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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13853
BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 (https://dejure.org/2012,13853)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11 (https://dejure.org/2012,13853)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - VIII ZR 207/11 (https://dejure.org/2012,13853)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten; Vorwegabzug für Gewerbeeinheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 BGB, § 556 BGB
    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten; Vorwegabzug für Gewerbeeinheiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mindestangaben einer formell rechtmäßigen Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 556, 259
    Notwendige Angaben in Betriebskostenabrechnung bei Wirtschaftseinheit; keine Auflistung der Einzelgebäude erforderlich; Vorwegabzug für Wasser

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259
    Mindestangaben einer formell rechtmäßigen Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Betriebskostenabrechnung auf der Basis von Abrechnungseinheiten

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Bei einer BK-Abrechnung nach Abrechnungseinheiten muss nicht angegeben werden, aus welchen Gebäuden die Abrechnungseinheit besteht

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Mindestanforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2012, 405
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit zum Verständnis erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, NJW 2010, 3363 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10

    Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
    Der von der Revision herangezogenen Senatsentscheidung vom 8. Dezember 2010 (VIII ZR 27/10, NJW 2011, 1867) lag demgegenüber eine Abrechnung zugrunde, die - anders als die hier streitigen Abrechnungen der Klägerin - den verwendeten Umlageschlüssel nicht erkennen ließ und deshalb nicht den an eine Betriebskostenabrechnung in formeller Hinsicht zu stellenden Mindestanforderungen entsprach.
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit zum Verständnis erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, NJW 2010, 3363 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10

    Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in …

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit zum Verständnis erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, NJW 2010, 3363 Rn. 10;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit zum Verständnis erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (…Senatsurteile vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, NJW 2010, 3363 Rn. 10; vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10;… vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258 Rn. 15; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11   

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https://dejure.org/2012,16620
BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 62 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über Schadensersatzansprüche wegen einer behaupteten Verletzung der zwischen Wohnungseigentümern bestehenden Rücksichtnahmepflichten als gemeinschaftsbezogene Streitigkeit

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG § 62 Abs. 2
    Ausschließung der Nichtzulassungsbeschwerde; unzutreffender Instanzenweg; Nichtzulassungsbeschwerde; Aufteilung von Teileigentum; Treuepflichten; Rücksichtnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Nr. 1; WEG § 62 Abs. 2
    Streit über Schadensersatzansprüche wegen einer behaupteten Verletzung der zwischen Wohnungseigentümern bestehenden Rücksichtnahmepflichten als gemeinschaftsbezogene Streitigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde in WEG-Sache, auch wenn falsches Gericht entschieden hat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde in WEG-Sache, auch wenn falsches Gericht entschieden hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Umwandlung von Sonder- in Gemeinschaftseigentum? (IMR 2013, 1048)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2012, 405
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11
    Der Umstand, dass der Kläger zwischenzeitlich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist, ändert nichts daran, dass Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis ist (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141;… Beschlussempfehlung zur WEG-Novelle 2007 in BT-Drucks. 16/1343, S. 27).
  • BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei …

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11
    Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat; vielmehr bezieht er sich auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (Senat, Beschluss vom 1. August 2011 - V ZR 259/10, Rn. 6, juris).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15

    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Rn. 6 3. Der Umstand, dass die Beklagte zwischenzeitlich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist, ändert nichts daran, dass Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis ist (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3 mwN).

    Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat, sondern auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 313/16

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine Wohnungseigentumssache

    Der innere Zusammenhang der Streitigkeit mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer entfällt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht dadurch, dass eine der Parteien vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 140 ff.; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3;… Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5;… Beschluss vom 17. März 2016 - V ZR 185/15, NZM 2016, 363 Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 05.06.2013 - 13 S 4/12

    Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung zwischen …

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund von behaupteten Verletzungen der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten geltend gemacht werden (BGH ZWE 2012, 334).

    Rn. 16 Der Streitfall unterscheidet sich insoweit deutlich von den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen es um Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH WuM 1991, 418) oder um einen Schadensersatzanspruch aufgrund der verweigerten Genehmigung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Aufteilung von Teileigentumseinheiten (BGH ZWE 2012, 334) ging.

  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur …

    BGH AZ: V ZR 228/11.
  • BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 154/23

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Klageerweiterung auf einen Streitgenossen

    Geht es - wie im Streitfall - um Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 i.V. m. § 241 Abs. 2 BGB wegen Verletzung einer im Gemeinschaftsverhältnis wurzelnden Treue- und Rücksichtnahmepflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012, V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 zu § 43 Nr. 1 WEG a.F.), liegt ebenfalls eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG vor.
  • BayObLG, 20.11.2025 - 102 AR 119/25

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …

    Rn. 40 Für den Anwendungsbereich des § 43 WEG ist nicht zwingend, dass ein Beklagter zum Zeitpunkt der Klageerhebung (noch) Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist; war er vormals Wohnungseigentümer und ist Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis, hat der Bundesgerichtshof eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts gemäß § 43 WEG (a. F.) angenommen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. März 2016, V ZR 185/15, NJW-RR 2016, 587 Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2012, V ZR 228/11, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26. September 2002, V ZB 24/02, BGHZ 152, 136 [juris Rn. 13 ff.];… Göbel in Bärmann, WEG, § 43 Rn. 20).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2020 - 72 C 66/19

    WEG - Wasserschaden in Nachbarwohnung im Zusammenhang mit erlaubten Dachausbau

    Selbst wenn die Beklagte zu 2) zwischenzeitlich nicht mehr Verwalterin wäre, würde nichts daran ändern, dass Grundlage der Auseinandersetzung die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist (vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 = BeckRS 2012, 14185).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2020 - 72 C 66/19

    Schlampiger Dachgeschossausbau kann teuer werden!

    Selbst wenn die Beklagte zu 2) zwischenzeitlich nicht mehr Verwalterin wäre, würde nichts daran ändern, dass Grundlage der Auseinandersetzung die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist (vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 = BeckRS 2012, 14185).
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