Rechtsprechung
| BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 22, 14; BGB § 1004
Fenster; Tür; Austausch; Ersetzung; bauliche Veränderung; Zustimmung; Rechtsmißbrauch; Beseitigungsverlangen; Wiederherstellungsanspruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; WEG § 22 Abs. 1, § 14 Nr. 1
Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt Fenster - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedürftigkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums i.S.d. Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht bei dadurch entstandenen erheblichen Qualitätseinbußen; Mehrbenutzung eines Gartens trotz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum
Verfahrensgang
- AG Regensburg - 13 UR II 9/96
- LG Regensburg, 09.06.1997 - 7 T 8/97
- BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 444 (Ls.)
- WuM 1998, 116
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
Bei der Frage des Rechtsmißbrauchs ist zum Nachteil der Antragsgegner auch zu berücksichtigen, daß sie die baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums eigenmächtig und zu einem Zeitpunkt vorgenommen haben, als der Unterlassungsantrag der Antragsteller bereits rechtshängig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; 1993, 337 f.). - BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
a) Zu Recht hat das Landgericht im Anschluß an das Amtsgericht den Anspruch der Antragsteller auf Wiederherstellung des früheren Zustands bejaht; der Anspruch ergibt sich aufgrund des Eingriffs der Antragsgegner in das gemeinschaftliche Eigentum aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 sowie aus § 823 Abs. BGB (vgl. BayObLG WuM 1995, 674 ). - BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
Bei der Frage des Rechtsmißbrauchs ist zum Nachteil der Antragsgegner auch zu berücksichtigen, daß sie die baulichen Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums eigenmächtig und zu einem Zeitpunkt vorgenommen haben, als der Unterlassungsantrag der Antragsteller bereits rechtshängig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; 1993, 337 f.). - BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 2 Z 45/91
Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97
Dafür spricht schon der Eingriff der Antragsgegner in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1490 f.; WE 1991, 256 f.).
- OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
Zur Zulässigkeit der Durchführung baulicher Veränderungen an Wohneigentum - hier: …
Die Kammer sehe jedenfalls aufgrund der überreichten Lichtbilder eine erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes des Gebäudes als gegeben an [vgl. BayObLG WuM 1998, 116].Dies gilt um so mehr als durch einen dauerhaften unmittelbaren Zugang vom Wohnbereich zum Garten typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als bei einem nur auf Umwegen zu erreichenden Garten (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833; BayObLG NZM 1998, 444;… Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflge 2005 § 22 Rdz 14).
- BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00
Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung …
c) Die Ersetzung eines schmalen Oberlichtfensters durch ein größeres Fenster hat das Landgericht zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116 und ZMR 1999, 781); davon gehen auch die Antragsgegner aus.Auch dies ist ein Nachteil, den die Antragsteller nicht hinzunehmen brauchen (vgl. BayObLG WuM 1998, 116).
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …
a) Das Landgericht hat den Umbau des Antragsgegners zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG ZMR 1996, 618/619 und WuM 1998, 116). - LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11
Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage …
Rn. 17 Der Ausbau eines Fensters und dessen Ersetzung mit Vergrößerung des Mauerdurchbruchs durch eine Terrassentür ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i. S. v. § 22 Abs. 1 WEG, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (…Niedenführ-Vandenhouten, 9. Aufl., § 22 WEG, Rz. 37; HansOLG, ZMR 1992, 118; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 264; BayObLG, WuM 1998, 116).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Bremen, 15.05.1997 - 2 T 126/97 b |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 22, 14
Einbau; Dachfenster; bauliche Veränderung; Zustimmung; Erfordernis - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 116
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".