Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Vertretung der beiden Streitgenossen je durch einen eigenen Rechtsanwalt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535; ZPO §§ 59, 60, 61, 91
Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Beauftragung des jeweils eigenen Anwalts bei mehreren Mietern - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter im Streitgenossenprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltliche Vertretung ehemaliger Mitmieter: Notwendige Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 04.07.2007 - 99 C 17/04
- LG Wuppertal, 21.11.2007 - 6 T 603/07
- LG Wuppertal, 21.11.2007 - 6 T 604/07
- BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 442
- WuM 2009, 186
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, unter II 1 a bb und cc m.w.N.).Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004, aaO, unter II 1 a cc (1)), wie auch hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer - noch bestehenden -Rechtsanwaltssozietät (BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007, aaO, Tz. 12; vgl. dagegen zur beendeten Sozietät sowie bei dem Verdacht des Versicherers hinsichtlich eines gestellten Unfalls durch den Versicherungsnehmer OLG Köln, MDR 2006, 896 ).
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, unter II 2).Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2004, aaO, unter II 1 a cc (1)), wie auch hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer - noch bestehenden -Rechtsanwaltssozietät (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, aaO, Tz. 12; vgl. dagegen zur beendeten Sozietät sowie bei dem Verdacht des Versicherers hinsichtlich eines gestellten Unfalls durch den Versicherungsnehmer OLG Köln, MDR 2006, 896 ).
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Tz. 12; Senatsbeschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, unter II 2). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer …
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Werden - wie hier - zwei einfache Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerfG NJW 1990, 2124). - OLG Köln, 17.11.2005 - 17 W 224/05
Mandatierung verschiedener Rechtsanwälte durch Streitgenossen
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2004, aaO, unter II 1 a cc (1)), wie auch hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer - noch bestehenden -Rechtsanwaltssozietät (BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007, aaO, Tz. 12; vgl. dagegen zur beendeten Sozietät sowie bei dem Verdacht des Versicherers hinsichtlich eines gestellten Unfalls durch den Versicherungsnehmer OLG Köln, MDR 2006, 896 ).
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
Nimmt ein Anleger eines als GmbH & Co. KG errichteten Medienfonds die Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin sowie deren Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Gründungskommanditist gerichtlich auf Schadensersatz wegen Prospektfehlern in Anspruch, so können die obsiegenden Beklagten regelmäßig nur Kostenerstattung für einen gemeinsamen, nicht für jeweils einen eigenen Prozessbevollmächtigten verlangen (Anschluss an BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283).Rn. 14 1. Grundsätzlich steht es allerdings jedem Streitgenossen frei, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.4.1990 - 1 BvR 169/83, BVerfGE 81, 387 = NJW 1990, 2124, Rn. 8 nach juris; BGH, Beschl. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris).
In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 8 f. nach juris m.w.N., und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris).
Rn. 16 2. Die nunmehr vom Bundesgerichtshof (und vorher bereits durch einen Großteil der Oberlandesgerichte) statuierte Einschränkung der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von Streitgenossen, durch welche die früher teilweise abweichende Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.1980 - 10 W 29/80, JurBüro 1981, 762; OLG Hamm, Beschl. v. 23.12.1970 - 15 W 617/70, MDR 1971, 312; OLG München, Beschl. v. 22.4.1988 - 11 W 3472/87, JurBüro 1988, 1187, 1188) überholt ist, folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.1.1990 - 2 BvR 1085/89, NJW 3072, 3073; BGH, Beschlüsse v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, Rn. 7 nach juris, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris; OLG Bamberg, Beschlüsse v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395;… v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394), und zwar so niedrig, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (…BGH, Beschl. v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Rn. 12 nach juris).
Rn. 17 3. Eine auf einer spezialgesetzlichen Regelung beruhende Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH, Beschl. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 7 nach juris; so bereits früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395, 396; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587;… OLG München, Beschlüsse v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 f. nach juris;… v. 6.6.1997 - 11 W 1605/97, MDR 1997, 830, Rn. 3 f. nach juris;… dem BGH folgend etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris; and.
Rn. 18 4. Eine weitere Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz nimmt der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer - noch bestehenden - Rechtsanwaltssozietät an (Beschlüsse v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris).
