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Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 30.03.2000

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.03.2000 - 2/17 S 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16057
LG Frankfurt/Main, 24.03.2000 - 2/17 S 5/00 (https://dejure.org/2000,16057)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.03.2000 - 2/17 S 5/00 (https://dejure.org/2000,16057)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. März 2000 - 2/17 S 5/00 (https://dejure.org/2000,16057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 592; BGB § 535
    Mietzins; Wohnraummietverhältnis; Urkunde; Urkundenprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1464
  • NZM 2000, 541
  • WuM 2000, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hält den Urkundenprozeß für zulässig (LG Frankfurt, NZM 2000, 541 = WuM 2000, 314 = NJW-RR 2000, 1464; AG Hannover, MDR 2003, 326;… Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VIII Rdnr. 41;… Scholz in Schmid, Miete und Mietprozeß, 4. Aufl., Kap. 24 Rdnr. 124 ff.;… MünchKommZPO/Braun, 2. Aufl., vor § 592 Rdnr. 3 a;… Musielak/Voit, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rdnr. 5;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 592 Rdnr. 3; Börstinghaus, NZM 1998, 89, 90 f.; Heim, ZMR 1999, 372, 374; Kraemer, WuM 2000, 515, 516; Malitz, MDR 1997, 899 f.; Michalski, ZMR 1996, 637 ff.; Sturhahn, NZM 2004, 441 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2002 - DL 17 S 9/02

    Lehrverpflichtung eines Hochschullehrers

    Der Senat lässt auch diesmal offen, ob die auf § 62 UG gestützte Verordnung der Landesregierung über die Lehrverpflichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen (LVVO) vom 11.12.1995 (…GBl. 1996, S. 43) Regeldeputate für Professoren wirksam bestimmen konnte, denn jedenfalls haben sich die Länder innerhalb der Kultusministerkonferenz - mit dem Entwurf einer "Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen" gemeinsam dahin verständigt, dass die Deputate für Professoren 8 Semesterwochenstunden betragen; dieser Entwurf wird als Orientierungsrahmen und Erkenntnisquelle für die Angemessenheiten von Deputaten anerkannt (vgl. zu alldem eingehend Beschluss des Senats vom 31.7.2000, a.a.O., m.w.N.).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Hochschullehrer sein Regeldeputat nicht durch Lehrveranstaltungen abdeckt, die zum Pflichtprogramm der Studenten gehören, sondern sich ausschließlich oder weit überwiegend auf Spezialveranstaltungen beschränkt (vgl. auch hierzu Beschluss des Senats vom 31.7.2000, a.a.O., m.w.N.).

    Der Beschluss des erweiterten Fakultätsrats enthält, wie das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt hat, keine auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Maßnahme (vgl. § 35 Satz 1 VwVfG), sondern hält sich nach Anlass, Regelungsgegenstand und Inhalt exakt innerhalb des insbesondere von §§ 4 Abs. 3, 21 Abs. 1 Satz 3 und 64 Abs. 2 UG umschriebenen Rahmens des innerdienstlichen Rechtsverhältnisses der Professoren; er stellt mithin keinen Verwaltungsakt dar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28.5.1997 - D 17 S 3/97 - und vom 31.7.2000 - D 17 S 5/00 - ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.1999 - 9 S 2653/98 -).

    Dass diesem Verhalten irgendwelche Sachgründe - insbesondere in Forschungsaufgaben begründete Sachzwänge - zugrundegelegen hätten, war (damals wie heute) nicht erkennbar; im Gegenteil drängte sich angesichts der jahrelangen Verweigerungshaltung des Beamten, seines Schriftwechsels mit dem Wissenschaftsministerium vom Jahre 1996 (vgl. insbesondere das Schreiben des Ministers an den Beamten vom 30.10.1996) und der Vorgänge in den beiden vorangegangenen Semestern (vgl. dazu die bereits erwähnten Beschlüsse des Senats in den Sachen D 17 S 4/00 und D 17 S 5/00) unmittelbar auf, dass der Beamte in Wahrheit von einer grundlegend fehlgeleiteten Sicht der Lehrfreiheit bestimmt war.

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Rechtsprechung
   LG Münster, 30.03.2000 - 5 T 303/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21794
LG Münster, 30.03.2000 - 5 T 303/00 (https://dejure.org/2000,21794)
LG Münster, Entscheidung vom 30.03.2000 - 5 T 303/00 (https://dejure.org/2000,21794)
LG Münster, Entscheidung vom 30. März 2000 - 5 T 303/00 (https://dejure.org/2000,21794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WuM 2000, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 T 460/17

    Räumungsvollstreckung: Angriffsrichtung eines Vollstreckungsschutzantrags; …

    Denn nach Ablauf der gemäß dem materiellen Mietrecht einzuräumenden Zeit für die Ersatzbeschaffung ist es Sache der Ordnungsbehörden, die Obdachlosigkeit des Schuldners zu beseitigen, und die Lasten der Obdachlosenfürsorge können nicht dem Gläubiger auferlegt werden (OLG Oldenburg NJW 1961, 2119; OLG Frankfurt a. M. Rpfleger 1981, 24; OLG Frankfurt a. M. OLGZ 1981, 250; LG Göttingen MDR 1967, 847; LG Kempten MDR 1969, 1015; LG Itzehoe WuM 1965, 209; LG Köln WuM 1965, 210; LG Kiel WuM 1970, 50; LG Münster WuM 2000, 314;… MüKoZPO/Heßler, 5. Aufl. 2016, ZPO § 765a Rn. 58).
  • LG Stuttgart, 17.11.2020 - 19 T 294/20

    Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren

    Die Lasten der Obdachlosenfürsorge können hierbei nicht einem Gläubiger auferlegt werden (so bereits: OLG Oldenburg NJW 1961, 2119; OLG Frankfurt a.M. Rpfleger 1981, 24; OLG Frankfurt a.M. OLGZ 1981, 250; LG Göttingen MDR 1967, 847; LG Kempten MDR 1969, 1015; LG Itzehoe WuM 1965, 209; LG Köln WuM 1965, 210; LG Kiel WuM 1970, 50; LG Münster WuM 2000, 314;… MüKoZPO/Heßler, 5. Aufl. 2016, ZPO § 765 a Rn. 58).
  • AG Melsungen, 07.12.2017 - 4 C 325/17

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen Einschlagens der Wohnungseingangstür

    Obdachlosigkeit droht nämlich dann nicht, sofern die Gemeinde bzw. die Stadt notfalls verpflichtet ist, dem Räumungsschuldner eine Notwohnung zur Verfügung zu stellen (vgl. LG Münster, Beschluss vom 30. März 2000 - 5 T 303/00, juris).
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