Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 570 Abs. 3, 575 Abs. 5
Aussetzung des Beschlusses über die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses nur bei größeren Nachteilen; Zwangsversteigerung; Ersatzwohnraum; Erkrankung des Schuldners - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 575 Abs. 5 § 570 Abs. 3
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der Rechtsbeschwerdeinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.07.2007 - 91 K 98/01
- LG Köln, 20.08.2007 - 6 T 239/07
- BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
- BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07
Papierfundstellen
- WM 2008, 95
- WuM 2008, 95
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02
Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
Nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658).a) Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die übrigen Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO).
Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659).
- BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
Zwar ist zunächst nicht beachtet worden, dass die Rechtsvorgängerin der Schuldnerin bei ihrer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung vertreten worden war und deshalb die Zwangsversteigerung erst nach Zustellung auch der Urkunde angeordnet werden durfte, aus der sich die Vertretungsmacht des Vertreters ergab (Senatsbeschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, NJW-RR 2007, 358, 359). - BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 285/03
Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
Es bedarf auch der Entscheidung, ob dieser Mangel im laufenden Verfahren geheilt werden kann, wofür allerdings einiges spricht (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367). - AG Köln, 03.07.2007 - 91 K 98/01
Vorliegen einer besonderen Härte bei der Zwangsversteigerung eines …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07
Der Antrag der Schuldnerin, die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Köln vom 3. Juli 2007 (91 K 98/01) auszusetzen, wird zurückgewiesen.
- BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10
Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 18.08.2026 - V ZB 63/26
Antrag eines Schuldners auf Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses
Rn. 4 1. Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 3;… Beschluss vom 12. Juli 2019 - V ZB 17/19, juris Rn. 1). - BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (…Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 5; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).
- BGH, 28.06.2019 - V ZB 16/19
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3…, Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 5).
- BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08
Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung im …
Das ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO möglich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (…BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007 aaO S. 96).
- BGH, 12.07.2019 - V ZB 17/19
Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses
Nach § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 3;… Beschluss vom 13. Juni 2018 - V ZB 14/18, juris Rn. 1).Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95 Rn. 5).
- BGH, 13.06.2018 - V ZB 14/18
Einstellung der Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss bis zur Entscheidung …
Nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht nur die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung, also der Entscheidung des Beschwerdegerichts, sondern auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz, hier des Zuschlagsbeschlusses, aussetzen (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 3).Bei seiner Entscheidung hat das Rechtsbeschwerdegericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für die übrigen Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, juris Rn. 5).
- BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10
Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (…Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, Rdn. 5 - juris;… Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, Rdn. 5 - juris; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 07.12.2023 - V ZB 66/23
Anwendbarkeit von Vorschrift über nachträgliche Verfügungsbeschränkungen bei …
Die Untersagung der Zurückweisung eines Teilungsantrags nach Ablauf einer mittels Zwischenverfügung zur Behebung eines Hindernisses gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 GBO bestimmten Frist wird, nachdem die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung keinen Erfolg hatte, regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Rechtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96). - BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der …
Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).
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Rechtsprechung
| LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einstweilige Verfügung; Selbstwiderlegung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Grundsatz der Selbstwiderlegung ist insbesondere in Verfahren betreffend die einstweilige Verfügungen stets zu beachten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2008, 95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00
Schutzfähigkeit von Gartenanlagen
Auszug aus LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07
Dies beruht nicht etwa auf einer Verwirkung der Rechte der Antragstellerin, sondern auf dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz der Selbstwiderlegung, der insbesondere in Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen stets zu beachten ist (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 09.02.2001, Az. 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 f., zitiert nach: juris).
- LG Stralsund, 25.09.2023 - 8 T 94/23
Gegenstandswert ist eigenständig vom Wert des Hauptsacheverfahrens zu bestimmen
Nach dem allgemein anerkannten und auch in zivilrechtlichen Eilverfahren anzuwendenden Grundsatz der Selbstwiderlegung ist ein Verfügungsgrund zu verneinen, wenn der Antragsteller trotz ursprünglicher Regelungs- oder Eilbedürftigkeit zu lange zugewartet hat, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, und zwar selbst dann, wenn das Zuwarten auf den Versuch einer gütlichen Einigung zurückzuführen ist (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 26. November 2007 - 5 T 188/07 -, juris; LG Fulda, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 5 T 200/17 -, juris). - AG Berlin-Charlottenburg, 22.11.2018 - 73 C 40/18
Vollstreckung von Herausgabeansprüchen hinsichtlich der Unterlagen eines …
Rn. 4 Soweit die Gläubigerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.8.2007 Az. Wx 117/06; BeckRS 2008, 2565) und dem Beschluss des LG Berlin im hiesigen Parallelverfahren etwas anderes vertreten, kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.
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