ 1995, 153; a.A. AG Koblenz, JurBüro 1995, 483 , Mümmler, JurBüro 1995, 453). - LG Koblenz, 15.01.1996 - 6 T 138/95
Streitwert bei Räumungsvollstreckung
Dies rechtfertigt es, im Falle einer Räumungsvollstreckung nach Beendigung eines Mietverhältnisses den wert der herauszugebenden Sache nicht nach dem verkehrswert zu bestimmen (so aber LG München, JurBüro 1995, 482 ; AG Sinzig, JurBÜro 1995, 482), sondern nach dem beschriebenen Nutzungswert (so im Ergebnis auch LG Köln, DGVZ 1995, 153; Mümmler, JurBüro 1995, 453). - LG Stendal, 24.06.1997 - 25 T 188/96
Gegenstandswert bei Räumungsvollstreckung
Ungeachtet des Wortlautes des § 57 Abs. 2 Satz 1 BRAGO , demzufolge sich der Gegenstandswert nach dem Wert der herauszugebenden Sache bestimmt, entspricht der Gegenstandswert in der Vollstreckung eines Räumungs- und Herausgabeanspruches hinsichtlich einer Mietwohnung nicht etwa dem vollen Verkehrswert der Wohnung (so aber LG München I, WuM 1995, 197 f.; AG Sinzig, DGVZ 1995, 61 f.), sondern ist - wie vor der Neufassung des § 57 Abs. 2 BRAGO - nach § 16 Abs. 2 GKG zu berechnen (LG Köln, DGVZ 1995, 183; AG Koblenz, DGVZ 1995, 94). - LG Arnsberg, 23.11.1995 - 6 T 460/95
Gegenstandswert bei Räumung einer Mietsache
Der gegenteiligen Auffassung des Landgerichtes München (WuM 1995, 197 ), wonach im Räumungsvollstreckungsverfahren ausnahmslos auf den Verkehrswert der herauszugebenden Sache abzustellen sei, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.01.1993 - 4 W 73/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Streitwerts nach § 16 Gerichtskostengesetz (GKG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.09.1992 - 327 O 197/92
- OLG Hamburg, 08.01.1993 - 4 W 73/92
Papierfundstellen
- WuM 1995, 197
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
Gebührenwert bei Räumungsklagen
Auszug aus OLG Hamburg, 08.01.1993 - 4 W 73/92
Beruft sich nämlich, wie hier, der Beklagte in solchen Fällen Einredeweise auf einen Mietvertrag, so kommt die Regelung des § 16 GKG zur Anwendung (vgl. BGHZ 48, 177;… Schneider, Streitwertkommentar, 9. Aufl., Rdn. 2952, 2971, 2972 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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