Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.08.2002

Rechtsprechung
   KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3711
KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02 (https://dejure.org/2002,3711)
KG, Entscheidung vom 02.12.2002 - 24 W 92/02 (https://dejure.org/2002,3711)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 24 W 92/02 (https://dejure.org/2002,3711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 V; ; ZVG § 56 S. 2

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 II, 28 V; ZVG § 56 S. 2
    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 5; ZVG § 56 S. 2
    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum "Nachtragshaushalt" bei zahlungsunfähigem Miteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5 WEG; § 56 Satz 2 ZVG
    Wohnungseigentum - zahlungsunfähige Wohnungseigentümer

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 16, 28 WEG; § 56 ZVG
    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Aufteilung von Wohngeldrückständen im Wege eines "Nachtragshaushalts" ; Zulässigkeit der Belastung eines Ersteigerers mit einer Sonderumlage für Wohngeldausfälle eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers vor dem ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 443
  • NZM 2003, 116
  • ZMR 2003, 29
  • ZMR 2003, 292
  • NJ 2003, 317 (Ls.)
  • WuM 2003, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Da die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen in der Einzelabrechnung den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer, bevor dessen endgültiger finanzieller Ausfall feststeht, einbeziehen müssen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018), können sie nach Feststehen des Ausfalls die insgesamt entstandenen Wohngeldrückstände (im Wege eines "Nachtragshaushalts") durch Eigentümerbeschluss unter sich aufteilen, und zwar nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels auf die bei Beschlussfassung vorhandenen Wohnungseigentümer und unter Einschluss eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung zwischenzeitlich ersteigert hat und der damit erstmals durch eine solche Sonderumlage belastet wird (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713).

    Der Senat sieht sich dabei im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713 = NZM 1999, 1101 = ZMR 1999, 834), wonach die Ausgestaltung der gesetzlichen Haftung des Erwerbers im Außenverhältnis keine Rückschlüsse auf die Ausgestaltung des Ausgleichs im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft zulässt, durch den für jeden Wohnungseigentümer die Verpflichtung konkretisiert wird, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums (nach dem Verhältnis seines Anteils) gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen.

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Dem rechtsgeschäftlichen Erwerber brauchen die Rückstände nicht besonders auferlegt zu werden, wenn in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Erwerber bestimmt ist (BGH NJW 1994, 2950).

    Allerdings greift nicht bereits die in § 5 Abs. 5 der Teilungserklärung zulässigerweise (vgl. BGH NJW 1994, 2950 = ZMR 1994, 271) festgelegte gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers mit dem Veräußerer für etwaige Wohngeldrückstände gleich welcher Art, weil diese Regelung für den Fall der Zwangsversteigerung gegen § 56 Satz 2 ZVG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638 = ZMR 1989, 291).

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Da die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen in der Einzelabrechnung den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer, bevor dessen endgültiger finanzieller Ausfall feststeht, einbeziehen müssen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018), können sie nach Feststehen des Ausfalls die insgesamt entstandenen Wohngeldrückstände (im Wege eines "Nachtragshaushalts") durch Eigentümerbeschluss unter sich aufteilen, und zwar nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels auf die bei Beschlussfassung vorhandenen Wohnungseigentümer und unter Einschluss eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung zwischenzeitlich ersteigert hat und der damit erstmals durch eine solche Sonderumlage belastet wird (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018 = MDR 1989, 899) ist in die Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls auch derjenige Wohnungseigentümer anteilig einzubeziehen, der den Ausfall verursacht hat und über dessen Vermögen das Konkursverfahren (jetzt: Insolvenzverfahren) eröffnet worden ist.

  • KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01

    Haftung des Ersteigerers für vorhandene Ausbauschäden am ersteigerten …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Die Senatsentscheidungen vom 27. März 1996 (NJW-RR 1996, 1102 = FGPrax 1996, 136 = ZMR 1996, 389) und vom 17. April 2002 (KG FGPrax 2002, 204 = ZMR 2002, 860 = ZWE 2002, 531) stehen dem nicht entgegen.
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Die Senatsentscheidungen vom 27. März 1996 (NJW-RR 1996, 1102 = FGPrax 1996, 136 = ZMR 1996, 389) und vom 17. April 2002 (KG FGPrax 2002, 204 = ZMR 2002, 860 = ZWE 2002, 531) stehen dem nicht entgegen.
  • KG, 28.01.1998 - 24 W 7648/96

    Folgenbeseitigungsbeschluß im Wohnungseigentumsrecht bei Ungültigerklärung eines …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Auf die angemeldeten Wohngeldrückstände des Schuldners in einer Größenordnung von 100.000,- DM zahlte der Konkursverwalter viele Jahre später an den WEG-Verwalter mithin ca. 67.000,- DM (vgl. die Senatsentscheidung NJW-RR 1999, 92 = NZM 1998, 579 = ZMR 1998, 370).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Würden bereits in dieser Übergangszeit zwischen der Zahlungsunfähigkeit und dem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums lediglich unter den übrigen Wohnungseigentümer verteilt, würden in den Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen gegen den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer keine Wohngeldbeiträge begründet und fällig gestellt (BGHZ 104, 197 = NJW 1988, 1910 = …
  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Allerdings greift nicht bereits die in § 5 Abs. 5 der Teilungserklärung zulässigerweise (vgl. BGH NJW 1994, 2950 = ZMR 1994, 271) festgelegte gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers mit dem Veräußerer für etwaige Wohngeldrückstände gleich welcher Art, weil diese Regelung für den Fall der Zwangsversteigerung gegen § 56 Satz 2 ZVG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGHZ 99, 358 = NJW 1987, 1638 = ZMR 1989, 291).
  • KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99

    Unzulässige Übertragung eines Einnahmeausfalls des Vorjahres in die nächste …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Für die Nachtrags-Umlage muss die Zusammensetzung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände genau nach den zwischenzeitlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und auch nach den Wohnungen des zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers festgestellt werden (KG WM 2001, 355 = ZWE 2001, 381 = DWE 2001, 117 = KGRep 2001, 209).
  • KG, 24.10.1988 - 24 W 896/88

    Haftung; Wohngeld; Verbindlichkeiten; Wechsel; Eigentümer; Wohnungseigentum; …

    Auszug aus KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
    Um welche Zeiträume und welche Größenordnungen es geht, zeigt ein Fall aus der Praxis des Senats (Vorlagebeschluss DNotZ 1989, 152 = WuM 1989, 98 = WE 1989, 28, der zum folgender BGH Beschluss führte): In der Entscheidung BGHZ 108.44 = N.IW 1989, 3018 ging es um einen Mehrheitseigentümer, der 49, 78 % der Miteigentumsanteile hielt.
  • LG Duisburg, 12.05.2004 - 11 T 28/04

    Wohnungseigentümer haften auch für Altverbindlichkeiten vor Eintritt in die …

    weder ausgeschiedene Wohnungseigentümer belasten noch aktuelle Wohnungseigentümer von der anteiligen Haffung ausschließen (KG Berlin, NJW-RR 2003, 443; BayOLG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6467
OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99 (https://dejure.org/2002,6467)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99 (https://dejure.org/2002,6467)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2002 - 2 Wx 4/99 (https://dejure.org/2002,6467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 47 S. 1, S. 2 § 48 Abs. 3 S. 1; ZPO § 93
    Wohnungseigentumsrecht: Belastung des unterlegenen Antragsgegners mit Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer sofortigen weiteren Beschwerde als auf die Kosten beschränkt; Wohngeld; Vertretenmüssen der Einleitung des Verfahrens und der damit ausgelösten Kosten durch Verzug mit Wohngeldforderungen; Fälligkeit der monatlichen Vorauszahlungen aufgrund gefassten ...

