Rechtsprechung
| BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 16; BGB § 242
Kostenverteilungsschlüssel; grobe Unbilligkeit; Anspruch auf Änderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu grob unbilligen, gegen Treu und Glauben verstoßenden Ergebnissen führt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen - 4 T 1471/94
- BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94
Papierfundstellen
- WuM 1997, 61
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94
Die Größe der einzelnen Miteigentumsanteile kann grundsätzlich unabhängig von der Größe und dem Wert des einzelnen Wohnungseigentums festgelegt werden (BayObLGZ 1991, 396/398).Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f; KG WuM 1991, 366).
Zu berücksichtigen ist grundsätzlich zwar auch das dem Antragsgegner zustehende Baurecht (BayObLGZ 1991, 396/399).
d) Der Antragsgegner könnte somit eine nach Treu und Glauben ausgestaltete, von der im Gesetz und in der Teilungserklärung getroffenen Regelung abweichende Kostenverteilung unmittelbar durch gerichtliche Entscheidung verlangen (vgl. BayObLGZ 1991, 396/398).
- BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93
Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf …
Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f; KG WuM 1991, 366).Bei der Prüfung fällt zwar grundsätzlich auch ins Gewicht, ob dem Wohnungseigentümer beim Erwerb des Wohnungseigentums der Verteilungsschlüssel bekannt war und ob er sich deswegen auf ihn einstellen konnte (BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.).
- KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …
Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f; KG WuM 1991, 366).
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
aa) Eine grobe Unbilligkeit ist angenommen worden bei einer Kostenmehrbelastung von 253 % (BayObLGZ 1991, 396, 399), von 171 % (BayObLGZ 1987, 66, 69 f.), von 87, 5 % (BayObLG, WuM 1997, 61, 62) sowie dann, wenn das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 886). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Schließlich hat es auch berücksichtigt, dass die zuletzt genannten Umstände nicht überbewertet werden dürfen, wenn sich die ursprünglich vereinbarte Regelung von Anfang an oder auf Grund nach der Aufteilung in Wohnungseigentum eingetretener Umstände als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).Rn. 21 (aa) Zwar ist die Frage, ob eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen, bei der ein Eigentümer eine erheblich höhere Last als bei einer Verteilung nach den Nutzflächen tragen muss, unangemessen ist, danach zu beurteilen, ob die auf die einzelnen Miteigentümer entfallenden Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch ihr Eigentum verursachten Kosten stehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61).
- OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06
Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach …
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der in der Teilungserklärung angegebene Miteigentumsanteil nicht sachgerecht war, da nichts dafür ersichtlich ist, dass ein Festhalten an dem darauf beruhenden Kostenverteilungsschlüssel aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu grob unbilligen, gegen Treu und Glauben verstoßenden Ergebnissen führt, das die Antragsgegner berechtigen würde, dem Zahlungsbegehren den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenzuhalten (vgl. BayObLG WuM 1997, 61).(3) Der Einwand, die mit der Sonderumlage finanzierten Arbeiten seien zum Teil nicht am Gemeinschaftseigentum, zum Teil mangelhaft ausgeführt worden oder gingen über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus, berührt die Zahlungsverpflichtung, die sich aus dem bestandskräftigen Umlagebeschluss ergibt, nicht (BayObLG WuM 1997, 61).
- OLG München, 09.03.2007 - 34 Wx 4/07
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltung und Instandsetzung …
Diese Abweichungen können, isoliert betrachtet, eine grobe Unbilligkeit begründen (vgl. BayObLG WuM 1997, 61/62: Abweichung um 87, 5 %). - KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen …
Rn. 11 5. Der Antragsteller kann auch nicht geltend machen, dass - wenn in mehreren Bauabschnitten Wohnungseigentum errichtet und dann ein Bauabschnitt nicht mehr verwirklicht wird - eine Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels von der Rechtsprechung (BayObLGRep. 1995, 33 = WuM 1997, 61) anerkannt wird. - BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96
Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche …
Soweit sich aus dem vom Landgericht angeführten Beschluß des Senats vom 2.2.1995, 2Z BR 131/94 (Leitsatz abgedruckt in DWE 1995, 85 etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de
WEG § 16
Wohngeld; Wohngeldanspruch; Sonderumlage; mangelhafte Instandsetzung; Gewährleistungsrecht - rechtsportal.de
WEG § 16 Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung der konkreten Zahlungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers durch einen Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage; Grundlagen der Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
- archive.org (Pressemitteilung)
Die Zahlung von Sonderumlagen kann nicht wegen Mängeln der Handwerkerleistung verweigert werden
Verfahrensgang
- AG München - II 550/95
- AG München, 28.12.1995 - UR II 550/95
- LG München I, 17.07.1996 - 1 T 3216/96
- BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96
Papierfundstellen
- WuM 1997, 61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91
Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines …
Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96
Aus ihm läßt sich anhand der nach der Gemeinschaftsordnung für die Kostenverteilung maßgebenden Miteigentumsanteile (vgl. BayObLG NJW 1993, 603 ) der auf die Antragsgegnerin entfallende Betrag ohne weiteres errechnen. - BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96
Erst durch ihn wird die konkrete Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers verbindlich festgelegt (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ). - BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96
Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil
- BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an …
Der Senat hat es aber in Sonderfällen, insbesondere bei Beschlüssen über eine Sonderumlage, für zulässig erachtet, dass der Eigentümerbeschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln ist (BayObLG WuM 1997, 61, NZM 1998, 337; so auch KG NJW-RR 1991, 912, WuM 2002, 565). - LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09
Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer …
Die Schuld besteht unabhängig davon, ob die Auftragsvergabe im Innenverhältnis pflichtwidrig war oder nicht bzw. ob die Auftragsdurchführung fehlerhaft war oder nicht (BayObLG WuM 1997, 61;… Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 34).
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