Rn. 20 6. Der Bundesgerichtshof verneint eine derartige Ausnahme von der Erstattungsfähigkeit doppelter Anwaltskosten, wenn frühere Mitmieter, die nicht mehr zusammen wohnen und in verschiedene Städte gezogen sind, nach Vertragsbeendigung vom Vermieter auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung in Anspruch genommen werden (vgl. Beschl. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 9 nach juris).
- BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10
Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der …
Da die Partei nicht (mehr) durch mehrere Rechtsanwälte vertreten wird, verbleibt es im rechtlichen Ausgangspunkt bei der von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO angeordneten Erstattungsfähigkeit (jedenfalls im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - VIII ZB 114/07, ZMR 2009, 442, 443; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 2124; Henssler/Deckenbrock, MDR 2005, 1321, 1326); ansonsten hätte es der Ausnahmeregelung des § 50 WEG nicht bedurft, wonach Wohnungseigentümern grundsätzlich nur die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten sind.Denn jedenfalls in Verbindung mit der in Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift allgemein zum Ausdruck gekommenen Obliegenheit von Prozessparteien, die Kosten so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 mwN), zeigt die Norm, dass der Erstattungsfähigkeit auch von Rechtsanwaltskosten Grenzen gesetzt sind und ein Streitgenosse nicht stets die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009, aaO).
Danach ist von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten nur dann auszugehen, wenn feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Prozessbevollmächtigten kein sachlicher Grund besteht (Beschluss vom 3. Februar 2009 - VIII ZB 114/07, ZMR 2009, 442, 443).
- BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11
Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers …
Dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03, VersR 2004, 622 f;… vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f; vom 3. Februar 2009 - VIII ZB 114/07, AGS 2009, 306 f;… vom 11. September 2012 - VI ZB 60/11, AnwBl. 2012, 1008 Rn. 9 f; BVerfG, NJW 1990, 2124).
- OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in …
Vielmehr spricht diese Regelung gerade für eine Begrenzung der Kostenerstattungspflicht: Grundsätzlich steht es zwar jedem Streitgenossen unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten frei, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen, so dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.4.1990 - 1 BvR 169/83, BVerfGE 81, 387 = NJW 1990, 2124, Rn. 8 nach juris; BGH, Beschl. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris).Dort besteht ohne weiteres kein Anlass für den Fahrer/Halter, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 10 nach juris, u. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 7 nach juris; so bereits früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395, 396; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587;… OLG München, Beschlüsse v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 f. nach juris, und v. 6.6.1997 - 11 W 1605/97, MDR 1997, 830, Rn. 3 f. nach juris;… dem BGH folgend etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 2.8.2011 - 14 W 1371/11, 1372/11, in juris; and.
Dies folgt auch aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.1.1990 - 2 BvR 1085/89, NJW 3072, 3073; BGH, Beschlüsse v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, Rn. 7 nach juris, und v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 6 nach juris; OLG Bamberg, Beschlüsse v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395;… v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394), und zwar so niedrig, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschl. v. 2.5.2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257, Rn. 12 nach juris).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die mehrfach geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH ZMR 2009, 442 = WuM 2009, 286; NJW-RR 2004, 536; Senat JurBüro 2010, 431; MDR 2007, 747 = JurBüro 2007, 263).Dies alles folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH ZMR 2009, 442; NJW 2007, 2257; NJW 2003, 2992; vgl. im Übrigen zur Entwicklung der Rechtsprechung und zum Meinungsstand OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 1560 mit zahlreichen Nachweisen).
Anders als jene beklagten Mieter, die inzwischen an verschiedenen Orten wohnten (vgl. BGH ZMR 2009, 442), hatten alle drei Beklagten identische Adressen in Solingen.
- OLG Bamberg, 17.01.2011 - 1 W 63/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten von …
Auch dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem - wie ausgeführt - jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH WuM 2009, 186; OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Koblenz MDR 2010, 1158; OLG Düsseldorf JurBüro 2010, 431). - OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher …
In einem solchen Fall ist es rechtsmissbräuchlich, ohne besonderen sachlichen Grund einen eigenen Anwalt einzuschalten, so dass die doppelt geltend gemachten Kosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen und damit auch nicht erstattungsfähig sind (BGH ZMR 2009, 442 = WuM 2009, 286; NJW-RR 2004, 536; Senat MDR 2007, 747 = JurBüro 2007, 263).Dies folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst niedrig zu halten (BGH ZMR 2009, 442; NJW 2007, 2257; NJW 2003, 2992).