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gilt ein Wirtschaftsplan über das Kalenderjahr hinaus?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fortgeltung eines Wirtschaftsplans

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 203 (Ls.)
  • ZMR 2002, 964
  • WuM 2003, 105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
    Die mit der Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Köln (WuM 1998, 50) herausgestellte Frage, ob jeder stimmberechtigte Eigentümer hinreichend Gelegenheit hatte, sämtliche Abrechnungsunterlagen, insbesondere auch die Einzelabrechnungen der anderen Eigentümer vor der Beschlussfassung einzusehen und zu kontrollieren, kann hier unerörtert bleiben, da ihr nur bei einer Anfechtung des Beschlusses rechtliche Bedeutung zukommen würde.
  • OLG Köln, 30.08.1995 - 16 Wx 119/95

    Konkludente Beschlussfassung einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
    Ein derartiger Wille der Wohnungseigentümer ist nicht bereits deshalb auszuschließen, weil sich keine ausdrückliche Formulierung in dem Beschlusstext finden läßt (vgl. ebenso OLG Köln WuM 1995, 733).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die …

    Für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Kalenderjahr hinaus bedarf es grundsätzlich eines ausdrücklichen Beschlusses der Wohnungseigentümer (Bestätigung von BayObLG Beschluss vom 12.12.2002, 2Z BR 117/02 = WuM 2003, 293; Abgrenzung zu OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    d) Für die das Jahr 2002 betreffende Forderung spielt es keine Rolle, ob sie ursprünglich auf Grund vorangegangener Wirtschaftspläne berechtigt war, auch wenn diese keine ausdrücklichen Fortgeltungsklauseln bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan enthielten (siehe BayObLG WuM 2003, 293; aber auch OLG Hamburg NZM 2003, 203).

    Soweit die Wohngeldforderungen der Antragsteller für das Kalenderjahr 2002 sowie das erste Halbjahr 2003 wegen fehlender Eigentümerbeschlüsse über die Fortgeltung vorangegangener Wirtschaftspläne zunächst ohne Rechtsgrundlage waren (BayObLG WuM 2003, 293; siehe auch KG WuM 2002, 392; großzügiger OLG Hamburg NZM 2003, 203), haben die Antragsteller noch im Lauf des amtsgerichtlichen Verfahrens diesen Mangel behoben, indem sie zuletzt ihre Ansprüche auf die am 17.10.2003 gefassten Eigentümerbeschlüsse gestützt haben.

  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Wollte man aber überhaupt eine derartige Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer annehmen, kann dahinstehen, ob es für eine derartige Beschlussregelung durch die Wohnungseigentümer eines ausdrücklichen Beschlusses bedürfte (so BayObLG NZM 2004, 711) oder ob sich ein derart erklärter Wille auch aus anderweitigen hierfür sprechenden Anhaltspunkten ergeben kann (vgl. hierzu OLG Hamburg WuM 2003, 105;… zum Streitstand: Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 48 m. w. N.).

    Im Übrigen kann offen bleiben, ob hierfür grundsätzlich etwa eine längere entsprechende Handhabung in der Eigentümergemeinschaft ausreichend wäre (so OLG Köln WuM 1995, 733; OLG Hamburg WuM 2003, 105;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 48).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …

    Dann stellt sich die Frage, ob es für eine derartige Beschlussregelung durch die Wohnungseigentümer eines ausdrücklichen Beschlusses bedürfte (so BayObLG NZM 2004, 711) oder ob sich ein derart erklärter Wille auch aus anderweitigen hierfür sprechenden Anhaltspunkten ergeben kann (vgl. hierzu OLG Hamburg WuM 2003, 105;… zum Streitstand: Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 48 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 16.08.2004 - 318 T 132/04

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren; …

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass es bei Zahlungsansprüchen und insbesondere bei Wohngeldschulden ständiger Rechtsprechung der Kammer entspricht, über die Kosten nach denselben Grundsätzen zu entscheiden wie im Zivilprozess (vgl. z.B. 318 T4/99, Beschluss vom 1.4.1999 und 318 T 117/99 und Hans. OLG. 2 Wx 4/99 Beschluss vom 23.8.2002).
  • BayObLG, 21.06.2004 - 2Z BR 86/04
    3. Für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans über das Kalenderjahr hinaus bedarf es grundsätzlich eines ausdrücklichen Beschlusses der Wohnungseigentümer (Bestätigung von BayObLG Beschluss vom 12.12.2002, 2Z BR 117/02 = WuM 2003, 293; Abgrenzung zu OLG Hamburg NZM 2003, 203).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht