Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds. eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird; §§ 45 Abs. 3 WEG; 887, 888 Abs. 1 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 888, 887
Verwalter; Jahresabrechnung; Titel; Vollstreckungstitel; unvertretbare Handlung; vertretbare Handlung; Vollstreckung; Rechnungslegung; Rechenschaftspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 375
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters …
Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283;… Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).Rn. 25 (3) Gegen die Annahme, die Jahresabrechnung könne nur von dem Verwalter erstellt werden, der die Verwaltung geführt hat, spricht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht, dass bei einem Verwalterwechsel während des Kalenderjahres nach überwiegender Meinung (…vgl. Bärmann/Becker aaO § 28 Rn. 110 mwN) nicht der alte, sondern der neue Verwalter die Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr zu fertigen hat (OLG Köln, WuM 1998, 375, 377; Timme, NJW 2006, 2668, 2670; aA BayObLG…, Beschluss vom 15. November 1988 - BReg 2 Z 142/87, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842, 843, jeweils mwN).
- OLG Rostock, 12.10.2005 - 6 W 53/05
Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung - Unvertretbare …
Entscheidend dafür ist allein der Inhalt des Vollstreckungstitels, der erforderlichenfalls durch Auslegung der Entscheidungsformel unter Berücksichtigung der Gründe der im Erkenntnisverfahren ergangenen Entscheidung und gegebenenfalls auch der Gründe der sie bestätigenden oder modifizierenden Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen zu ermitteln ist (vgl. OLG Köln WuM 1998, 375; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 354).Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. OLG Köln, WuM 1998, 375; BayObLGZ 1988, 413, 415; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171, 172;… Zöller/Stöber, 25. Aufl., § 888 Rn. 3;… Musielak/Lackmann, 4. Aufl., § 888 Rn. 5;… MüKo/Schilken, 2. Aufl., § 880 Rn. 4;… Stein/Jonas/Brehm, 22. Aufl., § 888 Rn. 5).
Beruft sich der zur Auskunftserteilung verurteilte Vollstreckungsschuldner aber darauf, er könne die Auskunft nur mit Hilfe eines Dritten erfüllen, dieser lasse es jedoch an der erforderlichen Mitwirkung fehlen und sei dazu weder bereit noch verpflichtet, hat der Vollstreckungsschuldner substantiiert darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (OLG Köln OLGR Köln 1995, 29; OLG Köln WuM 1998, 375; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171, 172).
- BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber …
cc) Nach anderer Ansicht ist die Rechnungslegung nach § 28 Abs. 4 WEG eine nicht vertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird (KG NJW 1972, 2093; OLG Stuttgart Rpfleger 1973, 311; siehe auch OLG Köln WuM 1998, 375;… Weitnauer/ Hauger § 28 Rn. 38;… Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 28 Rn. 74;… Belz Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 251; Nieß NZM 1999, 832).Demnach erfordert die Erfüllung der Rechnungslegungspflicht im allgemeinen Kenntnisse, die nur der Verwalter selbst, nicht auch ein Dritter haben kann (siehe Nieß NZM 1999, 832 f.; ferner OLG Köln WuM 1998, 375/377).
- LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
Zwangsvollstreckung: Verurteilung eines Wohnungseigentumsverwalters zur …
Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung"). - OLG Köln, 03.06.2013 - 19 W 11/13 Vertretbar ist eine Handlung nur, wenn sie nicht ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängig ist, d.h. wenn sie nicht von einem Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich dadurch am wirtschaftlichen Erfolg und an dem Charakter der Leistung etwas ändert (OLG Köln, Beschluss vom 02.03.1998 - 2 W 201/97, 24 zitiert nach Juris).
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