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Rechtsprechung
   KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9679
KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97 (https://dejure.org/1998,9679)
KG, Entscheidung vom 30.03.1998 - 24 W 9038/97 (https://dejure.org/1998,9679)
KG, Entscheidung vom 30. März 1998 - 24 W 9038/97 (https://dejure.org/1998,9679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 II, 23 IV
    Aufhebungsanspruch betr. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebungsanspruch bezüglich vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses; Erkennbarkeit der Kostenverteilung; Abänderung eines Verteilungsschlüssels durch das Gericht; Bestandskraft eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses; Sondereigentum der im Grundbuch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1998, 137
  • ZMR 1998, 515
  • WuM 1998, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Ein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung eines durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß festgelegten Kostenverteilungsschlüssels (BGHZ 127, 99) jedenfalls dann nicht verlangen, wenn mit der Festlegung den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen wurde und sich diese Verhältnisse unterdessen nicht geändert haben.*).

    Haben dagegen die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluß geändert, so wird dieser bestandskräftig, wenn er nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 = ZMR 1995, 34 = WM 1995, 61 = WE 1995, 183 = GE 1994, 1383 = DWE 1994, 140).

    Ein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung eines durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß festgelegten Kostenverteilungsschlüssels (BGHZ 127, 99) jedenfalls dann nicht verlangen, wenn mit der Festlegung den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen wurde und sich diese Verhältnisse unterdessen nicht geändert haben.

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Demnach ist die Rechtsfrage offen, ob ein derartiger Mehrheitsbeschluß nur durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer oder durch neuerlichen Eigentümerbeschluß mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, der evtl. schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten muß (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979 = WE 1991, 132).

    Wenn ein erneuter Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine schon geregelte Angelegenheit schutzwürdrge Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten muß (BGHZ 113, 197), kann umgekehrt auch ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft eine Verwaltungsmaßenahme nur unter Beachtung von deren schutzwürdigen Belangen aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses verlangen.

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Die damit verbundene Abkoppelung der Kostenverteilung von den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsquoten ist unerheblich, weil die Größenverhältnisse zwischen Miteigentumsanteil einerseits und Größe, Wert und Bedeutung des Sondereigentums nach freiem Belieben festgesetzt werden können (BGH NJW 1976, 1976).

    Unberührt davon bleibt, daß Wohnungseigentümer untereinander und auch der Inhaber mehrerer Wohneinheiten ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungsetgentümer die ihnen zustehenden Miteigentumsquoten intern verändern dürfen (BGH NJW 1976, 1976), jedenfalls wenn dies ohne Einwirkung auf die Beitragspflichten und die Stimmrechte bleibt (…vgl. Palandt/Bassenge, BGB 56. Aufl., WEG § 12 Rdn. 3).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Die Ersetzung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer Änderung des Kostenverteilungsmaßstabes wird erst bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung wirksam und kann daher vorher nicht im Wege einer Einrede geltend gemacht werden (BGH NJW 1995, 2791).
  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 17. Dezember 1997 - 24 W 3797/97 - ausgeführt hat, ist die Veränderung der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsquoten einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG nicht zugänglich.
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung …

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Das hat der Senat bereits für das sogenannte Objektstimmrecht ausgeführt (OLGZ 1994, 389 = NJW-RR 1994, 525 = ZMR 1994, 168 = WM 1994, 227 = WE 1994, 370 = GE 1994, 415 = KGR Berlin 1994, 62), gilt aber ebenso, wenn in der Teilungserklärung das Stimmrecht an die Miteigentumsanteile geknüpft ist.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Auszug aus KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97
    Das hat der Senat bereits für das sogenannte Objektstimmrecht ausgeführt (OLGZ 1994, 389 = NJW-RR 1994, 525 = ZMR 1994, 168 = WM 1994, 227 = WE 1994, 370 = GE 1994, 415 = KGR Berlin 1994, 62), gilt aber ebenso, wenn in der Teilungserklärung das Stimmrecht an die Miteigentumsanteile geknüpft ist.
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch ein sog. vereinbarungsersetzender Beschluß durch einen erneuten Beschluß der Eigentümerversammlung geändert werden kann, sofern letzterer nicht eine erneute Abweichung von der Gemeinschaftsordnung enthält (KG FGPrax 1998, 137, 138; OLG Karlsruhe NZM 2000, 869;… Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG, Rdnr. 60;… Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 19).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch …

    Es sei Ausfluss ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 4 WEG), wenn zur ursprünglichen Vereinbarung zurückgekehrt werde, und die Rechtssicherheit verlange nur die Bestandskraft für die Vergangenheit, nicht aber die Weiterwirkung solcher Vereinbarungsänderungen in die Zukunft (deutlich OLG Karlsruhe (23.5. 2000 - bzgl. Kostenverteilung) OLGR 2000, 395 = NZM 2000, 970; WE 1998, 500 (501); ähnlich KG FGPrax 1998, 137 = ZMR 1998, 515 = WuM 1998, 433 = ZflR 1998, 423 = WE 1998, 468; FGPrax 1966, 214 =WuM 1996, 647 = WE 1996, 390;… ebenso zB Staudinger/Kreuzer, aaO, Rn. 60 zu § 10 WEG;… Röll in MünchKommBGB, 3. Aufl., Rn 23 zu § 23 WEG;… Palandt/Bassenge, 60. Aufl., Rn 19 zu § 10 WEG).
  • LG Berlin, 12.05.2000 - 85 T 289/99

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung auf Zahlung von …

    30.3.98 24 W 9038197 = ZMR 98, 515.
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