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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01, 3 Wx 123/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2167
OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01, 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,2167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2001 - 3 Wx 101/01, 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,2167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 3 Wx 101/01, 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,2167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 8
    Sondernutzungsrecht an erst zu errichtendem Penthouse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8; GBO § 13
    Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Sondernutzungsrecht an künftiger Penthousewohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondernutzungsrecht; Penthousewohnung; Teilungserklärung; Benutzungsrecht; Mehrfamilienhaus; Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1379
  • DNotZ 2002, 157
  • NZM 2002, 73
  • FGPrax 2001, 132
  • ZMR 2001, 838
  • Rpfleger 2001, 534
  • WuM 2001, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Ansicht, an die der Senat nicht gebunden ist ( vgl. Senat Rpfl 1993, 193; OLG Frankfurt Rpfl. 1998, 20, 21 ), ist in der Teilungserklärung nicht bloß die Freistellung der übrigen Miteigentümer von den durch die Bauausführung entstehenden Kosten enthalten, sondern gleichzeitig das Mitbenutzungsrecht ausgeschlossen.

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
    Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).

    Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Ansicht, an die der Senat nicht gebunden ist ( vgl. Senat Rpfl 1993, 193; OLG Frankfurt Rpfl. 1998, 20, 21 ), ist in der Teilungserklärung nicht bloß die Freistellung der übrigen Miteigentümer von den durch die Bauausführung entstehenden Kosten enthalten, sondern gleichzeitig das Mitbenutzungsrecht ausgeschlossen.

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).
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   OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01   

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https://dejure.org/2001,11557
OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,11557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2001 - 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,11557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 3 Wx 123/01 (https://dejure.org/2001,11557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 8; ; GBO § 13

  • rechtsportal.de

    WEG § 8; GBO § 13
    Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtender Penthousewohnung

  • ibr-online

    Sondernutzungsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sondernutzungsrecht; Penthousewohnung; Teilungserklärung; Benutzungsrecht; Mehrfamilienhaus; Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1379
  • NZM 2002, 73
  • FGPrax 2001, 132
  • ZMR 2001, 838
  • Rpfleger 2001, 534
  • WuM 2001, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Ansicht, an die der Senat nicht gebunden ist ( vgl. Senat Rpfl 1993, 193; OLG Frankfurt Rpfl. 1998, 20, 21 ), ist in der Teilungserklärung nicht bloß die Freistellung der übrigen Miteigentümer von den durch die Bauausführung entstehenden Kosten enthalten, sondern gleichzeitig das Mitbenutzungsrecht ausgeschlossen.

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 137/91

    Zulässige Begründung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
    Es bestehen keine Bedenken, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird ( vgl. Bay ObLG NJW 1992, 700 ).

    Es kann dahin stehen, ob und inwieweit bei der Begründung von Sondernutzungsrecht Anforderungen an die Abgeschlossenheit zu stellen sind; soll nämlich das Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen werden, verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, den Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, an dem das Sondernutzungsrecht bestellt werden soll, klar und bestimmt zu bezeichnen ( Bay ObLG NJW 1992, 700, 701 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Ansicht, an die der Senat nicht gebunden ist ( vgl. Senat Rpfl 1993, 193; OLG Frankfurt Rpfl. 1998, 20, 21 ), ist in der Teilungserklärung nicht bloß die Freistellung der übrigen Miteigentümer von den durch die Bauausführung entstehenden Kosten enthalten, sondern gleichzeitig das Mitbenutzungsrecht ausgeschlossen.

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).
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