Rechtsprechung
| BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 5 Abs. 1; ; WEG § 13 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 3; ; WEG § 14 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 14 Nr. 3, 4
Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein Wohneigentum zugänglich ist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Spitzboden bleibt auch ohne Zugang Gemeinschaftseigentum
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zugang zum Gemeinschaftseigentum
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Zugang zu gemeinsamem Spitzboden in Eigentumswohnanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftliches Eigentum; Sondereigentum; Eigentümergemeinschaft
Verfahrensgang
- AG Ansbach - UR II 8/99
- LG Ansbach - 4 T 1367/00
- BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 801
- NZM 2001, 384
- ZMR 2001, 562
- BayObLGZ 2001, 25
- BayObLGZ 2001, 26
- WuM 2001, 292
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1989, 99 f.; 1991, 165/169).Der Zugang braucht daher nicht zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908;… zustimmend Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 56;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 9;… Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 18).
- BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94
Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Der Zugang braucht daher nicht zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908;… zustimmend Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 56;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 9;… Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 18). - BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85
Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen
Auszug aus BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1989, 99 f.; 1991, 165/169).
- OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur …
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293;… Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden?
Demgegenüber kann allerdings die Auslegung auch ergeben, dass der Mitgebrauch des isolierten Gemeinschaftseigentums nach § 14 Nr. 1 WEG ausgeschlossen oder auf eine Nutzung zu Zwecken der Wohnungseigentümergemeinschaft (Instandhaltung, -Setzung) beschränkt ist, wie dieses vor allem in den Fällen eines Spitzbodens anerkannt ist (BayObLG NJW-RR 2001, 801; OLG Köln MZM 2001, 385; anders für generelle Betretungsrechte LG Wuppertal, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 T 239/98).Entsprechende Betretungsrechte, die der Beklagte allerdings auch zubilligt, muss er gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG dulden (BayObLG NJW-RR 2001, 801; 1992, 81).
- KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu …
Auch der Umstand, dass der Balkon nur durch eine Wohnung zugänglich ist, macht den Balkonraum nicht notwendigerweise zu Sondereigentum dieser Wohnung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 801 zu einem Spitzboden).
- BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des …
Auch wenn er nur über die Wohnung Nr. 2 zugänglich ist, steht er nicht zwingend in Sondereigentum (BayObLGZ 2001, 25/27). - LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21
Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung …
In Fällen, in denen der Zugang nur über das Sondereigentum eines anderen möglich und von seiner Lage und Beschaffenheit nicht zum ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer geeignet und bestimmt ist, kann den anderen Wohnungseigentümern der Zugang und damit die Mitbenutzung zu versagen sein, solange keine (gelegentliche) Nutzung zu Zwecken der Gemeinschaft notwendig wird und deshalb zu gestatten ist (BayObLGZ 2001, 25 = NZM 2001, 384). - OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 19/05
Verweigerung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen
Vielmehr ist es grundsätzlich so, dass der Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zusteht und eine ausschließliche Nutzung durch einen bestimmten Wohnungseigentümer und damit verbunden auch eine ausschließliche Entscheidung über bauliche Veränderungen in der Regel nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2001, 25/28). - BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03
Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht …
Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden). - OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97
Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum …
Lage und Beschaffenheit sowie insbesondere der fehlende Zugang vom Gemeinschaftseigentum zum Spitzboden bestimmen in diesem Fall den zulässigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer (BayObLGZ 2001, 25). - AG Bremen, 18.02.2011 - 29 C 62/10
Zulässige Nutzung des Spitzbodens
Daher wird für Dritte nur ein gelegentlicher Zugang, z. B. für die Kontrolle der Innendachbereiche etc., zugelassen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. Februar 2001, NJW-RR 2001, S. 801 f.). - BayObLG, 29.07.2004 - 2Z BR 98/04
Nutzung bei Fehlen eines Zugangs zum Dachspitz vom Gemeinschaftseigentum
In einem solchen Fall ist eben die Nutzung zu Zwecken der Gemeinschaft beschränkt, die nur ein gelegentliches, von dem Eigentümer der darunter liegenden Wohnung zu gestattendes Betreten notwendig machen (BayObLG WuM 2001, 292). - LG Saarbrücken, 27.08.2025 - 5 S 4/24
Ziergarten gehört allen?!
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