Dies gilt, wie dem Kläger zuzugeben ist, grundsätzlich auch hinsichtlich der Kosten von sich selbst vertretenden Mitgliedern einer noch bestehenden Rechtsanwaltssozietät (BGH NJW 2007, 2257) Anders liegt es bei dem Verdacht des Versicherers hinsichtlich eines gestellten Unfalls durch den Versicherungsnehmer (BGH ZMR 2009, 442; OLG Köln NJW-RR 2009, 779; MDR 2006, 896).
- OLG Saarbrücken, 23.05.2019 - 9 W 12/19
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die individueller …
Von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ist indes nur dann auszugehen, wenn feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kein sachlicher Grund besteht (…BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013, aaO;… vom 13. Oktober 2011 - V ZB 299/10, NJW 2012, 319 Rn. 8, und vom 3. Februar 2009 - VIII ZB 114/07, WuM 2009, 186 Rn. 6). - OLG Saarbrücken, 23.12.2011 - 9 W 269/11
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines gesondert beauftragten …
Aber auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer keine eigene Rechtsabteilung unterhält, sondern bei rechtlichen Schwierigkeiten einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftsort beauftragt (sog. "Outsourcing"; vgl. hierzu BGH, Beschl. v 11. November 2003, VI ZB 41/03), ist die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer, wenn er ersichtlich kein über die Interessen des Versicherers hinausgehendes oder ihnen entgegen gerichtetes Prozessziel verfolgt, nicht bzw. nicht mehr erforderlich, sobald der Versicherer den Rechtsstreit aufnimmt (…BGH, aaO; siehe auch BGH, ZfSch 2009, 283; OLG Nürnberg, MDR 2011, 1284, m.z.w.N.; Kammergericht, KGR Berlin 2008, 734). - OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 18 W 214/10
Kostenrecht: Notwendigkeit unterschiedlicher Rechtsanwälte für Streitgenossen
Rn. 6 Entgegen der klägerseits vertretenen Auffassung ergibt sich eine Abkehr von dem voranstehend beschriebenen "Regel-Ausnahme-Prinzip" nicht aus den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.1.2004 (BGH, NJW-RR 2004, 536, s.o.) und vom 3.2.2009 (AGS 2009, 306). - OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 10 W 91/11
Umfang der Kostenerstattung im Streitgenossenprozess
- OLG Köln, 02.06.2010 - 17 W 107/10
Streitgenossen, Separate Anwälte, Interessenkonflikt
- OLG Naumburg, 26.07.2013 - 2 W 41/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten von …
- OLG Naumburg, 17.01.2013 - 10 W 68/12
Prozesskosten: Ausnahmefall nicht erstattungsfähiger Rechtsanwaltskosten bei …
- LAG Hessen, 10.02.2014 - 13 Ta 499/13
Gemeinsamer Rechtsanwalt als kostenrechtliche Obliegenheit
- OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 10 W 13/10
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten eines von mehreren Streitgenossen
- OLG Köln, 04.11.2013 - 17 W 157/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Anwälte im Streitgenossenprozess
- OLG Hamburg, 04.05.2011 - 4 W 20/11
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Verschiedene Prozessbevollmächtigte …
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Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114; ZPO § 234 Abs. 1
Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - PKH-Ablehnung: Überlegungsfrist zur Vornahme des Rechtsmittels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsverfahren bei abgelehnter Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 09.05.2008 - 10 C 3187/07
- LG Freiburg, 21.10.2008 - 3 S 158/08
- BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3038
- NJW-RR 2009, 789
- MDR 2009, 462
- NJ 2009, 213
- FamRZ 2009, 685 (Ls.)
- VersR 2009, 1685
- WuM 2009, 186
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der insoweit ergehenden Entscheidung des Gerichts und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung dann sich noch anschließenden kurzen Überlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271 m.w.N.).
