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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6241
BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95 (https://dejure.org/1995,6241)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1995 - 2Z BR 66/95 (https://dejure.org/1995,6241)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 2Z BR 66/95 (https://dejure.org/1995,6241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sondereigentumszutritt statt teuere Gerüstaufstellung und Eigenarbeitspflicht bei Instandsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677; WEG § 14 Nr. 4, § 21 Abs. 2
    Betreten und die Benutzung der in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung im Falle der Verursachung von Wasserschäden in einer Wohnung und auf den zu dieser Wohnung gehörenden Terassen auf Grund von Baumängeln am Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 728
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95
    Über den Anteil hinaus, den sich die Antragsgegner von vornherein abziehen lassen müssen (vgl. BayObLGZ 1986, 322, 326), besteht auch kein Anspruch der Antragsteller auf Erstattung der Kosten, die durch das Ab- und Zurücktransportieren der Blumentröge entstanden sind.

    Dies schließt zwar Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht aus (BayObLGZ 1986, 322, 326).

  • BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95
    Deren Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163;… Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 19; Keidel Kuntze FGG 13.Aufl. Rn.47, jeweils zu § 27 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 106/97

    Gemeinschaftseigentum an abgehängter Dachraumdecke - Ansprüche des …

    Die Regelung des § 21 Abs. 2 WEG schließt Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen Wohnungseigentümer aus Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BayObLG WuM 1995, 728).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Dies schließt zwar Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus (BayObLG WuM 1995, 728/730).
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz …

    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111;… Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
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