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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6961
BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04 (https://dejure.org/2004,6961)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2Z BR 118/04 (https://dejure.org/2004,6961)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 118/04 (https://dejure.org/2004,6961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HeizkostenV § 2; ; HeizkostenV § 3; ; HeizkostenV § 11; ; WEG § 10; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeizkostenV § 2 § 3 § 11; WEG § 10 § 23 Abs. 4
    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folgen des Abweichens von rechtsgeschäftlichen Regelungen von der Heizkostenverordnung; Wirksamkeit eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung bei Verstoß gegen die Heizkostenverordnung; Vereinbarkeit eines aufgrund einer Öffnungsklausel gefassten ...

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - 3 UR II 17/00
  • LG München II - 6 T 6974/01
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 99
  • NZM 2005, 106
  • ZMR 2005, 135
  • WuM 2004, 737
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    Ob der Kostenaufwand im Sinn der genannten Vorschriften unverhältnismäßig hoch ist, ist zu beurteilen aufgrund eines Vergleichs der Kosten für die Installation der Messgeräte sowie des Mess- und Abrechnungsaufwands mit der möglichen Einsparung von Energiekosten (BGH NJW-RR 1991, 647; BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; OLG Köln WuM 1998, 621).

    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 145; ebenso: KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621) von einem Vergleichszeitraum von zehn Jahren.

    Dass das Landgericht dabei entsprechend der Vorgabe in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV von 15 % des Abrechnungsbetrags ausgegangen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621).

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 145; ebenso: KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621) von einem Vergleichszeitraum von zehn Jahren.

    Dass das Landgericht dabei entsprechend der Vorgabe in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV von 15 % des Abrechnungsbetrags ausgegangen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621).

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZR 361/89

    Optierung des Vermieters zur Mehrwertsteuer; Verhältnismäßigkeit des …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    Ob der Kostenaufwand im Sinn der genannten Vorschriften unverhältnismäßig hoch ist, ist zu beurteilen aufgrund eines Vergleichs der Kosten für die Installation der Messgeräte sowie des Mess- und Abrechnungsaufwands mit der möglichen Einsparung von Energiekosten (BGH NJW-RR 1991, 647; BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; OLG Köln WuM 1998, 621).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 10 U 170/01

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    §§ 2, 3 Satz 1 HeizkostenV sind keine Verbotsgesetze im Sinn des § 134 BGB, sondern Kollisionsnormen, die den Vorrang der Verordnung festlegen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 109/110).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    a) Die Auffassung der Rechtsbeschwerde, dass die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung zu beurteilen ist, ist zwar zutreffend (vgl. Beschluss des Senats vom 31.3.2004 - 2Z BR 11/04), verhilft dem Rechtsmittel aber nicht zum Erfolg.
  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung …

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    Die auf weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des OLG Hamm (ZMR 1995, 173/175) erfordert keine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • LG Berlin, 16.05.1994 - 61 S 70/93
    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04
    bb) Ein Beschluss, der eine von der Heizkostenverordnung abweichende Kostenverteilung vorsieht entspricht jedoch dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands von § 11 HeizkostenV nicht vorliegen Aus dem Vorrang der Heizkostenverordnung ergibt sich nämlich, dass jeder Nutzer, also auch der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizkostenV), einen Anspruch auf Beachtung der Heizkostenverordnung hat (vgl. z.B. LG Berlin WuM 1995, 192).
  • BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines …

    aa) Es kann dahinstehen, ob § 2 HeizkV als Verbotsgesetz gemäß § 134 BGB (…Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, § 556 Rdnr. 14; Brintzinger in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, HeizkostenV § 2 Anm. 3) oder als "Kollisionsnorm" anzusehen ist, die entgegenstehende Vereinbarungen nur für die Zeit ihrer Geltung überlagert (BayObLG, WuM 2004, 737, 738 m.w.Nachw.;… Lammel, aaO, Rdnr. 10).
  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines von den Vorgaben der Heizkostenverordnung …

    Rn. 14 aa) Nach teilweiser vertretener Auffassung führt ein solcher Verstoß generell nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; BayObLG, NZM 2005, 106; LG Lübeck, ZMR 2011, 747, 748;… Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 3 Rn. 4 ff., 14;… Bärmann/Seuß/Pflügl, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 112 Rn. 17 f.).

    Dies wird darauf gestützt, dass es sich bei § 3 Satz 1 HeizkostenV, wonach die Vorschriften der Verordnung unabhängig davon auf Wohnungseigentum anzuwenden sind, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind, nicht um ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB, sondern um eine Kollisionsnorm handele, die den Vorrang der Heizkostenverordnung festlege (vgl. BayObLG, NZM 2005, 106;… Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 3 Rn. 5).

  • LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10

    Wohnraummiete: Heizkostennachforderung bei unwirksamer Pauschale im Wege der …

    Dafür kann dahinstehen, ob es sich bei jener Bestimmung um ein nach § 134 BGB zur Nichtigkeit führendes Verbotsgesetz handelt oder um eine Kollisionsnorm (für letzteres etwa BayObLG NZM 2005, 106; offen gelassen von BGH NJW-RR 2006, 1305 [1306]).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den …

    Selbst wenn Ziffer 3 des erstgenannten Beschlusses betreffend die Verteilung der Warmwasserkosten wegen Verstoßes gegen § 8 der Heizkostenverordnung nichtig wäre (vgl. zum Streitstand in Hinblick auf einen gegen die Heizkostenverordnung verstoßenden Wohnungseigentümerbeschluss: OLG Hamm FGPrax 1995, 98 einerseits und BayObLG WuM 2004, 737 andererseits, jeweils mit weiteren Nachweisen), würde dies an der Gültigkeit der Regelungen über die Verteilung der Heizkosten nichts ändern.
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige …

    Zudem hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die Heizkosten zumindest für die Zukunft unter Beachtung der Heizkostenverordnung abgerechnet werden (BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004, 2Z BR 118/04, Rdn. 14, zitiert nach juris).
  • LG Itzehoe, 23.11.2010 - 11 S 55/09

    Erfassungsgeräte nicht angebracht: Abrechnungsmaßstab?

    Dass dieser Verteilerschlüssel der HeizkostenV widerspricht, hat nicht zur Folge, dass dieser Verteilerschlüssel automatisch außer Kraft tritt (Abramenko/Heizkostenverteilung und Beschlusskompetenz nach bisherigem und künftigem Recht, ZWE 2007, 61;… Staudinger/Bub, WEG, Bearb. 2005, § 16, Rdnr. 238;… Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16, Rdnr. 37; OLG Karlsruhe WuM 2001, 458-460; BayObLG WuM 2004, 737 f; a. A. LG Lübeck -12 T 4/09 - Beschluss vom 26.01.2010).
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