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07
Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.07.2008 - III ZA 8/08
Rechtsfolgen und statthaftes Rechtsmittel bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.). - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
- BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Erst dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186 Rn. 6 f. mwN;… vom 14. April 2011 - I ZA 21/10, MarkenR 2011, 267 Rn. 21 f.;… vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, WM 2013, 1329 Rn. 16;… vom 10. Oktober 2016 - IX ZR 199/16, juris Rn. 1;… ferner etwa BAG, NZA-RR 2013, 660 Rn. 5; BFH…, Beschluss vom 5. März 2014 - V B 87/13, juris Rn. 6). - BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13
Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der …
Rn. 13 aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (…s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN; vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN …und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt. - BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die mit ihm zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt etwa 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 6 mwN).Rn. 6 b) Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7).
Fristnachsicht wird vielmehr nur dann und so lange gewährt, wie ein - in seinem Ausgang auch von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung abhängendes - Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe läuft und die Partei annehmen darf, es werde Erfolg haben (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7).
Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der erbetenen Entscheidung und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung einzuräumenden kurzen Überlegungsfrist (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7; 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84 - zu II 2 b der Gründe).
- BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16
Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …
Rn. 20 Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass mit der Zustellung dieses Beschlusses nach einer kurzen Überlegungsfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f. mwN) die Wiedereinsetzungsfrist hinsichtlich der abgelaufenen Berufungsfrist zu laufen beginnt (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO). - BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Rn. 23 bb) Die angefochtene Entscheidung stellt sich auch nicht deshalb im Ergebnis als richtig dar, weil der Kläger die Berufungsbegründung - ungeachtet der unzutreffenden Verwerfung seines Rechtsmittels und ihrer Anfechtung - nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags mit Beschluss vom 26. Oktober 2010 innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nebst einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 mwN) hätte nachholen müssen. - BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden …
Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern - wie hier - die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Tz. 7).
- BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 und 7). - BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - …
Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.;… gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686;… ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).Deshalb ist ihr bei unerwarteter PKH-Versagung eine zusätzliche Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. BGH-Beschlüsse in FamRZ 1993, 1428, und in HFR 2009, 722).
- BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10
Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Partei, der die beantragte Prozesskostenhilfe in einem Rechtsmittelverfahren nach der Zivilprozessordnung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, innerhalb von drei bis vier Tagen entscheiden, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und anschließend innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchen und die versäumte Prozesshandlung nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6). - BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18
Entscheidung über Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Rechtsmittelfrist
Rn. 11 Die angefochtene Entscheidung stellt sich auch nicht deshalb im Ergebnis als richtig dar (§ 577 Abs. 3 ZPO), weil der Beklagte die Berufungsbegründung - ungeachtet der unzutreffenden Verwerfung seines Rechtsmittels und ihrer Anfechtung - nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags im Verwerfungsbeschluss vom 16. Februar 2018 innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO nebst einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 mwN) hätte nachholen müssen. - BFH, 09.04.2013 - III B 247/11
Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH
- BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz: …
- BGH, 21.07.2016 - I ZA 1/16
Prüfung des verspäteten Eingangs der Erklärung über die persönlichen und …
- BGH, 24.07.2014 - IX ZA 17/14
Berufung bei einer Fristversäumnis auf Mittellosigkeit bei vorheriger …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 23 Sa 1140/17
Rechtsmissbräuchlicher Prozesskostenhilfeantrag - Richterablehnung - versäumte …
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 168/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
- BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig …
- BPatG, 01.04.2015 - 7 W (pat) 39/14
Anfechtung des Unterlassens der rechtzeitigen Zahlung der Jahresgebühr betreffend …
- BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17
Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge; …
- BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11
Bedeutung der Zustellung des angefochtenen Urteils für den Beginn der Frist zur …
- BGH, 10.10.2016 - IX ZR 199/16
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist …
- BFH, 05.03.2014 - V B 87/13
Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag
- BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10
Markenbeschwerdeverfahren ' Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im …
- BGH, 28.10.2009 - XII ZB 107/09
Voraussetzungen einer Berufungsbegründung i.R.e. Beschwerde gegen den die …
- BGH, 16.07.2020 - III ZB 15/20
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung in …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2009 - 5 UF 255/08
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss hinsichtlich …
- FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder; …
- VG München, 27.07.2020 - M 21b K 20.1956
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach ablehnender Entscheidung über …
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