Rechtsprechung
| LG Bautzen, 25.04.2001 - 1 S 11/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2001, 288
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 25.06.2009 - 8 U 402/09
Formularmietvertrag: Umlageschlüssel unzulässig
aa) Nach praktisch einhelliger Auffassung in Literatur (vgl. Schmid, ZMR 98, 609 ff.; Langenberg, WuM 2002, 589 ff.;… Sternel, Mietrecht, 4. Aufl., Rn. 192;… Blank/Börstinghaus, a. a. O., § 556a Rn. 5;… Schmid-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556a BGB, Rn. 35; Sternel, WuM 2003, 243 ff.) und Rechtsprechung (BGH, NJW 2003, 2902 f.; WuM 2004, 150 f.; NZM 2006, 655; LG Bautzen, WuM 2001, 288 ff.) hat der Vermieter im Normalfall den Kostenanteil zu tragen, der auf leerstehende Wohnungen entfällt, weil dieser das Vermietungsrisiko trägt. - LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11
Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?
Ein Änderungsverlangen des Mieters wirkt sich überdies grundsätzlich nur für die Zukunft aus (LG Bonn NZM 1998, 910, LG Bautzen WuM 2001, 288;… Langenberg Betriebskostenrecht F. Rdn. 12).Ein Änderungsverlangen des Mieters kann sich überdies nur für die Zukunft auswirken LG Bonn NZM 1998, 910; LG Bautzen WuM 2001, 288; Langenberg Betriebskostenrecht F. Rdn. 12).
- LG Aachen, 07.05.2004 - 5 S 221/03
Nebenkosten
Das einmal nach § 316 BGB ausgeübte billige Ermessen kann der Vermieter nämlich nicht ungebunden abändern, sondern muss vielmehr eine einvernehmliche Änderung anstreben, und zwar vor der Abrechnungsperiode, in der der veränderte Schlüssel erstmals angewendet werden soll (vergl. LG Bautzen, Urteil v. 25.04.2001, WuM 2001 S. 288 f. unter Hinweis darauf, dass dies gegebenenfalls im Wege einer Klage auf Zustimmung zur Änderung zu erfolgen habe). - LG Aachen, 11.06.2004 - 5 S 269/03
Nebenkosten
Auch das einmal nach § 316 BGB ausgeübte billige Ermessen kann der Vermieter grundsätzlich nicht frei abändern, sondern muss eine einvernehmliche Änderung anstreben, und zwar regelmäßig vor der Abrechnungsperiode, in der der veränderte Umlageschlüssel erstmals angewendet werden soll (vergl. LG Bautzen, Urteil v. 25.04.2001, WuM 2001 S. 288 f. unter Hinweis darauf, dass dies gegebenenfalls im Wege einer Klage auf Zustimmung zur Änderung zu erfolgen habe).
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