Rechtsprechung
| AG Wiesbaden, 19.04.2000 - 92 C 461/00 - 28 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- WuM 2000, 312
Wird zitiert von ... (2)
- LG Zwickau, 06.12.2002 - 6 S 176/02
Übersendung von Belegkopien an den Mieter
Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für den Mieter eine Einsichtnahme am Sitz des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung unzumutbar ist, was bei einer erheblichen Entfernung der Mietwohnung vom Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung der Fall sein kann (…Palandt/Weidenkaff 61. Auflage § 535 Rn. 97; OLG Düsseldorf WuM 1993, 411 [OLG Düsseldorf 22.04.1993 - 10 U 193/92] ; LG Berlin Grundeigentum 2002, 860; LG Hamburg WuM 2000, 1997; LG Frankfurt WuM 1999, 576; a.A. AG Bremen WuM 2002, 32 [AG Bremen 15.10.2001 - 8 C 148/01] ; AG Hamburg-Wansbeck WuM 2001, 362; AG Wiesbaden WuM 2000, 312 [AG Wiesbaden 19.04.2000 - 92 C 461/00 28] ; AG Köpenick MM 2000, 333). - AG Bremen, 02.04.2004 - 7 C 295/03
Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zweier Betriebskostenabrechnungen zur …
Die danach nur "zur Verfügung stehende" entsprechend heranzuziehende Regelung der §§ 810, 811 BGB sieht eine Vorlage von Urkunden an dem Ort vor, "an welchem sich die vorzulegende Sache befindet" ( § 811 Abs. 1 S. 1 BGB ; vgl. aber bereits gegen die grundsätzliche Heranziehung dieser Regelung bei vertraglichen Schuldverhältnissen: AG Wiesbaden, Urt.v. 19. April 2000, WuM 2000, S. 312).
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Rechtsprechung
| LG Kiel, 08.10.1998 - 1 S 107/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
WoVermittG §§ 2, 5
Verwalter; WEG-Verwalter; Wohnungsvermittlungsgesetz; Wohnungsvermittler - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2000, 312
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 23.09.2002 - 6 S 201/02
Anspruch auf Maklerprovision; Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Rn. 11 Nach der Gegenansicht (vgl. nur LG München I, NJW-RR 2001, 875f; LG Kiel, WuM 2000, 312; LG Bautzen, WuM 1999, 472f; LG Ravensburg, NJW-RR 1998, 1070; LG Bautzen, WuM 1998, 363f; LG Lüneburg, WuM 1997, 182; LG Bonn, WuM 1996, 148f mit Anmerkung von Windisch; Windisch, NZM 2000, 478ff) gebieten weder Wortlaut noch Gesetzeszweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG eine derart einschränkende Auslegung, so dass dem WEG-Verwalter ein Maklerprovisionsanspruch nicht zustehe.Rn. 17 Dieses Anliegen des Gesetzgebers, den Mieter vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, kam erneut bei der Novellierung des WoVermittG im Jahre 1993 zum Tragen, als es nunmehr auch dem Mieter verwehrt wurde, gegen Entgelt die von ihm bewohnte Wohnung zu vermitteln (vgl. hierzu nur LG Kiel, WuM 2000, 312; Windisch, NZM 2000, 197; derselbe, WuM 1996, 149).
Dies hat zur Folge, dass er dem Interessenkreis des Eigentümers/Vermieters näher zuzuordnen ist, auch wenn die Interessen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zwangsläufig identisch mit denjenigen der Wohnungseigentümergemeinschaft sein müssen (so auch LG Kiel, WuM 2000, 312; LG Lüneburg, WuM 1997, 182; LG Bonn, WuM 1996, 148).
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