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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.06.2001 - 2 U 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4764
OLG Celle, 21.06.2001 - 2 U 36/01 (https://dejure.org/2001,4764)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 U 36/01 (https://dejure.org/2001,4764)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 U 36/01 (https://dejure.org/2001,4764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Voraussetzungen eines Anspruchs auf anteilige Abgeltung von Schönheitsreparaturen durch Zahlung eines Geldbetrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 BGB
    Vollstreckungsgegenklage; Zwangsvollstreckung ; Mietvertrag; Schönheitsreparatur; Fälligkeit ; Fristenplan ; Beweislast ; Abgeltungsklausel ; Kostenanschlag; Baugleichheit ; Renovierung

  • Judicialis

    BGB § 535

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 326, 535
    Renovierungskosten; Kostenvoranschlag; Darlegung; Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Mietvertrag - Schönheitsreperaturen - Abgeltungsklausel - Beweislast für fachgerechte Ausführung - Kostenvoranschlag für Vergleichswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Kostenvoranschlag für baugleiche Wohnung ist ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsgegenklage; Zwangsvollstreckung ; Mietvertrag; Schönheitsreparatur; Fälligkeit ; Fristenplan ; Beweislast ; Abgeltungsklausel ; Kostenanschlag; Baugleichheit ; Renovierung

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 850
  • ZMR 2001, 612
  • WuM 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U 41/96

    Mietrecht - Formularklauseln des hessischen Haus- und Grundeigentümervereins

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2001 - 2 U 36/01
    Vielmehr obliegt es dem Mieter wie jedem, der Erfüllung schuldet und diese nachzuweisen hat, die geeigneten Beweismittel für die behauptete ordnungsgemäße Durchführung der Schönheitsreparaturen vor dem Ende der Mietzeit zu sichern und erforderlichenfalls vorweisen zu können (vgl. OLG Frankfurt, NZM 1998, 150, 152).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92

    Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Celle, 21.06.2001 - 2 U 36/01
    Den Mietvertragsparteien bleibt es unbenommen, durch Allgemeine Geschäftsbedingungen den Mieter im Rahmen der Durchführung von Schönheitsreparaturen auch zur Reinigung von Teppichböden zu verpflichten (vgl. OLG Stuttgart WuM 1993, 528, 529).
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …

    Das Berufungsgericht hat, von seinem Standpunkt aus folgerichtig, bisher keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Kläger vor ihrem Auszug fachgerechte Renovierungsarbeiten durchgeführt haben; falls dies durch eine Beweisaufnahme geklärt werden muß, trifft die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung den Mieter (Senat…, Urteil vom 3. Juni 1998, aaO unter III 2 c; OLG Celle, WuM 2001, 393).
  • LG Lüneburg, 10.05.2006 - 6 S 18/06
    Richtig ist zwar, dass sich bei der mangelhaften Durchführung nicht fälliger Schönheitsreparaturen - wie von dem Amtsgericht angenommen - wegen Beschädigung der Mietsache Schadensersatzansprüche des Vermieters aus § 280 Abs. 1 BGB ohne Fristsetzung ergeben können (OLG Celle, Urteil v. 21.06.2001, 2 U 36/01) .
  • LG Lüneburg, 05.09.2001 - 6 S 71/01
    Ein Abgeltungsanspruch der Klägerin als Vermieterin gemäß dieser Klausel ist seiner Natur nach aber kein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung von Renovierungspflichten des Mieters im Sinne von § 326 BGB, sondern ein vertraglicher Erfüllungsanspruch auf Zahlung (OLG Celle, ZMR 2001, 612 ff., 613).
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