Rechtsprechung
| LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Streitwerts für eine Räumungsklage; Begriff der Bruttomiete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 30.09.2002 - 89 C 308/01
- LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
Papierfundstellen
- WuM 2003, 643
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt
Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
Diese Auffassung findet ihre Stütze in den Erwägungen, wie sie Lützenkirche (Die Entwicklung des Mietrechts in der obergerichtlichen Rechtsprechung des Jahres 2001, WM 2002, 179, 195) formuliert hat:. - OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
Bürgschaft - Aufgabe einer Sicherheit - Grundschuld - Sicherungszweck - …
Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
Die Kammer hält trotz der nach wie vor in Literatur und Rechtsprechung (…siehe Nachweise bei Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Anmerkung Mietstreitigkeiten; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Anhang § 3 Rdnr. 92 jeweils m.w.N., LG Heidelberg WM 2002, 439, 440 m.w.N.) umstrittenen Frage, wie die Miete im Sinne des § 16 Abs. 2 GKG zu berechnen ist, an ihrer bisherigen Auffassung, dass die sogenannte Bruttomiete maßgeblich ist, fest. - OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 4 W 53/00
Streitwert für Räumung einer Mietwohnung
Auszug aus LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (MDR 1996, 1080 m.w.N.) ist die mit der Nettomiete monatlich zu entrichtende Nebenkostenvorauszahlung Bestandteil der für § 16 GKG maßgeblichen Miete (siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 420).
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2004 - 409 C 540/03
Anspruch auf Wohnungsräumung; Auslegung des Begriffs Entgelt im Sinne von § 16 …
Völlig zu Recht weist das LG Mainz in seinem Beschluss vom 31.10.2002, 3 T 110/02 (zitiert nach Juris, Dok. 260 von 263) unter Hinweis auf Lützenkirchen, Die Entwicklung des Mietrechts in der obergerichtlichen Rechtsprechung des Jahres 2001, WM 02, 179, 195 darauf hin, dass es seit dem 01.09.01 nicht mehr gerechtfertig sei, die Jahresmiete im Sinne von § 16 Abs. 11 GKG an einem anderen Wert als der Bruttomiete zu orientieren.
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Rechtsprechung
| LG Göttingen, 29.05.2002 - 5 S 74/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bewertung eines Räumungsanspruches i.R.d. Streitwertbestimmung für eine Räumungsklage
- Wolters Kluwer
Bewertung eines Räumungsanspruches i.R.d. Streitwertbestimmung für eine Räumungsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herzberg, 20.02.2002 - C 30/01
- LG Göttingen, 29.05.2002 - 5 S 74/01
Papierfundstellen
- WuM 2003, 643
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus LG Göttingen, 29.05.2002 - 5 S 74/01
Rn. 4 Die Aufrechterhaltung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer ungeachtet der Neufassung des § 16 Abs. 2 GKG wird im übrigen bestätigt durch eine Entscheidung des BGH vom 02.06.1999 (in ZMR 1999/615, 616).
- LG Duisburg, 22.06.2004 - 13 T 69/04
Bemessung eines Gebührenstreitwert nach der Nettomiete ohne Berücksichtigung von …
Entsprechend ist es im Sinne einer einfachen Handhabung angemessen, auf die Nettomiete abzustellen (…OLG Köln a.a.O.; LG Göttingen WuM 2003, 643; LG Münster ZMR 1997, 146; LG Flensburg WuM 1998, 44; LG Münster WuM 1998, 43; LG Köln NZM 2003, 233). - LG Marburg, 18.06.2003 - 5 O 42/02
Anspruch eines Erben auf eine für einen medizinischen Laien verständliche …
Dieser Anspruch ist auf die Klägerin als Erbin des verstorbenen Patienten gemäß § 1922 BGB übergegangen, da legitime wirtschaftliche Belange betroffen worden sind und die Auskunft Voraussetzung für die Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses ist (vgl. BGH NJW 1983, 1627, 1628; vgl. auch die Entscheidung der Kammer vom 20.03.2002 - 5 S 74/01).
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