Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.08.1994 - 3 W 25/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10215
OLG Bremen, 16.08.1994 - 3 W 25/94 (https://dejure.org/1994,10215)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.08.1994 - 3 W 25/94 (https://dejure.org/1994,10215)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. August 1994 - 3 W 25/94 (https://dejure.org/1994,10215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1994 - 3 W 25/94
    Nach Ablauf der Frist ist der Beschluß, mag er auch mangelhaft sein, als gültig und verbindlich für und gegen alle Wohnungseigentümer, den Verwalter und, soweit Außenwirkung eintritt, auch gegenüber Dritten anzusehen, es sei denn, er ist wegen Verstoßes gegen §§ 134 oder 138 BGB nichtig (vgl. BGH NJW 1970, 1316; BGHZ 74, 258; 267 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 30/78] ; BayObLG 75, 284, 286; Weitnauer, WEG, § 23 RN 10).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1994 - 3 W 25/94
    Nach Ablauf der Frist ist der Beschluß, mag er auch mangelhaft sein, als gültig und verbindlich für und gegen alle Wohnungseigentümer, den Verwalter und, soweit Außenwirkung eintritt, auch gegenüber Dritten anzusehen, es sei denn, er ist wegen Verstoßes gegen §§ 134 oder 138 BGB nichtig (vgl. BGH NJW 1970, 1316; BGHZ 74, 258; 267 [BGH 10.05.1979 - VII ZR 30/78] ; BayObLG 75, 284, 286; Weitnauer, WEG, § 23 RN 10).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …

    Würden die Beschlüsse durch Abweisung der Beschlussanfechtungsklage bestandskräftig und ergäbe ihre Auslegung, dass sie dem Kläger die Vermietung seiner Wohnungen an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste untersagen, stünde die Unterlassungspflicht im späteren Unterlassungsklageprozess fest (vgl. BayObLG WE 1995, 187; OLG Bremen WuM 1995, 58, 59; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103;… wohl auch Merle in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 23 Rdn. 197).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …

    Es sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 16. August 1994 (WuM 1995, 58) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 8. September 2003 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt des Oberlandesgericht Bremen in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 16. August 1994 (aaO) die Auffassung, ein Verstoß gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit führe lediglich zur Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG und könne nach Eintritt der Bestandskraft nicht mehr geltend gemacht werden.

  • OLG Schleswig, 08.09.2003 - 2 W 103/03
    Der Senat sieht sich jedoch an einer solchen Entscheidung gehindert, weil er damit von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des OLG Bremen (WuM 1995, 58) abweichen würde.

    Das OLG Bremen (WuM 1995, 58) und im Ergebnis auch das LG (wohl auch das OLG Hamm, DWE 2002, 106 und DWE 2002, 142) vertreten demgegenüber die Auffassung, dass unangefochten gebliebene Beschlüsse für die zurzeit der Beschlussfassung bereits zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer auch dann verbindlich sind, wenn sie dadurch in ihrem Recht auf Informationsfreiheit verletzt werden.

    Aus diversen veröffentlichten Entscheidungen (insbesondere auch der des OLG Bremen, WuM 1995, 58) ergibt sich, dass beeinträchtigte Wohnungseigentümer Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft häufig nicht innerhalb der Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG anfechten.

  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Der Beschluss kann zum einen so verstanden werden, dass der betroffene Wohnungseigentümer durch ihn konstitutiv, also unabhängig von möglichen gesetzlichen Ansprüchen der einzelnen Eigentümer, zur Beseitigung verpflichtet werden, mithin ein eigenständiger Anspruch begründet werden soll (…BayObLG a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; vgl. auch OLG Bremen WuM 1995, 58; OLG Hamburg ZMR 2003, 447).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bremen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht