Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2010 - VIII ZR 180/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Aufklärungspflicht des Vermieters über alsbaldigen Eigenbedarf
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 573 BGB, § 543 ZPO, § 552a ZPO
Wohnraummiete: Aufklärungspflicht des Vermieters über alsbaldigen Eigenbedarf - Wolters Kluwer
Hinweis auf einen nur möglichen Eigenbedarf des Vermieters an den Mieter bei Abschluss eines Mietvertrags als grundsätzliche Rechtsfrage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Vorhersehbarer Eigenbedarf; Aufklärungspflicht des Vermieters; Erkundigungspflicht des Mieters - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a
Hinweis auf einen nur möglichen Eigenbedarf des Vermieters an den Mieter bei Abschluss eines Mietvertrags als grundsätzliche Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision, betr. 552a ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auf absehbare Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter hinweisen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hinweispflicht bei absehbarer Eigenbedarfskündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenbedarfskündigung nach drei Monaten - Unwirksam: Vermieter hatte die Mieterin nicht über die Möglichkeit einer nur kurzen Mietdauer informiert
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Wenn Eigenbedarf "absehbar" ist, muss der Vermieter den Mieter hierüber aufklären - sonst kann er nicht kündigen
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 18.06.2008 - 25 C 354/07
- LG Göttingen, 08.07.2009 - 5 S 54/08
- BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09
- BGH, 06.07.2010 - VIII ZR 180/09
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 941
- WuM 2010, 512
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08
Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - VIII ZR 180/09
Rn. 2 1. Soweit die Revision meint, die im Senatsurteil vom 21. Januar 2009 (VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139, Tz. 19) offen gelassene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den Mieter bei Abschluss des Mietvertrags auch auf einen nur möglichen Eigenbedarf hinweisen müsse, würde durch die vom Senat für den vorliegenden Fall angekündigte Entscheidung nicht offen gelassen, sondern als grundsätzliche Rechtsfrage für diesen und vergleichbare Fälle entschieden, was nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 552a ZPO sei, trifft dies nicht zu.
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung ist in diesen Fällen wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Januar 2009, VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Beschluss vom 6. Juli 2010, VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512).Er darf in diesen Fällen dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt (…Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO Rn. 17;… vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO Rn. 12;… Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 Rn. 2 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 Rn. 3 [Zurückweisungsbeschluss]).
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Rn. 12 a) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden hat (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139; Senatsbeschlüsse vom 13. April 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 575 [Hinweisbeschluss], und vom 6. Juli 2010 - VIII ZR 180/09, WuM 2010, 512 [Zurückweisungsbeschluss] jeweils mwN), setzt sich ein Vermieter zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. - AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
Ein Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten dann in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen (BVerfGE 79, 292, 308 f.; BVerfG, NJW-RR 1993, 1357; BGH NZM 2015, 296; NZM 2013, 419; NJW 2009, 1139; WuM 2010, 575; WuM 2010, 512). - LG Stuttgart, 09.02.2026 - 13 S 67/25
Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht
Rn. 9 Zwar entspricht es ständiger höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der Vermieter, der entschlossen ist oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, einen Mieter bei einer Vermietung der Wohnung auf unbestimmte Zeit über die Aussicht einer begrenzten Mietdauer aufzuklären hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.04. und vom 06.07.2010 - VIII ZR 180/09, juris Rn. 2 bzw. 3;… Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12, juris Rn. 12; Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 154/14, juris).Lange Zeit ungeklärt war hingegen, inwieweit bereits ein lediglich möglicher Eigenbedarf aufklärungsbedürftig ist (ausdrücklich offen gelassen etwa in BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 180/09, juris Rn. 2).
In dem dort genannten Verfahren VIII ZR 180/09 hat der Bundesgerichtshof die Frage einer Offenbarungspflicht bei lediglich möglichem Eigenbedarf ausdrücklich offengelassen (s.o.).
- AG Grünstadt, 19.04.2013 - 3 C 273/12
Eigenbedarf absehbar: Vermieter muss neue Mieter informieren!
(vgl. BGH, Urt. v. 06.07.2010 - VIII ZR 180/09) Dementsprechend besteht grundsätzlich eine Hinweispflicht des Vermieters auf eine möglicherweise bald anstehende Eigenbedarfskündigung und die daraus folgende voraussichtlich kurze Dauer des Mietverhältnisses.
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