Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 05.09.2002 - 4 S 59/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung einer Urteilsausfertigung nach § 319 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung mit Rechtsbindungswillen bei formularmäßiger Wiederholung des Gesetzeswortlauts; Anwendbarkeit des § 573c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf alte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 04.04.2002 - 87 C 2053/01
- LG Itzehoe, 05.09.2002 - 4 S 59/02
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 921
- ZMR 2002, 922
- WuM 2002, 611
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 6765/97
Altes Recht der neuen Bundesländer; Kündigungsfrist
Auszug aus LG Itzehoe, 05.09.2002 - 4 S 59/02
Denn auch wenn die Parteien davon ausgehen konnten, daß ohne die Regelung in den AGB die gesetzliche Regelung gelten würde, haben sie dennoch diese ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht und damit andere Regelungen ausgeschlossen, (So auch das KG Berlin, Beschluß vom 22.1.1998, Az. 8 RE-Miet 6765/97, S. 7 ff. zu dem ähnlich gelagerten Fall der klauselmäßigen Vereinbarung von Kündigungsfristen nach dem ehemaligen ZGB der DDR). - AG Steinfurt, 03.01.2002 - 4 C 613/01
Kündigung eines Mietverhältnisses; Unangemessene Benachteiligung des Mieters; …
Auszug aus LG Itzehoe, 05.09.2002 - 4 S 59/02
(Ebenso auch AG Steinfurt, WuM 2002, 148 [AG Steinfurt 03.01.2002 - 4 C 613/01] -149).
- LG Hagen, 10.01.2003 - 1 S 188/02 Zum anderen ist die Revision auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ) zuzulassen, denn es liegen, wenn auch auf der Grundlage ggf. geringfügig abweichend gestalteter Mietverträge, bereits unterschiedliche Berufungsentscheidungen vor (z.B. LG Hamburg, a.a.O. einerseits, LG Itzehoe, ZMR 2002, 921 andererseits).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 16.08.2002 - 64 S 157/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573 c; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10
Fortgeltung formularmäßig vereinbarter Kündigungsfristen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 112
- WuM 2002, 611
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 25.02.2003 - 9 S 208/02 Überwiegend wird jedoch bei einer Formularklausel, in der der Gesetzeswortlaut wörtlich oder sinngemäß im Vertrag wiederholt wird, eine abweichende Vereinbarung i.S. von Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB bejaht (vgl. dazu: LG Berlin, WuM 2002, 607 ff. = NZM 2002, 907 ff., LG Leipzig, WuM 2002, 608, 610; LG Berlin, WuM 2002, 611; AG und LG Itzehoe, WuM 2002, 611 ff.; AG Charlottenburg, NZM 2002, 384 u. 697; AG Frankfurt, NZM 2002, 385;… Blank/Börstinghaus, Neues Mietrecht, § 573 c Rdn. 9 ff.), wobei sich diese Auffassungen u.a. auf einen Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 22.01.1998 und die dortigen Ausführungen stützen (vgl. dazu: Kammergericht, WuM 1998, 149 ff. = NZM 1998, 299 ).
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