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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5418
BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ausbeutungsvorsatzes bei fehlender Kenntnis des profitierenden Vertragsteils von dem Leistungsmissverhältnis; Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses bei einer Wertrelation von 154.000 DM als Verkehrswert der verkauften ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138 Abs. 1, 2
    Überhöhter Kaufpreis für Eigentumswohnung; Grundstücksverkauf; Wucher; Sittenwidrigkeit; Kausalgeschäft; Verfügungsgeschäft; verwerfliche Gesinnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausbeutungsvorsatzes bei fehlender Kenntnis des profitierenden Vertragsteils von dem Leistungsmissverhältnis; Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses bei einer Wertrelation von 154.000 DM als Verkehrswert der verkauften ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wucher? Verkauf zweier geteilter Wohnungen als Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 880
  • NZM 2012, 32
  • WuM 2011, 298
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363).

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 und vom 5. März 2010 - V ZR 60/09, MittBayNot 2010, 306, 307).

    Bei Grundstücksgeschäften ist nämlich von einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (Senat, Urteile vom 25. Februar 1994 - V ZR 63/93, BGHZ 125, 218, 227 und vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 302 mwN).

    Rn. 18 3. Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

    Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das Äquivalenzmissverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 306).

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 8 1. Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    Rn. 9 2. § 138 Abs. 2 BGB setzt neben einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (objektives Tatbestandsmerkmal) die Ausnutzung einer - auf einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, dem Mangel im Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willenschwäche beruhenden - besonderen Schwächesituation beim Bewucherten durch den Wucherer voraus (subjektives Tatbestandsmerkmal: vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

    Rn. 10 Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, aaO; BGH, Urteil vom 16. Juni 1990 - XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199).

    Das ist nach dem Vorstehenden fehlerhaft, weil ein Ausbeutungsvorsatz nicht bejaht werden kann, wenn das Leistungsmissverhältnis dem davon profitierenden Vertragsteil unbekannt war (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768; Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363).

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 und vom 5. März 2010 - V ZR 60/09, MittBayNot 2010, 306, 307).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 18 3. Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

    Rn. 19 Derartige, die Vermutung erschütternde Umstände, die der von dem Missverhältnis Begünstigte darzulegen hat (Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2982), sind weder festgestellt noch verweist die Revision dazu auf Vortrag in den Tatsacheninstanzen.

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 8 1. Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    Wegen der weitgreifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - XI ZR 77/93, NJW 1994, 1275; Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (Senat, Urteil vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 431).

    Rn. 18 3. Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 8 1. Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    Das ist nach dem Vorstehenden fehlerhaft, weil ein Ausbeutungsvorsatz nicht bejaht werden kann, wenn das Leistungsmissverhältnis dem davon profitierenden Vertragsteil unbekannt war (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768; Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 22/89

    Belastung eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks mit Grundpfandrechten; …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 21 a) Dem Kläger steht danach gegen den Beklagten der Anspruch auf Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 818 Abs. 1 BGB zu, dessen Inhalt hier die Zurückübertragung durch Rückauflassung der verkauften Wohnungseigentumseinheit und Bewilligung der Eigentumsumschreibung durch den Beklagten Zug um Zug gegen Zahlung des erhaltenen Kaufpreises ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1990 - V ZR 22/89, BGHZ 112, 376, 379).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Bei Grundstücksgeschäften ist nämlich von einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (Senat, Urteile vom 25. Februar 1994 - V ZR 63/93, BGHZ 125, 218, 227 und vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 302 mwN).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines …

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Rn. 10 Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (Senat…, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, aaO; BGH, Urteil vom 16. Juni 1990 - XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs; …

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteile vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13;… vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO Rn. 19;… vom 21. April 2022 - I ZR 214/20, aaO).
  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche …

    Dieser Ausbeutungsvorsatz kann bei § 138 Abs. 2 BGB nicht allein aus dem auffälligen Missverhältnis gefolgert werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 92/79, BGHZ 80, 153, 159 f.; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, WuM 2011, 298 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 ff.;… vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 12; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 ff.;… vom 27. Juni 2008 - V ZR 83/07, WM 2008, 1703 Rn. 15; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13).

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines …

    Eine Ausbeutungsabsicht des Wucherers ist hierfür nicht erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2025 - V ZR 155/24

    Nichtigkeit eines Kaufvertrages über einen Miteigentumsanteil; …

    Deshalb ist der Kondiktionsanspruch des Verkäufers bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann (vgl. etwa Senat, Urteil vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 7 ff. einerseits und Rn. 12 ff. andererseits).
  • BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der …

    Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16;… vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 …und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN).

    Dabei ist nicht das subjektive Interesse der Vertragsparteien, sondern der objektive Wert der beiderseitigen Hauptleistungspflichten bei Vertragsschluss zu vergleichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 15 mwN).

    Rn. 20 (1) Soweit das Berufungsgericht dabei zunächst von einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgeht, ist dies aus Rechtsgründen ebenso wenig zu beanstanden wie die Annahme, dass die dann bestehende tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, hier der Beklagten, nicht erschüttert worden ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 13, 18 mwN).

  • OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14

    Missverhältnis, Verkehrswert, Gegenleistung, Sittenwidrigkeit, Klägers, …

    Eine besondere Ausbeutungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 85, 3006; 82, 2767;… Palandt a. a. O. § 138 Rn. 74).

    Das Äquivalenzmissverhältnis allein ist keine tragfähige Grundlage für die Vermutung eines Willens zur vorsätzlichen Ausbeutung einer Schwäche des benachteiligten Vertragsteiles (vgl. BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).

    Wegen der weit greifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 06, 3054, 94, 1275).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).

    Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 02, 429).

    Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 07, 2841; 02, 429).

    Diese, die Vermutung erschütternden Umstände hat der vom Missverhältnis Begünstigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 880; BGH, Grundeigentum 2013, 1452; BGH NJW 10, 363; 07, 2841, 07, 2982).

  • OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2024 - 2 U 115/20

    Wucherähnliches Geschäft Sale & Rent-Back

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (…BGH, Urt. v. 16.11.2022, Az.: VIII ZR 436/21, zit. n. juris, Rn. 31 - 34; BGH, Urt. v. 25.02.2011, Az.: V ZR 208/09, NJW-RR 2011, S. 880 Rn. 13;… BGH, Urt. v. 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10, zit. n. juris, Rn. 19;… BGH, Urt. v. 21.04.2022, Az.: I ZR 214/20, zit. n. juris).
  • BGH, 11.02.2026 - VIII ZR 37/24

    Anfechtung und Widerruf erklärt: Rücktritt nicht ausgeschlossen!

    Ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - wie für die Bejahung eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB erforderlich - vorliegt, ist anhand eines Vergleichs der vertraglich jeweils geschuldeten - und nicht anhand eines Vergleichs der von den Parteien nachfolgend jeweils erbrachten - Leistungen zu bestimmen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 15 mwN;… vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12, juris Rn. 10;… vom 21. April 2022 - I ZR 214/20, NJW 2022, 2614 Rn. 27;… vom 16. November 2022 - VIII ZR 436/21, WM 2023, 742 Rn. 34).

    Rn. 45 Es hat aber - wie die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der seiner Ansicht nach unzureichenden Substantiierung des Vorbringens der Klägerin zu einem solchen Missverhältnis zeigen - nicht beachtet, dass die objektiven Werte der gegenseitigen Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, auf die es für die Feststellung dieses Missverhältnisses ankommt, nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen sind und nicht danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 15 mwN;… vom 21. April 2022 - I ZR 214/20, NJW 2022, 2614 Rn. 27;… vom 16. November 2022 - VIII ZR 436/21, aaO Rn. 34). Demnach ist die Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, durch einen Vergleich der von den Parteien jeweils vertraglich geschuldeten Leistungen zu beantworten.

  • OLG München, 19.03.2014 - 20 U 5031/13

    Unwirksamkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

  • BGH, 21.04.2022 - I ZR 214/20

    Dr. Stefan Frank - Urheberrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 1 U 37/14

    Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit wegen eines wucherähnlichen Geschäfts; …

  • KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11

    Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Sittenwidrigkeit wegen Wuchers; …

  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem …

  • OLG Koblenz, 30.09.2015 - 1 W 515/15

    Darlegung des subjektiven Tatbestandes des wucherischen Rechtsgeschäfts

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20

    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu …

  • OLG Stuttgart, 24.02.2026 - 12 U 48/25

    Nichtigkeit beim Sale-and-Rent-Back: Wertersatz und Folgen bei Wucher

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen …

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Aktivlegitimation bei Weiterverkauf unter Abtretung von Ansprüchen aus …

  • LG Hamburg, 16.10.2025 - 307 S 8/25

    Maßlosigkeit wird bestraft!

  • LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24

    Rückabwicklung Grundstückkaufvertrag - wucherähnliches Rechtsgeschäft - …

  • KG, 01.11.2013 - 9 U 315/12

    Notarhaftung: Vorrang der Verschwiegenheitspflicht eines Notars gegenüber dem …

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Anforderung an Nachweis der Nacherbfolge; Zweifel an Nachlasszugehörigkeit

  • ArbG Berlin, 08.01.2024 - 60 Ca 1631/23

    Kündigung des Produktions- und Betriebsdirektors des rbb

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 116/14

    Wirksamkeit des Kaufvertrages über ein Reisebüro

  • OLG Jena, 20.08.2012 - 9 W 388/12

    Auflassungsvollmacht

  • AG Köln, 07.05.2026 - 269 C 158/25

    Regress des Haftpflichtversicherers wegen SV-Kosten, Obliegenheiten des …

  • OLG München, 01.08.2024 - 23 U 2033/22

    Auffälliges Missverhältnis, Kooperationsvertrag, Feststellungsantrag, …

  • AG Fürth/Bayern, 08.04.2026 - 360 C 104/26

    Hinweispflicht, Werkvertrag, Sachverständigenkosten, Plausibilitätskontrolle, …

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 6 U 16/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe …

  • LG Hamburg, 26.09.2025 - 326 O 386/23

    Zivilrechtliche Folgen des "Sale-and-Rent-Back"-Modells bei Kraftfahrzeugen

  • KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12

    Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter …

  • AG Fürth, 08.04.2026 - 360 C 104/26

    Sachverständigenkosten: Rückzahlungsklage bleibt erfolglos

  • LG Leipzig, 21.06.2012 - 3 O 856/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages - Voraussetzungen

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