Rechtsprechung
| BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 25/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGStGB Art. 9 Abs. 1; ZPO § 890
Verjährung vor Ergehen eines Ordnungsmittelbeschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - II 124/90
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7913/91
- BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 25/95
Papierfundstellen
- WuM 1995, 443
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
Auszug aus BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 25/95
Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 Abs. 1 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLGZ 1988, 440/441).
- BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06
Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der …
Die Frage, ob dieses Vollstreckungshindernis besteht, ist nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB zu beurteilen (vgl. BGHZ 161, 60, 63; BayObLG WuM 1995, 443 f.). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04
Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
a) Für die Ordnungsmittel des § 890 ZPO gilt die Regelung des Art. 9 EGStGB (vgl. BayObLG WuM 1995, 443 f.; OLG Düsseldorf WRP 2002, 464 465; OLG Hamm MDR 1978, 765; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 725;… Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 890 Rn. 15;… Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 890 Rn. 24; Ott, NJW 1977, 286 ff.; Pastor, WRP 1975, 403 ff.). - LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 4a O 40/10
Statthaftigkeit der Vollstreckungsgegenklage i.R.d. Justizbeitreibungsordnung
Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, ob es sich bei der Vollstreckungsverjährung überhaupt um eine Einwendung im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO handelt, die den Anspruch auf Zahlung von Ordnungsgeld selbst betrifft, da die Vollstreckungsverjährung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 ein vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu beachtendes Vollstreckungshindernis darstellt (BayObLG WuM 1995, 443; für die Verfolgungsverjährung: BGH NJW-RR 2007, 863, 864 und LG Düsseldorf InstGE 6, 293, 294 - Polyurethanhartschaum). - LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10
Tebuconazole II
Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, ob es sich bei der Vollstreckungsverjährung überhaupt um eine Einwendung im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO handelt, die den Anspruch auf Zahlung von Ordnungsgeld selbst betrifft, da die Vollstreckungsverjährung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 ein vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu beachtendes Vollstreckungshindernis darstellt (BayObLG WuM 1995, 443; für die Verfolgungsverjährung: BGH NJW-RR 2007, 863, 864 und LG Düsseldorf InstGE 6, 293, 294 - Polyurethanhartschaum).
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